Eingetragene Partnerschaft auch außerhalb der Amtsräume

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Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinem Erkenntnis dargelegt, dass eine Beschränkung der Vornahme der Begrüdnung einer Eingetragenen Partnerschaft nur in Amtsräumen erfolgen kann, verfassungswidrig ist. Dies würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.

Das Personenstandgesetz wurde noch nicht repariert. Deswegen hat nunmehr die Innenministerin Johanna Mikl-Leitner der Erlass an Ihre Beamten erteilt, dass gleichgeschlechtlichen Paaren nunmehr auch außerhalb der Amtsstube heiraten dürfen. Es sei kein Unterschied zu einer klassischen Hochzeit mehr zu machen. Die gesetzliche Vorgabe sei infolge Verfassungswidrigkeit zu ignorieren.

Nunmehr kann sohin die Eingetragene Partnerschaft auch an anderen üblichen Orten rechtswirksam begründet werden.

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