Erbantritt trotz strafrechtlicher Verurteilung: Der Fall in Österreich erklärt

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Verurteilt – und trotzdem erbberechtigt? Warum eine Straftat den Erbantritt nicht automatisch stoppt

Ein rechtskräftiges Strafurteil klingt nach einer klaren Sache. Wer einer Tante Geld veruntreut hat, kann doch nicht auch noch ihr Erbe antreten – oder? Genau an diesem Punkt wird das Erbrecht komplizierter, als viele Familien im Verlassenschaftsverfahren erwarten.

Nach einem Todesfall prallen oft Trauer, alte Konflikte und finanzielle Interessen aufeinander. Besonders belastend wird es, wenn ausgerechnet jene Person am Nachlass beteiligt sein will, die dem Verstorbenen zu Lebzeiten erheblich geschadet hat. Viele Angehörige gehen dann davon aus, dass Notar oder Gericht diese Person sofort aus dem Verfahren ausschließen. So einfach ist es aber nicht.

Eine Familie streitet – und plötzlich steht die Frage der Erbunwürdigkeit im Raum

Eine Tante war verstorben. Ihr Neffe hatte früher eine besondere Vertrauensstellung: Er war ihr Sachwalter. Doch dieses Vertrauen wurde missbraucht. Er hob unrechtmäßig Geld von ihrem Konto ab und wurde dafür strafrechtlich verurteilt.

Im anschließenden Verlassenschaftsverfahren wurde es heikel. Nicht nur der Neffe selbst gab eine Erbantrittserklärung ab, sondern auch seine beiden Kinder. Die Kinder vertraten den Standpunkt, ihr Vater sei wegen seiner Straftat erbunwürdig und dürfe daher nichts aus dem Nachlass erhalten.

Das klang zunächst überzeugend. Sowohl der Notar beziehungsweise das Erstgericht als auch die nächste Instanz hielten die Erbantrittserklärung des Neffen für unzulässig und wiesen sie zurück. Der Mann ließ das nicht auf sich sitzen und zog weiter. Beim Obersten Gerichtshof bekam er recht.

Nicht jeder moralisch empörende Fall ist rechtlich sofort erledigt

Gerade in Familien wirkt ein solcher Ausgang auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar. Wenn jemand wegen einer Straftat gegenüber der Verstorbenen verurteilt wurde, scheint der Ausschluss vom Erbe nahezuliegen. Das Gesetz kennt tatsächlich die sogenannte Erbunwürdigkeit. Dennoch folgt daraus kein Automatismus.

Der entscheidende Punkt: Zwischen dem strafrechtlichen Fehlverhalten und dem endgültigen Verlust des Erbrechts steht noch eine weitere Frage im Raum – nämlich, ob der Verstorbene verziehen hat. Genau diese Möglichkeit macht viele Fälle offener, als sie zunächst erscheinen.

Was das Gesetz dazu sagt – in verständlichen Worten

§ 539 ABGB regelt die Erbunwürdigkeit. Vereinfacht gesagt kann erbunwürdig sein, wer gegen den Verstorbenen eine schwere vorsätzliche Straftat begangen hat. Das Gesetz schützt damit nicht nur das Vermögen, sondern auch die persönliche Integrität des Erblassers.

§ 540 ABGB ist der Grund, warum selbst ein Strafurteil noch nicht alles entscheidet. Diese Bestimmung bedeutet: Hat der Verstorbene dem Betroffenen verziehen, fällt die Erbunwürdigkeit weg. Eine Verzeihung kann also den erbrechtlichen Ausschluss beseitigen.

Genau daran hängt in der Praxis oft alles. Hat die Tante nach den Vorfällen den Kontakt wieder aufgenommen? Gab es Briefe, Nachrichten oder Gespräche, aus denen ein Verzeihen hervorgeht? Hat sie dem Neffen später wieder Zuwendungen gemacht oder ihn sogar im Testament bedacht? Solche Umstände sind keine Nebensächlichkeiten, sondern können den gesamten Fall drehen.

Warum Notar und Verlassenschaftsgericht niemanden einfach „aussortieren“ dürfen

Der Oberste Gerichtshof stellte klar: Eine Erbantrittserklärung darf nicht allein deshalb zurückgewiesen werden, weil Erbunwürdigkeit im Raum steht. Ob jemand tatsächlich erbunwürdig ist, muss in einem Erbrechtsverfahren geklärt werden.

Das ist mehr als eine formale Feinheit. Im Verlassenschaftsverfahren werden viele Dinge zügig abgewickelt. Eine Streitfrage wie Erbunwürdigkeit verlangt aber eine saubere Beweisaufnahme. Es geht um Tatsachen: Was ist genau passiert? Welche Straftat lag vor? Welche Beziehung bestand danach zwischen dem Verstorbenen und dem Betroffenen? Gab es Anzeichen für Verzeihung?

Solche Fragen dürfen nicht „im Vorbeigehen“ beantwortet werden. Sie müssen in einem Verfahren geklärt werden, in dem Beweise vorgelegt, Zeugen gehört und rechtliche Argumente geprüft werden. Darum war es nach Ansicht des Höchstgerichts falsch, die Erbantrittserklärung des Neffen sofort zurückzuweisen.

Die überraschende Rolle der Verzeihung

Für viele Angehörige ist genau das der emotional schwierigste Teil: Selbst wenn ein naher Mensch geschädigt wurde, kann eine spätere Verzeihung rechtlich Gewicht haben. Das Erbrecht fragt nicht nur, was geschehen ist, sondern auch, wie der Verstorbene damit zuletzt umgegangen ist.

Verzeihung muss nicht immer in einem feierlichen Schriftstück erklärt werden. Sie kann sich auch aus dem Verhalten ergeben. Gerade deshalb wird häufig um Indizien gestritten. Ein gemeinsames Essen nach Jahren des Konflikts wird noch nicht genügen. Regelmäßiger Kontakt, finanzielle Unterstützung, eine ausdrückliche Äußerung gegenüber Dritten oder ein späteres Testament können aber entscheidend sein.

Wer nur auf das Strafurteil zeigt und meint, damit sei alles gewonnen, unterschätzt diese zweite Ebene. Im Erbrecht zählt nicht allein die Verurteilung, sondern das Gesamtbild.

Wann diese Entscheidung für Sie praktisch relevant wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, wird die Frage der Erbunwürdigkeit besonders wichtig in diesen Konstellationen:

  • Ein Angehöriger hat dem Verstorbenen Geld entzogen, ihn betrogen oder sonst vorsätzlich geschädigt und beansprucht nun einen Teil des Nachlasses.
  • Sie möchten geltend machen, dass jemand wegen einer Straftat nicht erben soll.
  • Ihnen selbst wird Erbunwürdigkeit vorgeworfen, obwohl der Verstorbene Ihnen später wieder nahe stand.
  • Im Familienkreis wird behauptet, der Notar müsse die betroffene Person ohnehin sofort ausschließen.

Gerade der letzte Punkt führt oft zu falschen Erwartungen. Das Verlassenschaftsverfahren ist nicht dazu da, komplexe Beweisfragen nebenbei endgültig zu erledigen. Wer erben darf und wer nicht, kann erst nach einer sorgfältigen gerichtlichen Klärung feststehen.

Was Betroffene jetzt konkret vorbereiten sollten mit Hilfe eines Rechtsanwalts in Wien

  • Sichern Sie Unterlagen zur behaupteten Straftat: Strafurteile, Kontoauszüge, Anzeigen, Protokolle oder sonstige Dokumente.
  • Sammeln Sie zugleich alles, was für eine mögliche Verzeihung sprechen könnte: Briefe, SMS, E-Mails, Fotos gemeinsamer Treffen, Zeugenaussagen aus dem Umfeld, Testamentstexte.
  • Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Aussagen wie „das ist eh eindeutig“. Im Erbrechtsstreit zählt, was beweisbar ist.
  • Reagieren Sie früh. Taktik und zeitgerechtes Vorbringen spielen in solchen Verfahren eine große Rolle.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien sieht die Pichler Rechtsanwaltskanzlei gerade bei familiär aufgeladenen Nachlasskonflikten, dass nicht die lauteste Empörung entscheidet, sondern die sauber aufgearbeitete Beweislage.

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Kann man in Österreich trotz Verurteilung noch erben?

Ja, das ist möglich. Ein Erbantritt trotz strafrechtlicher Verurteilung führt nicht automatisch dazu, dass jemand kein Erbe antreten darf. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Erbunwürdigkeit vorliegen und ob der Verstorbene vielleicht verziehen hat.

Reicht ein Strafurteil, damit der Notar jemanden vom Erbe ausschließt?

Nein. Der Notar oder das Verlassenschaftsgericht darf eine Erbantrittserklärung nicht einfach nur wegen einer behaupteten oder naheliegenden Erbunwürdigkeit zurückweisen. Diese Frage muss in einem Erbrechtsverfahren genauer geprüft werden.

Was zählt als Verzeihung im Erbrecht?

Verzeihung kann ausdrücklich erklärt werden, sie kann sich aber auch aus späterem Verhalten ergeben. Relevant sind etwa wiederhergestellter Kontakt, spätere Zuwendungen oder klare Aussagen des Verstorbenen gegenüber anderen Personen. Ob das im Einzelfall genügt, ist immer eine Frage der Beweise.

Was soll ich tun, wenn in der Familie über Erbunwürdigkeit gestritten wird?

Sichern Sie sofort alle Beweismittel in beide Richtungen. Dazu gehören nicht nur Unterlagen über die Straftat, sondern auch Hinweise auf eine mögliche Versöhnung oder Verzeihung. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien unterstützt die Pichler Rechtsanwaltskanzlei bei der rechtlichen Einordnung und der strategischen Vorbereitung solcher Auseinandersetzungen.

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.