Enterbung und Kontoeinsicht im Verlassenschaftsverfahren: OGH-Entscheidung aufgedeckt

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Enterbung und Kontoeinsicht im Verlassenschaftsverfahren: 539.000 Euro verschwunden in 24 Stunden?

Ein Verkaufserlös von 539.000 Euro landet am Konto eines schwer kranken Vaters – und ist am nächsten Tag wieder verschwunden. Für die Witwe sollte die Verlassenschaft rasch erledigt sein. Für die fünf Kinder, darunter von Enterbung betroffen, stellte sich eine andere Frage: Gehörte dieses Geld noch zum Nachlass oder wurde es kurz vor dem Tod aus dem Vermögen herausgeschoben?

Genau an diesem Punkt wird Verlassenschaftsrecht sehr konkret. Es geht nicht um abstrakte Paragraphen, sondern um eine Buchungszeile, einen fehlenden Überweisungsbeleg und die Frage der Kontoeinsicht im Verlassenschaftsverfahren bei Enterbung. Der Oberste Gerichtshof hat dazu klargestellt: Wenn es ernsthafte Hinweise auf ungeklärte Geldbewegungen gibt, muss vor der Einantwortung weiter aufgeklärt werden – und auch das Bankgeheimnis steht dem nicht einfach im Weg.

Die Rolle der letzten Wochen vor dem Tod – und eine Überweisung ohne Empfängername

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Für Betroffene ist vor allem eines wichtig: Ein bloßer Hinweis auf das Bankgeheimnis wird offene Fragen im Verlassenschaftsverfahren meist nicht erledigen. Wer Belege hat, sollte sie sichern. Wer Unklarheiten vermutet, sollte gezielt Anträge stellen.

So unterstützt Sie Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Wien bei Enterbung und Kontoeinsicht im Verlassenschaftsverfahren

  • Kontobewegungen der letzten Monate prüfen lassen, wenn größere Vermögenswerte kurz vor dem Tod bewegt wurden.
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Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Verlassenschaftsverfahren dort, wo wirtschaftliche Fragen und familiäre Konflikte unmittelbar zusammentreffen. Wenn Sie vor Fragen zu Enterbung und Kontoeinsicht im Verlassenschaftsverfahren stehen, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

FAQ: Was Angehörige zu Enterbung und Kontoeinsicht im Verlassenschaftsverfahren häufig googeln

Kann ein enterbtes Kind im Verlassenschaftsverfahren überhaupt noch etwas verlangen?

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Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.