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Ehewohnung nach Trennung Österreich: Kredit weiterzahlen?

Startseite  •  Aktuelles  •  29.09.2026
Ehewohnung nach Trennung Österreich: Kredit weiterzahlen?

Wenn die Bank schon droht: Muss der Ehepartner den Wohnkredit weiterzahlen?

Für eine Mutter mit Kindern kann eine unbezahlte Kreditrate bedeuten, dass nicht nur Geld fehlt, sondern das gesamte Zuhause auf dem Spiel steht. Die Frage Ehewohnung nach Trennung Österreich beschäftigte den Obersten Gerichtshof bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 2002: Die Ehefrau lebte mit den gemeinsamen Kindern im Familienhaus, während der Ehemann die Kreditraten einstellte. Die Bank drohte bereits mit der Verwertung der Liegenschaft.

Das Familienhaus geriet durch offene Kreditraten in Gefahr

Das Haus stand im Eigentum des Ehemannes. Finanziert wurde es durch einen Kredit, dessen Rückzahlung ebenfalls in seinem Verantwortungsbereich lag. Die Ehefrau und die Kinder wohnten weiterhin dort. Ihr eigenes Einkommen reichte jedoch nicht aus, um die laufenden Raten und die bereits entstandenen Rückstände zu übernehmen.

Die Situation verschärfte sich, als die Bank wegen der Zahlungsausfälle mit weiteren rechtlichen Schritten drohte. Für die Ehefrau ging es damit nicht bloß um eine finanzielle Auseinandersetzung zwischen den Ehepartnern. Sie musste befürchten, dass die Familie ihre Wohnung verliert, obwohl die Kinder weiterhin dort lebten und sie selbst den Wohnungsverlust nicht verhindern konnte.

Sie beantragte deshalb eine einstweilige Verfügung. Der Ehemann sollte verpflichtet werden, die offenen und künftig fällig werdenden Kreditraten direkt an die Bank zu bezahlen. Das Erstgericht gab diesem Antrag zunächst statt.

Allerdings hatte der Ehemann eine Stellungnahme eingebracht, in der er unter anderem auf die Insolvenz seines Unternehmens und seine eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit hinwies. Diese Stellungnahme wurde irrtümlich im falschen Gerichtsakt abgelegt und deshalb bei der ersten Entscheidung nicht berücksichtigt.

Was der OGH zur Sicherung der Ehewohnung entschied

Der OGH hielt in seiner Entscheidung OGH vom 18.12.2002, 9 Ob 226/02d grundsätzlich für möglich, dass ein Ehepartner durch eine einstweilige Verfügung zur Zahlung von Wohnkreditraten verpflichtet wird. Das gilt auch dann, wenn die Wohnung dem anderen Ehepartner gehört und der Kredit auf dessen Namen aufgenommen wurde.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Das Gericht hob die Entscheidung des Erstgerichts dennoch auf und verwies die Sache zur neuerlichen Prüfung zurück. Der Grund lag nicht darin, dass eine Zahlung an die Bank grundsätzlich ausgeschlossen wäre. Vielmehr mussten die Einwände des Ehemannes ordnungsgemäß geprüft werden. Eine rechtzeitig eingebrachte Stellungnahme darf nicht unbeachtet bleiben, nur weil sie versehentlich im falschen Akt abgelegt wurde.

Der Kern der Entscheidung lautet daher: Der Erhalt der Ehewohnung kann vorläufig durch direkte Zahlungen an die Bank abgesichert werden. Ob eine solche Anordnung tatsächlich ergeht, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls und einer vollständigen Interessenabwägung ab.

Warum § 97 ABGB auch Kreditraten erfassen kann

§ 97 ABGB schützt den wohnungsbedürftigen Ehepartner und verpflichtet den anderen Ehepartner, alles Notwendige zum Erhalt der Ehewohnung zu unternehmen. Die Bestimmung betrifft damit nicht nur die Frage, wer in der Wohnung bleiben darf. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auch die Finanzierung des Wohnraums erfassen.

Das kann etwa bedeuten, dass der verfügungsberechtigte Ehepartner eine Wohnung nicht verkauft, die Auflösung des Mietverhältnisses nicht veranlasst oder notwendige Zahlungen leistet. Nach der Rechtsprechung kann dazu auch die Zahlung von Kreditraten gehören, wenn andernfalls der Verlust der Ehewohnung droht.

Entscheidend ist der Zweck der Maßnahme: Die Zahlung soll nicht einfach eine beliebige Geldforderung absichern. Sie soll verhindern, dass die gemeinsame Wohnmöglichkeit während der Ehe oder des Scheidungsverfahrens durch Zahlungsrückstände verloren geht.

§ 97 ABGB ist allerdings kein automatischer Anspruch auf Übernahme sämtlicher Schulden des anderen Ehepartners. Das Gericht muss prüfen, ob die Wohnung tatsächlich dringend benötigt wird, ob die Zahlungen für ihren Erhalt notwendig sind und ob der andere Ehepartner überhaupt über die Wohnung oder die Finanzierung verfügen kann.

Ehewohnung nach Trennung Österreich: Diese Voraussetzungen prüft das Gericht

Eine einstweilige Anordnung zugunsten der Ehewohnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn mehrere Umstände zusammentreffen:

  • Der antragstellende Ehepartner ist auf die Wohnung dringend angewiesen.
  • Gemeinsame Kinder leben weiterhin dort.
  • Der andere Ehepartner ist Eigentümer oder Kreditnehmer und kann die Zahlung veranlassen.
  • Es bestehen konkrete Rückstände oder eine ernsthafte Drohung der Bank mit Kündigung, Fälligstellung oder Verwertung.
  • Der wohnungsbedürftige Ehepartner kann die Kosten nicht selbst tragen, ohne den notwendigen Lebensunterhalt zu gefährden.

Ein eigenes Einkommen schließt den Anspruch nicht automatisch aus. Maßgeblich ist nicht nur, ob irgendein Einkommen vorhanden ist, sondern ob nach Abzug von Lebenshaltungskosten, Kinderbetreuung, Unterhalt und sonstigen notwendigen Ausgaben noch ausreichend Geld für die Wohnkosten bleibt.

Auch die finanziellen Möglichkeiten des anderen Ehepartners sind relevant. Behauptet dieser etwa Arbeitslosigkeit, Insolvenz oder eine schwere Erkrankung, muss das Gericht diese Einwände prüfen. Eine einstweilige Verfügung darf nicht auf einer unvollständigen Tatsachengrundlage beruhen.

Wohnungssicherung ist nicht dasselbe wie Unterhalt oder Aufteilung

Die vorläufige Zahlung der Kreditraten ist von anderen familienrechtlichen Ansprüchen zu unterscheiden. Beim Ehegattenunterhalt geht es grundsätzlich um den angemessenen Lebensbedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners. Die Wohnkosten können dabei eine Rolle spielen, doch eine direkte Zahlung an die Bank verfolgt einen zusätzlichen Zweck: Sie soll die konkrete Wohnung erhalten. Weitere Informationen finden Sie auch beim Thema Unterhalt.

Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse wird grundsätzlich erst im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung nach der Scheidung geklärt. Dabei kann die Ehewohnung besonders berücksichtigt werden. Eine einstweilige Verfügung entscheidet aber nicht endgültig, wem das Haus künftig gehört oder wer den Kredit am Ende wirtschaftlich tragen muss. Mehr dazu erfahren Sie unter Vermögensaufteilung.

Auch das Verschuldensprinzip beantwortet die Frage der vorläufigen Kreditraten nicht allein. Selbst wenn zwischen den Ehepartnern Streit über das Verschulden an der Zerrüttung besteht, kann der Schutz der Ehewohnung während des laufenden Verfahrens notwendig sein.

Rechtsanwalt Wien: Wann diese Entscheidung heute besonders wichtig wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, können mehrere typische Konstellationen relevant sein:

  • Der Kredit läuft nur auf den Namen des anderen Ehepartners: Trotzdem kann eine Sicherung der Wohnung möglich sein, wenn Sie mit den Kindern dort leben und dringend darauf angewiesen sind.
  • Die Bank hat bereits gemahnt: Mahnungen, Kündigungsandrohungen oder Hinweise auf eine Verwertung zeigen, dass nicht bloß ein vorübergehender Zahlungsengpass besteht.
  • Sie verdienen selbst, können die Rate aber nicht zusätzlich tragen: Das Gericht betrachtet Ihre gesamte finanzielle Situation und nicht nur den Umstand, dass Sie berufstätig sind.
  • Der andere Ehepartner beruft sich auf Insolvenz: Eine Insolvenz kann die Durchsetzbarkeit beeinflussen, beseitigt die notwendige Prüfung des Wohnschutzes aber nicht automatisch.

Besonders rasches Handeln ist gefragt, wenn Kinder in der Wohnung leben, der Kredit bereits fällig gestellt wurde oder die Bank eine Versteigerung in Aussicht stellt. Je früher die Gefahr dokumentiert wird, desto klarer lässt sich darstellen, warum eine vorläufige gerichtliche Maßnahme erforderlich ist.

Welche Unterlagen jetzt entscheidend sein können

Für einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung kommt es auf konkrete Tatsachen und nachvollziehbare Belege an. Hilfreich sind insbesondere:

  • der Kreditvertrag und aktuelle Konto- oder Saldenaufstellungen;
  • Mahnungen, Kündigungsandrohungen und Schreiben der Bank;
  • ein aktueller Grundbuchauszug oder andere Nachweise über die Eigentumsverhältnisse;
  • Nachweise über das eigene Einkommen und die monatlichen Fixkosten;
  • Unterlagen zu Kindern, Betreuungskosten und sonstigen Unterhaltspflichten;
  • Schriftverkehr mit dem Ehepartner über die eingestellten Zahlungen;
  • Belege über bereits geleistete Raten oder von Ihnen übernommene Wohnkosten.

Im Antrag sollte klar bezeichnet werden, welche Zahlungen gefährdet sind, welcher Betrag benötigt wird und weshalb die Zahlung direkt an die Bank erfolgen soll. Ebenso muss die drohende Konsequenz beschrieben werden: etwa die Kündigung des Kredits, die Fälligstellung der gesamten Restschuld oder die Verwertung der Liegenschaft.

Gerichtliche Schriftsätze sollten eindeutig dem richtigen Verfahren und dem richtigen Gerichtsakt zugeordnet werden. Die Entscheidung des OGH zeigt, dass selbst ein rechtzeitig eingebrachter Einwand praktisch unberücksichtigt bleiben kann, wenn er falsch abgelegt oder nicht richtig zugeordnet wird.

Häufige Fragen zur Zahlung von Wohnkrediten nach der Trennung

Muss mein Ehepartner den Wohnkredit nach der Trennung weiterzahlen?

Eine automatische Verpflichtung zur Übernahme sämtlicher Kreditraten besteht nicht. Unter den Voraussetzungen des § 97 ABGB kann aber verlangt werden, dass notwendige Zahlungen zum Erhalt der Ehewohnung geleistet werden. Dafür müssen insbesondere eine dringende Wohnbedürftigkeit und eine konkrete Gefährdung der Wohnung vorliegen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit beider Ehepartner wird geprüft.

Kann ich verlangen, dass mein Ehepartner direkt an die Bank zahlt?

Ja, eine direkte Zahlung an die Bank kann grundsätzlich angeordnet werden. Das kann sinnvoll sein, wenn dadurch unmittelbar verhindert wird, dass der Kredit gekündigt oder die Liegenschaft verwertet wird. Die Zahlung an die Bank bedeutet jedoch nicht, dass damit endgültig über Unterhalt, Eigentum oder die spätere Vermögensaufteilung entschieden ist.

Gilt der Schutz auch, wenn das Haus meinem Ehepartner gehört?

Ja. Der Umstand, dass der andere Ehepartner alleiniger Eigentümer ist, schließt den Schutz der Ehewohnung nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob Sie auf die Wohnung angewiesen sind und ob ihr Erhalt ohne die beantragte Zahlung gefährdet wäre. Auch gemeinsame Kinder können die Dringlichkeit der Wohnsicherung verstärken.

Was bedeutet Ehewohnung nach Trennung Österreich, wenn die Bank schon mit einer Versteigerung droht?

Sichern Sie sofort sämtliche Schreiben der Bank und lassen Sie sich den aktuellen Rückstand sowie die weiteren Schritte schriftlich bestätigen. Dokumentieren Sie außerdem Ihre Einkünfte, Fixkosten und die Wohnsituation der Kinder. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien kann Dr. Pichler prüfen, ob die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung vorliegen und wie der Antrag präzise formuliert werden sollte.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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