31.000 Euro für das Kind – aber auf fremdem Sparbuch? Wer bei Erbfällen bei Minderjährigen wirklich zuständig ist
31.000 Euro für den Urenkel, gedacht als Start ins Erwachsenenleben – und plötzlich liegt das Geld auf einem Sparbuch, das nicht einmal auf den Namen des Kindes lautet. Für viele Eltern, die mit dem Scheidung konfrontiert sind, klingt das nach einem klaren Fall für das Pflegschaftsgericht. Genau dort verläuft aber eine juristisch heikle Grenze, die in der Praxis oft übersehen wird.
Gerade bei einem Erbfall bei Minderjährigen nach Trennung oder Scheidung tauchen solche Fragen häufiger auf, als man denkt: Ein Kind erhält Geld aus einer Verlassenschaft, ein Großelternteil oder Urgroßelternteil hat „für später“ vorgesorgt, und dann stellt sich die Frage, wer dieses Vermögen überhaupt kontrollieren darf. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien erlebt die Pichler Rechtsanwalt GmbH, dass Eltern in solchen Situationen oft den richtigen Schutz wollen – aber zunächst beim falschen Gericht ansetzen.
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FAQ: Was Eltern in solchen Fällen wirklich googeln
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Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Eltern in genau solchen Schnittstellen zwischen Verlassenschaft, Obsorge, Kindesvermögen und Unterhalt. Gerade weil mehrere Gerichte beteiligt sein können, entscheidet der richtige Ansatz oft darüber, ob das Vermögen eines Kindes tatsächlich geschützt wird.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.