Erbfall bei Minderjährigen: Wer kontrolliert das Vermögen wirklich?

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31.000 Euro für das Kind – aber auf fremdem Sparbuch? Wer bei Erbfällen bei Minderjährigen wirklich zuständig ist

31.000 Euro für den Urenkel, gedacht als Start ins Erwachsenenleben – und plötzlich liegt das Geld auf einem Sparbuch, das nicht einmal auf den Namen des Kindes lautet. Für viele Eltern, die mit dem Scheidung konfrontiert sind, klingt das nach einem klaren Fall für das Pflegschaftsgericht. Genau dort verläuft aber eine juristisch heikle Grenze, die in der Praxis oft übersehen wird.

Gerade bei einem Erbfall bei Minderjährigen nach Trennung oder Scheidung tauchen solche Fragen häufiger auf, als man denkt: Ein Kind erhält Geld aus einer Verlassenschaft, ein Großelternteil oder Urgroßelternteil hat „für später“ vorgesorgt, und dann stellt sich die Frage, wer dieses Vermögen überhaupt kontrollieren darf. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien erlebt die Pichler Rechtsanwalt GmbH, dass Eltern in solchen Situationen oft den richtigen Schutz wollen – aber zunächst beim falschen Gericht ansetzen.

FAQ: Was Eltern in solchen Fällen wirklich googeln

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Eltern in genau solchen Schnittstellen zwischen Verlassenschaft, Obsorge, Kindesvermögen und Unterhalt. Gerade weil mehrere Gerichte beteiligt sein können, entscheidet der richtige Ansatz oft darüber, ob das Vermögen eines Kindes tatsächlich geschützt wird.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.