Familienbonus Plus & Unterhalt: Nur Steuervorteil oder mehr Geld fürs Kind?

Familienbonus Plus beim Kindesunterhalt: Mehr Geld fürs Kind oder nur Steuervorteil für den Vater?
Der Vater verdient mehr als bisher gedacht, der Sohn will deshalb mehr Unterhalt – und dann taucht noch ein Steuerbonus auf, der auf den ersten Blick wie „zusätzliches Geld“ wirkt. Genau an dieser Stelle hat der Oberste Gerichtshof eine Grenze gezogen: Was steuerlich entlastet, erhöht nicht automatisch den Kindesunterhalt.
Für viele getrennte Eltern ist das eine heikle Frage. Der eine Teil sieht am Lohnzettel oder im Steuerbescheid einen Vorteil und denkt: Wenn mehr übrig bleibt, muss doch auch mehr Unterhalt fließen. Der andere Teil meint umgekehrt, ein Steuerbonus müsse doch zumindest die eigene Belastung senken. Beides klingt lebensnah. Beides trifft nach der Entscheidung des OGH in dieser Form nicht zu.
Ein Bub, ein höheres Einkommen des Vaters – und die Frage nach dem Steuerbonus
Ausgangspunkt war eine Familie nach der einvernehmlichen Scheidung. Ein 11-jähriger Bub lebte bei der Mutter, der Vater zahlte Unterhalt. Später stellte sich heraus, dass das tatsächliche Einkommen des Vaters höher war als ursprünglich angenommen. Der Sohn beantragte daher eine Erhöhung.
Damit nicht genug: Zusätzlich wurde argumentiert, der Vater müsse auch den Familienbonus Plus und die Unterhaltsabsetzbeträge beantragen. Wenn diese steuerlichen Vorteile sein verfügbares Einkommen erhöhen, so die Überlegung, müsste das doch auch die Unterhaltsbemessungsgrundlage anheben.
Der Vater reagierte auf ein gerichtliches Schreiben nicht. Das spielte im Verfahren eine Rolle. Das Erstgericht erhöhte den Unterhalt zwar, ließ die Steuerbegünstigungen aber unberücksichtigt. Das Rekursgericht ging noch einen Schritt weiter und rechnete für dieses Kind einen halben Familienbonus Plus sowie den Unterhaltsabsetzbetrag in die Bemessungsgrundlage ein. Für den volljährigen Bruder tat es das nicht.
Am Ende landete die Frage beim OGH: Zählen Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag beim Kindesunterhalt überhaupt als Einkommen?
Der klare Schnitt des OGH: Steuer bleibt Steuer, Unterhalt bleibt Unterhalt
Die Antwort fiel deutlich aus: Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag sind unterhaltsrechtlich neutral. Sie werden weder in die Unterhaltsbemessungsgrundlage eingerechnet noch dürfen sie den Unterhalt verringern.
Der Kern der Entscheidung ist einfach, aber wichtig. Diese Beträge sind keine echten zusätzlichen Einkünfte. Sie sind steuerliche Entlastungen mit einem bestimmten Zweck: Der unterhaltspflichtige Elternteil soll steuerlich entlastet werden, damit er den Unterhalt aus einem weniger belasteten Einkommen zahlen kann. Das macht den Bonus aber noch nicht zu „mehr Einkommen“ im unterhaltsrechtlichen Sinn.
Damit trennt der OGH zwei Bereiche sauber voneinander. Das Steuerrecht regelt, wie stark der Staat zugreift. Das Unterhaltsrecht regelt, was das Kind nach den familienrechtlichen Maßstäben beanspruchen kann. Diese beiden Ebenen sollen hier nicht vermischt werden.
Welche Regeln dahinterstehen – ohne Juristendeutsch
Beim Kindesunterhalt geht es in Österreich grundsätzlich um die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils und um die Bedürfnisse des Kindes. Die Bemessung orientiert sich am tatsächlichen Einkommen und an den anerkannten unterhaltsrechtlichen Grundsätzen.
§ 231 ABGB bildet die Basis für den Unterhalt von Kindern. Vereinfacht gesagt: Eltern müssen nach ihren Kräften zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes beitragen. Entscheidend ist also, was wirtschaftlich tatsächlich zur Verfügung steht und was das Kind braucht.
§ 17 AußStrG ist im Verfahren wichtig, wenn das Gericht von einer Partei Auskünfte oder Stellungnahmen verlangt. Wer auf ein gerichtliches Schreiben nicht reagiert, riskiert prozessuale Nachteile. Genau das zeigte sich auch hier: Das Schweigen des Vaters beeinflusste die Sicht der Vorinstanzen.
Die OGH-Linie bedeutet aber trotz dieses Verfahrensaspekts etwas Grundsätzliches: Steuerliche Begünstigungen wie der Familienbonus Plus oder der Unterhaltsabsetzbetrag sind nicht Teil der klassischen Unterhaltsformel. Sie sind zweckgebundene Entlastungen und keine neue Einkommensquelle.
Warum das Schweigen des Vaters im Verfahren trotzdem gefährlich war
Interessant an der Entscheidung ist ein Nebenaspekt mit großer Praxisrelevanz. Das Rekursgericht hatte die Steuerbegünstigungen teilweise auch deshalb berücksichtigt, weil der Vater auf das Gerichtsschreiben nicht reagiert hatte. Wer schweigt, überlässt dem Gericht und der Gegenseite das Feld.
Der OGH hielt zwar in der Sache fest, dass Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbetrag grundsätzlich nicht einzurechnen sind. Er konnte die für den Vater nachteilige Zwischenlösung aber nicht einfach zu dessen Lasten korrigieren, weil verfahrensrechtliche Grenzen bestanden. Für Betroffene ist die Lehre daraus klar: Nicht nur der materielle Rechtsstandpunkt zählt, sondern auch das richtige Verhalten im Verfahren.
Ein ignorierter Brief vom Gericht ist daher niemals harmlos. Gerade in Unterhaltsverfahren können schon kleine Versäumnisse dazu führen, dass Behauptungen der Gegenseite stärkeres Gewicht bekommen, als ihnen eigentlich zukäme.
Wann diese Entscheidung im Alltag wirklich wichtig wird
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist das Urteil vor allem in diesen Konstellationen relevant:
- Wenn der andere Elternteil eine Unterhaltserhöhung damit begründet, dass Sie den Familienbonus Plus erhalten oder erhalten könnten.
- Wenn Sie Unterhalt beziehen und überlegen, ob der Steuerbonus des anderen Elternteils automatisch zu mehr Kindesunterhalt führt.
- Wenn Unterhaltsbeträge neu berechnet werden, weil sich das tatsächliche Nettoeinkommen verändert hat.
- Wenn mehrere Kinder betroffen sind oder ein Kind bald volljährig wird, weil dort zusätzliche Abgrenzungsfragen entstehen können.
Entscheidend bleibt weiterhin das, was unterhaltsrechtlich klassisch relevant ist: das echte Nettoeinkommen, Sonderzahlungen, weitere Sorgepflichten, besondere Bedürfnisse des Kindes und die tatsächlichen Betreuungsanteile. Der Steuerbonus ersetzt keine saubere Unterhaltsprüfung.
Was Sie jetzt konkret tun sollten – und was besser nicht
- Verlangen Sie keine Unterhaltserhöhung nur mit dem Argument, der andere Elternteil bekomme den Familienbonus Plus.
- Kürzen Sie den laufenden Unterhalt nicht mit dem Hinweis auf den Familienbonus oder den Unterhaltsabsetzbetrag.
- Reagieren Sie immer fristgerecht auf gerichtliche Schreiben und Aufforderungen zur Stellungnahme.
- Sammeln Sie Unterlagen zum tatsächlichen Einkommen, zu Sonderzahlungen und zu geänderten Lebensumständen des Kindes.
- Lassen Sie Unterhaltsvergleiche genau prüfen, wenn darin Steuerboni in die Berechnung eingebaut werden sollen.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien sieht sie oft, dass steuerliche Begriffe mit unterhaltsrechtlichen Begriffen vermischt werden. Gerade daraus entstehen viele unnötige Streitigkeiten.
FAQ: So wird bei Google tatsächlich nach diesem Thema gesucht
Zählt der Familienbonus Plus in Österreich zum Einkommen für den Kindesunterhalt?
Nein, grundsätzlich nicht. Nach der hier maßgeblichen OGH-Linie ist der Familienbonus Plus eine steuerliche Entlastung und kein unterhaltsrechtliches Einkommen. Er erhöht daher die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht. Ebenso darf er den Unterhalt nicht reduzieren.
Kann ich mehr Unterhalt verlangen, weil der Vater den Familienbonus bekommt?
Allein mit diesem Argument wird eine Erhöhung in der Regel nicht durchsetzbar sein. Maßgeblich sind vor allem das tatsächliche Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und die Bedürfnisse des Kindes. Wenn sich aber das reale Einkommen erhöht hat, kann sehr wohl eine Anpassung möglich sein. Der Steuerbonus selbst ist dafür nicht der ausschlaggebende Hebel.
Darf ich den Unterhalt kürzen, weil ich den Unterhaltsabsetzbetrag bekomme?
Nein. Der Unterhaltsabsetzbetrag ist ebenfalls steuerlich zu verstehen und nicht als Kürzungsposition beim Kindesunterhalt. Wer eigenmächtig weniger zahlt, riskiert Rückstände und weitere rechtliche Schritte. Unterhaltszahlungen sollten nie ohne rechtliche Prüfung abgeändert werden.
Was passiert, wenn ich auf ein Schreiben des Gerichts nicht antworte?
Das kann problematisch werden. Ihr Schweigen kann im Verfahren dazu führen, dass Behauptungen der Gegenseite weniger wirksam bestritten sind oder dass das Gericht auf Basis unvollständiger Informationen entscheidet. Gerade in Unterhaltssachen sollten Fristen und gerichtliche Aufträge sehr ernst genommen werden. Rasches Reagieren ist oft genauso wichtig wie die eigentliche Rechtsfrage. Zur vollständigen OGH-Entscheidung.
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