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Ehewohnung nach Trennung Österreich: OGH-Fall

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Ehewohnung nach Trennung Österreich: OGH-Fall

Fundstelle: OGH vom 21.10.2010, 2 Ob 246/09d

Ehefrau bleibt im gemeinsamen Haus – warum der Ehegattenunterhalt trotzdem steigen kann

Ehewohnung nach Trennung Österreich: 68.000 Euro Ersparnisse schrumpften auf 20.000 Euro, während der Ehemann zunächst nur 270 beziehungsweise 300 Euro monatlich zahlte. Die Ehefrau lebte zwar weiterhin im gemeinsamen Haus – doch der Oberste Gerichtshof stellte klar: Wohnen ersetzt nicht automatisch den notwendigen Geldunterhalt.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Nach der Wegweisung begann der finanzielle Streit

Die Ehefrau hatte nach der Hochzeit ihren Beruf aufgegeben. Sie kümmerte sich um den Haushalt und die Familie. Der gemeinsame Sohn lebte ebenfalls mit ihr im Haus.

Dann musste der Ehemann nach einer Wegweisung aus der gemeinsamen Immobilie ausziehen. Das Haus gehörte beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte. Die Ehefrau blieb dort mit dem Sohn wohnen und trug einen erheblichen Teil der laufenden Kosten selbst.

Ihre finanzielle Situation wurde zunehmend schwieriger. Sie musste auf ihre Ersparnisse zurückgreifen und verbrauchte einen großen Teil davon. Der Ehemann verfügte hingegen nicht nur über Pensionseinkünfte, sondern auch über Vermögenserträge und weitere finanzielle Mittel.

Trotzdem zahlte er zunächst lediglich 270 beziehungsweise später 300 Euro monatlich. Die Ehefrau verlangte deutlich mehr. Sie argumentierte, dass ihr trotz des Wohnens im gemeinsamen Haus ausreichend Geld für den täglichen Lebensunterhalt fehlen würde.

Der OGH vom 21.10.2010, 2 Ob 246/09d, nahm mehrere Geldquellen unter die Lupe

Der Oberste Gerichtshof erhöhte den Unterhalt. Ab August 2008 erhielt die Ehefrau zusätzlich zu den bereits zugesprochenen 300 Euro weitere 500 Euro monatlich. Damit standen ihr insgesamt 800 Euro pro Monat zu.

Entscheidend war nicht nur, welches Einkommen der Ehemann tatsächlich laufend bezog. Der OGH prüfte auch, ob er sich durch eigene wirtschaftliche Entscheidungen seiner Unterhaltspflicht entziehen konnte.

Der Ehemann hatte auf ein Fruchtgenussrecht an einer Liegenschaft verzichtet. Aus diesem Recht hätten Mieteinnahmen erzielt werden können. Für die Aufgabe erhielt er von seinen Töchtern eine Ablöse.

Nach Ansicht des OGH durfte diese Ablöse bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Der Grund: Wer eine vernünftigerweise erzielbare Einnahmequelle ohne ausreichenden Grund aufgibt, kann sich gegenüber dem unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht einfach auf ein geringeres Einkommen berufen.

Freiwillig weniger verdienen kann beim Unterhalt teuer werden

Dieses Prinzip wird als Anspannung bezeichnet. Das Gericht fragt dabei nicht nur: „Wie viel verdient diese Person tatsächlich?“ Es fragt auch: „Wie viel könnte sie bei zumutbarer und wirtschaftlich vernünftiger Gestaltung verdienen?“

Die Anspannung betrifft nicht nur das klassische Erwerbseinkommen. Auch Mieteinnahmen, Nutzungsrechte, Kapitalerträge oder andere wirtschaftlich verwertbare Vermögenspositionen können eine Rolle spielen.

Das bedeutet nicht, dass jede finanzielle Entscheidung automatisch korrigiert wird. Eine Einnahmequelle darf etwa aus nachvollziehbaren Gründen aufgegeben werden. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls: die Höhe der möglichen Einnahmen, die persönlichen Gründe, die wirtschaftliche Notwendigkeit und die Frage, ob die Entscheidung im Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht steht.

Wer jedoch bei bestehender Unterhaltspflicht ohne überzeugenden Grund auf lukrative Einnahmen verzichtet, muss damit rechnen, dass das Gericht weiterhin ein fiktiv erzielbares Einkommen ansetzt.

Auch Ersparnisse können den Lebensstandard sichtbar machen

Der Ehemann wandte ein, dass sein laufendes Einkommen für seine tatsächlichen Ausgaben nicht ausreiche. Deshalb müsse er auf Ersparnisse zurückgreifen.

Dieses Argument führte nicht automatisch zu einer niedrigeren Unterhaltsbemessung. Wenn eine Person ihren Lebensstandard teilweise aus Vermögen finanziert, kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte grundsätzlich an diesem Lebensstandard teilhaben.

Das gilt nicht nur bei Unternehmern. Auch Pensionisten oder unselbständig Erwerbstätige können ihren Lebensunterhalt durch Vermögen, Sparguthaben, Ablösen oder sonstige Geldmittel aufbessern. Entscheidend ist die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – nicht bloß der monatliche Zahlungseingang.

Für die Ehefrau war dieser Punkt besonders bedeutsam. Ihre eigenen Ersparnisse gingen von 68.000 Euro auf 20.000 Euro zurück. Sie konnte daher nicht dauerhaft darauf verwiesen werden, ihren Lebensunterhalt aus dem vorhandenen Vermögen zu finanzieren, während der Ehemann zugleich auf weitere Mittel zugreifen konnte.

Das gemeinsame Haus zählt als Unterhalt – aber nicht mit jeder beliebigen Summe

Dass die Ehefrau weiterhin im gemeinsamen Haus wohnte, wurde bei der Berechnung berücksichtigt. Das Wohnen kann sogenannten Naturalunterhalt darstellen: Wer keine eigene Miete bezahlen muss, erspart sich einen Teil der Wohnkosten.

Der Wohnvorteil wird aber nicht automatisch mit der gesamten Kreditrate angesetzt. Maßgeblich ist grundsätzlich der objektive Mietwert. Entscheidend ist also, welchen Mietpreis eine vergleichbare Wohnung am Markt erzielen würde.

Im Fall der Ehefrau mussten mehrere Umstände berücksichtigt werden:

  • Das Haus gehörte beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte.
  • Auch der gemeinsame Sohn wohnte dort.
  • Die Ehefrau trug einen erheblichen Teil der laufenden Hauskosten.
  • Der Ehemann war nach der Wegweisung aus dem Haus ausgezogen.

Deshalb wurden der Ehefrau letztlich nur 200 Euro monatlich als Wohnvorteil auf den Geldunterhalt angerechnet. Der Ehemann konnte nicht zusätzlich seine Kreditraten als weiteren Abzug geltend machen. Andernfalls wäre dieselbe Immobilie doppelt zu seinen Gunsten berücksichtigt worden.

Ehewohnung nach Trennung Österreich: Was der Wohnvorteil bedeutet

Die Entscheidung zeigt für die Ehewohnung nach Trennung Österreich, dass die Nutzung des gemeinsamen Hauses und der Anspruch auf Geldunterhalt getrennt geprüft werden müssen. Eine Wohnung deckt zwar Wohnkosten, ersetzt aber nicht automatisch den gesamten laufenden Lebensbedarf.

Welche Paragrafen bei Ehegattenunterhalt wichtig werden

§ 94 ABGB: Während aufrechter Ehe regelt diese Bestimmung den gegenseitigen Unterhalt. Beide Ehegatten müssen nach ihren Kräften beitragen; auch die Haushaltsführung und die Betreuung gemeinsamer Kinder gelten als Unterhaltsbeitrag.

§§ 66 ff EheG: Nach der Scheidung hängt der Unterhaltsanspruch unter anderem von der Bedürftigkeit, der Leistungsfähigkeit und – je nach Anspruchsgrundlage – vom Verschulden an der Scheidung ab.

Das österreichische Unterhaltsrecht folgt dabei nicht einer einzigen starren Rechenformel. Häufig dient die Prozentsatzmethode als Orientierung. Im Verfahren wurden für die Ehefrau unter Berücksichtigung ihres eigenen Einkommens und der Unterhaltspflicht für den Sohn ungefähr 36 Prozent des maßgeblichen Familieneinkommens herangezogen.

Eine solche Prozentrechnung muss aber wirtschaftlich plausibel bleiben. Eine Wohnung deckt keine Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Medikamente, Versicherungen, Mobilität oder sonstige tägliche Bedürfnisse. Der Wohnvorteil darf den tatsächlichen Geldbedarf daher nicht vollständig verdrängen.

Für wen diese Entscheidung heute besonders wichtig ist

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, kann die Entscheidung vor allem in folgenden Konstellationen relevant werden:

  • Sie bleiben nach der Trennung mit den Kindern in der gemeinsamen Wohnung oder im gemeinsamen Haus.
  • Die Immobilie gehört beiden Ehegatten, aber nur eine Person bezahlt den Großteil der laufenden Kosten.
  • Der andere Ehegatte verfügt über Pensionen, Ersparnisse, Mieteinnahmen oder Vermögenserträge.
  • Eine Einnahmequelle wurde verkauft, übertragen oder freiwillig aufgegeben.
  • Sie haben nach vielen Jahren der Haushaltsführung kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen.
  • Ein Ehegatte ist wegen einer Wegweisung oder Trennung aus der Ehewohnung ausgezogen.

Besonders sorgfältig muss die Berechnung erfolgen, wenn gleichzeitig Unterhalt, die Nutzung der Ehewohnung und die spätere Aufteilung des ehelichen Vermögens geregelt werden. Eine Vereinbarung über Wohnkosten kann sich auf mehrere Rechtsbereiche auswirken. Mehr zur Vermögensaufteilung und zum Unterhalt finden Sie in unseren weiterführenden Informationen.

Diese Unterlagen sollten Sie frühzeitig sichern

  • Gehaltsabrechnungen, Pensionsbescheide und Kontoauszüge beider Ehegatten
  • Unterlagen zu Immobilien, Fruchtgenussrechten, Mieten und Verkäufen
  • Nachweise über Sparguthaben, Ablösen und sonstige Vermögensbewegungen
  • Kreditverträge, Betriebskostenabrechnungen, Versicherungen und Reparaturrechnungen
  • Dokumentation der tatsächlich geleisteten Unterhaltszahlungen
  • Belege über Ausgaben für Kinder, Gesundheit, Mobilität und den täglichen Lebensunterhalt

Ehewohnung nach Trennung Österreich: Beratung durch Rechtsanwalt Wien

Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht prüft Dr. Pichler dabei nicht nur das monatliche Einkommen. Ebenso wichtig sind die wirtschaftlichen Entscheidungen beider Ehegatten, die Nutzung der Immobilie und die Frage, welche Kosten tatsächlich von wem getragen werden.

Häufige Fragen zum Ehegattenunterhalt und zur gemeinsamen Immobilie

Wird mir das Wohnen im gemeinsamen Haus vom Unterhalt abgezogen?

Das ist möglich, weil das Wohnen einen finanziellen Vorteil darstellen kann. Angerechnet wird grundsätzlich nicht automatisch die gesamte Kreditrate, sondern der objektive Wert der Wohnmöglichkeit. Eigentumsverhältnisse, mitwohnende Kinder, laufende Kosten und die tatsächliche Nutzung müssen berücksichtigt werden.

Kann mein Ehepartner sein Einkommen einfach reduzieren?

Nicht ohne Folgen. Gibt jemand eine zumutbar erzielbare Einnahmequelle ohne ausreichenden Grund auf, kann das Gericht ein fiktives Einkommen ansetzen. Das wird als Anspannung bezeichnet. Ob eine Einkommensreduzierung gerechtfertigt ist, hängt von den konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Umständen ab.

Muss ich als Pensionist auch Unterhalt aus meinem Vermögen zahlen?

Vermögen kann bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eine Rolle spielen. Wer seinen Lebensstandard regelmäßig durch Ersparnisse, Ablösen oder Vermögenserträge mitfinanziert, kann sich nicht immer ausschließlich auf die Pension berufen. Das Gericht betrachtet die gesamte wirtschaftliche Situation.

Was zählt mehr: die Kreditrate oder der Mietwert?

Für den Wohnvorteil ist grundsätzlich der objektive Mietwert maßgeblich. Die Kreditrate kann nicht automatisch in voller Höhe zusätzlich berücksichtigt werden. Sonst könnte dieselbe Immobilie sowohl über den Wohnvorteil als auch über die Finanzierungskosten doppelt in die Berechnung einfließen.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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