Familienbonus Plus: Sind Steuerboni Teil des Kindesunterhalts?

Familienbonus Plus und Kindesunterhalt: Mehr Geld für Kinder wegen Steuerbonus?
Drei Kinder, ein Vater in Teilzeit und die naheliegende Frage: Wenn der Staat dem unterhaltspflichtigen Elternteil durch das Familienbonus Plus steuerlich entgegenkommt, muss dann nicht auch beim Kindesunterhalt mehr ankommen?
Genau an diesem Punkt irren sich viele. Denn was im Lohnzettel nach Entlastung aussieht, ist unterhaltsrechtlich nicht automatisch zusätzliches „verfügbares Einkommen“. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zeigt diese Trennlinie sehr deutlich: Der Familienbonus Plus und der Unterhaltsabsetzbetrag erhöhen den Kindesunterhalt nicht. Gleichzeitig bleibt aber ein anderer Hebel scharf: Wer ohne guten Grund nur Teilzeit arbeitet, kann bei der Unterhaltsbemessung so behandelt werden, als würde er voll verdienen.
Drei Kinder warten auf Unterhalt – der Vater reagiert nicht
Die Ausgangslage war belastend. Drei Kinder lebten bei ihrer Mutter. Der Vater zahlte keinen Unterhalt und arbeitete nur Teilzeit, obwohl keine gesundheitlichen Hindernisse gegen eine Vollzeitbeschäftigung sprachen. Weitere Sorgepflichten hatte er nicht. Für den Familienalltag der Kinder machte das einen erheblichen Unterschied.
Die Kinder verlangten Unterhalt. Ihr Argument klang zunächst plausibel: Wenn der Vater durch den Familienbonus Plus und den Unterhaltsabsetzbetrag steuerlich entlastet wird, müsste sich doch auch seine Leistungsfähigkeit erhöhen. Damit, so die Hoffnung, müsste auch mehr Unterhalt möglich sein.
Das Erstgericht setzte tatsächlich Unterhalt fest und spannte den Vater auf ein Vollzeiteinkommen an. Es rechnete also nicht nur mit seinem tatsächlichen Teilzeitlohn, sondern mit jenem Einkommen, das er bei zumutbarer Vollzeitarbeit erzielen könnte. Die begehrte Erhöhung durch die Steuerboni lehnte das Gericht jedoch ab. Die Kinder gingen dagegen weiter vor – ohne Erfolg. Der Vater selbst beteiligte sich am Verfahren gar nicht.
Zwei Dinge, die viele vermischen – das Gericht trennt sie strikt
Der rechtlich interessante Punkt liegt in der Kombination zweier Fragen. Erstens: Darf ein Elternteil auf ein höheres Einkommen „angespannt“ werden, wenn er freiwillig unter seinen Möglichkeiten bleibt? Zweitens: Gehören steuerliche Entlastungen wie der Familienbonus Plus zur Unterhaltsbasis?
Die Antwort des OGH ist klar zweigeteilt. Bei der Erwerbsobliegenheit bleibt die Linie streng: Wer ohne triftigen Grund nur Teilzeit arbeitet, obwohl Vollzeit möglich und zumutbar wäre, kann unterhaltsrechtlich auf ein fiktives Vollzeiteinkommen angespannt werden. Beim Steuerbonus gilt hingegen das Gegenteil einer „automatischen Mitnahme“: Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag bleiben bei der Unterhaltsberechnung außen vor.
Gerade diese doppelte Botschaft macht die Entscheidung für die Praxis so wichtig. Viele Betroffene denken intuitiv: Wenn schon auf ein höheres Einkommen hochgerechnet wird, dann müssen steuerliche Vorteile doch erst recht dazukommen. Genau das hat der OGH verneint.
Warum der Familienbonus Plus den Kindesunterhalt nicht erhöht
Seit 1.1.2019 gilt eine klare Trennung zwischen Steuerrecht und Unterhaltsrecht. Der Familienbonus Plus ist eine steuerliche Entlastung. Er soll die Lohnsteuer reduzieren, nicht den zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch des Kindes erhöhen. Dasselbe gilt für den Unterhaltsabsetzbetrag.
Für die Unterhaltsbemessung bedeutet das: Ausgangspunkt ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils – entweder das tatsächlich erzielte oder, bei Anspannung, ein fiktiv erzielbares Einkommen. Steuerboni werden darauf nicht als Zuschlag aufgerechnet. Sie sind kein zusätzlicher Unterhaltstopf.
Für viele betreuende Eltern ist das ernüchternd. Im Alltag wirkt es ungerecht, dass eine steuerliche Erleichterung beim zahlenden Elternteil nicht automatisch beim Kind landet. Rechtlich ist die Linie aber eindeutig: Der Gesetzgeber hat diese Instrumente als Steuererleichterung ausgestaltet, nicht als unterhaltserhöhende Leistung.
Was „Anspannung“ in Österreich wirklich bedeutet
Die Anspannungstheorie spielt im Unterhaltsrecht eine zentrale Rolle. Sie greift dann, wenn jemand seine Erwerbsmöglichkeiten nicht ausschöpft, obwohl ihm mehr Arbeit zumutbar wäre. Das Gericht fragt also nicht nur: Was verdient dieser Elternteil derzeit? Sondern auch: Was könnte er bei zumutbarem Einsatz realistischerweise verdienen?
Beim Kindesunterhalt ist diese Frage besonders relevant. Denn Kinder sollen nicht darunter leiden, dass ein Elternteil freiwillig unter seinen beruflichen Möglichkeiten bleibt. Teilzeit ist selbstverständlich nicht immer problematisch. Wer gesundheitlich eingeschränkt ist, Angehörige pflegt oder am Arbeitsmarkt nachweisbar keine Vollzeitstelle findet, kann gute Gründe haben. Fehlen solche Gründe, wird oft auf Vollzeit angespannt.
Im entschiedenen Fall war genau das ausschlaggebend. Der Vater konnte sich nicht auf gesundheitliche Hindernisse berufen. Deshalb wurde sein Unterhalt nicht auf Basis des niedrigeren Teilzeitlohns bemessen, sondern nach jenem Einkommen, das er bei Vollzeitarbeit erzielen könnte.
Welche Paragraphen im Hintergrund stehen
§ 231 ABGB regelt den Unterhalt von Kindern. Vereinfacht gesagt verpflichtet die Bestimmung Eltern dazu, entsprechend ihren Kräften zum Unterhalt ihrer Kinder beizutragen.
Aus dieser Unterhaltspflicht leitet die Rechtsprechung auch die Erwerbsobliegenheit ab. Das heißt: Unterhaltspflichtige müssen ihre Arbeitskraft in zumutbarer Weise einsetzen und dürfen sich nicht ohne sachlichen Grund „kleinrechnen“.
Steuerrechtlich sind der Familienbonus Plus und der Unterhaltsabsetzbetrag Entlastungen bei der Steuer. Genau dort bleiben sie nach der nun bestätigten Linie auch verortet. Sie verändern nicht die unterhaltsrechtliche Bemessungsgrundlage.
Wann diese Entscheidung für Ihren Alltag wichtig wird
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist vor allem auf vier Konstellationen zu achten:
- Sie beziehen für Ihr Kind Unterhalt und hoffen, den Betrag mit dem Familienbonus Plus erhöhen zu können.
- Der andere Elternteil arbeitet nur Teilzeit, obwohl aus Ihrer Sicht Vollzeit möglich wäre.
- Sie zahlen selbst Unterhalt und gehen davon aus, dass der Familienbonus Ihren Unterhaltsbetrag senkt.
- Es geht um eine Neuberechnung oder Anpassung des Unterhalts für Zeiträume ab 1.1.2019.
Für betreuende Eltern bedeutet das: Der erfolgversprechendere Ansatz liegt oft nicht im Familienbonus Plus, sondern in der Frage, ob eine Anspannung auf ein höheres Einkommen möglich ist. Für unterhaltspflichtige Eltern gilt umgekehrt: Wer Teilzeit arbeitet, sollte nachvollziehbare und belegbare Gründe dafür haben.
Was Betroffene jetzt konkret prüfen sollten
- Prüfen Sie zuerst den Zeitraum: Für Zeiträume ab 1.1.2019 bleiben Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag bei der Unterhaltsberechnung grundsätzlich außen vor.
- Sammeln Sie Unterlagen zur Erwerbssituation: Arbeitsvertrag, Stundenumfang, Bewerbungen, Gesundheitsunterlagen, Qualifikationsnachweise.
- Klären Sie, ob eine Anspannung auf Vollzeit realistisch ist: Ausbildung, Arbeitsmarkt, bisheriger Berufsweg und gesundheitliche Belastbarkeit sind dafür entscheidend.
- Vermeiden Sie Rechenmodelle, die Steuerboni einfach zur Unterhaltsbasis dazuschlagen. Das führt häufig zu falschen Erwartungen.
- Lassen Sie Unterhaltsanpassungen rechtlich prüfen, wenn sie Zeiträume rund um oder nach 2019 betreffen.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Eltern bei Unterhaltsfragen, bei Anspannungsthemen und bei der korrekten Einordnung steuerlicher Änderungen im Familienrecht.
FAQ: So wird rund um Familienbonus und Unterhalt oft gegoogelt
Zählt der Familienbonus Plus zum Einkommen beim Kindesunterhalt?
Nein, für Zeiträume ab 1.1.2019 grundsätzlich nicht. Der Familienbonus Plus ist eine steuerliche Entlastung und kein Bestandteil der unterhaltsrechtlichen Bemessungsgrundlage. Er erhöht daher den Kindesunterhalt nicht automatisch.
Kann mein Ex auf Vollzeit angespannt werden, wenn er nur Teilzeit arbeitet?
Ja, wenn keine triftigen Gründe gegen Vollzeitarbeit sprechen. Das Gericht prüft, ob mehr Arbeit zumutbar und realistisch möglich wäre. Gesundheitliche Einschränkungen, Betreuungspflichten oder ein nachweislich schwieriger Arbeitsmarkt können dabei eine Rolle spielen.
Wird mein Unterhalt weniger, wenn ich den Familienbonus bekomme?
Der Familienbonus Plus senkt nicht automatisch den geschuldeten Kindesunterhalt. Er wird bei der Unterhaltsbemessung grundsätzlich nicht als unterhaltsmindernder Faktor behandelt. Entscheidend bleibt Ihr tatsächliches oder fiktiv erzielbares Einkommen ohne Hinzurechnung dieses Steuerbonus.
Was ist wichtiger: Steuerbonus oder Anspannung?
In vielen Verfahren ist die Anspannung der entscheidende Punkt. Ob jemand nur Teilzeit arbeitet oder seine Erwerbsmöglichkeiten ausschöpft, beeinflusst die Unterhaltshöhe oft stärker als jede steuerliche Diskussion. Der Familienbonus Plus bleibt rechtlich im Steuerrecht, die Anspannung wirkt direkt auf die Unterhaltsbemessung.
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