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Eheverfehlung durch Zurückschimpfen: Was zählt?

Startseite  •  Aktuelles  •  02.10.2026
Eheverfehlung durch Zurückschimpfen: Was zählt?

Wenn Zurückschimpfen zur Eheverfehlung wird: Was bei einer Scheidung aus Verschulden zählt

Wer jahrelang beschimpft oder misshandelt wird und irgendwann selbst zurückschlägt, steht im Scheidungsverfahren vor einer schwierigen Frage: Wie schwer wiegt die eigene Reaktion im Vergleich zum ursprünglichen Verhalten des Ehepartners? Eine Eheverfehlung durch Zurückschimpfen wird dabei nicht automatisch gleich schwer bewertet.

Eine solche Situation beschäftigte den Obersten Gerichtshof bereits im Jahr 2000. In seiner Entscheidung OGH vom 07.09.2000, 8 Ob 198/00a stellte er klar: Nicht jedes Fehlverhalten beider Ehepartner ist automatisch gleich schwer zu bewerten. Eine Reaktion kann rechtlich weniger ins Gewicht fallen, wenn sie durch ein deutlich schwerwiegenderes Verhalten des anderen ausgelöst wurde.

Eine Ehe, in der sich die Vorwürfe immer weiter zuspitzen

Die Ehefrau warf ihrem Mann vor, sie bereits früher wiederholt misshandelt zu haben. Zusätzlich standen Beschimpfungen und eine Verletzung der Unterhaltspflicht im Raum. Die Ehe war damit nicht nur durch einen einzelnen Streit belastet, sondern durch eine Vorgeschichte, die für die Bewertung des gesamten Zusammenlebens entscheidend war.

Der Mann wollte erreichen, dass auch der Ehefrau Eheverfehlungen angelastet werden. Dadurch sollte seine eigene Verantwortung geringer erscheinen. Er verwies auf ihr Verhalten und wollte offenbar erreichen, dass beide Seiten gleichermaßen als schuld an der Zerrüttung der Ehe angesehen werden.

Die Gerichte bewerteten die Vorwürfe gegen die Ehefrau jedoch als Reaktionen auf das schwerwiegendere Verhalten des Mannes. Das bedeutete nicht, dass jede Reaktion automatisch erlaubt oder bedeutungslos war. Entscheidend war vielmehr der Zusammenhang: Was war zuerst passiert? Wie lange dauerte die Belastung an? In welcher Situation kam es zur Reaktion? Und welches Verhalten hatte für die Ehe tatsächlich das größere Gewicht?

Eheverfehlung durch Zurückschimpfen: Rechtsanwalt Wien erklärt die Gewichtung

Bei einer Scheidung aus Verschulden nach § 49 Ehegesetz (EheG) wird geprüft, ob ein Ehepartner durch eine schuldhafte schwere Eheverfehlung die Ehe so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.

Als Eheverfehlungen können je nach den Umständen unter anderem Gewalt, wiederholte Beschimpfungen, schwere Kränkungen, die Verletzung der ehelichen Beistandspflicht oder die Verletzung der Unterhaltspflicht relevant sein. Das Gericht betrachtet dabei nicht nur einen isolierten Vorfall. Es bewertet den Verlauf der Ehe und die Wechselwirkung zwischen den Handlungen beider Partner.

Eine Beschimpfung bleibt zwar eine Beschimpfung. Eine Eheverfehlung durch Zurückschimpfen kann aber anders zu beurteilen sein, wenn sie nach jahrelangen Übergriffen in einer eskalierten Situation fällt. Das bedeutet nicht, dass Betroffene sich selbst verteidigen oder den anderen ebenfalls verletzen sollten. Es bedeutet, dass das Gericht die Vorgeschichte und den Auslöser in die Gewichtung einbeziehen muss.

Auch für mögliche Unterhaltsfolgen kann die Verschuldensfrage Bedeutung haben. Nach § 66 EheG kann ein Ehegatte unter bestimmten Voraussetzungen nach der Scheidung Unterhalt verlangen, wenn der andere Ehegatte überwiegend oder allein schuldig geschieden wurde und Bedürftigkeit sowie Leistungsfähigkeit gegeben sind. Die genaue Beurteilung hängt vom Schuldausspruch, den wirtschaftlichen Verhältnissen und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Was der OGH in 8 Ob 198/00a klargestellt hat

Der OGH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und wies die Revision des Mannes zurück. Die Gerichte durften das Verhalten der Ehefrau als deutlich weniger schwerwiegende Reaktion auf das Verhalten des Mannes einordnen.

Besonders wichtig war dabei die Vorgeschichte. Die Ehefrau hatte bereits in ihrer Klage von früheren Misshandlungen berichtet. Deshalb durften die Gerichte diese Umstände bei der Beurteilung berücksichtigen, auch wenn nicht jeder einzelne Vorfall in allen Details als selbstständiger Klagegrund formuliert worden war. Entscheidend war, dass die zusätzlichen Tatsachen inhaltlich mit dem bereits erhobenen Vorwurf zusammenhingen.

Der OGH machte außerdem deutlich, dass eine Revision kein Verfahren zur vollständigen Neuaufrollung des Sachverhalts ist. Ob ein Zeuge glaubwürdig war, welche Aussage überzeugender klingt oder wie ein einzelner Streit tatsächlich abgelaufen ist, beurteilen grundsätzlich die ersten Gerichte. Der OGH greift in diese Beweiswürdigung nur unter besonderen Voraussetzungen ein.

Der Mann hatte zusätzlich zur bereits eingebrachten Rechtsmittelschrift noch einen weiteren Schriftsatz direkt an den OGH geschickt. Auch dieser Versuch blieb erfolglos. Grundsätzlich darf eine Partei nur eine einzige Rechtsmittelschrift einbringen. Ein nachträglicher „Nachtrag“ wird nicht automatisch zulässig, nur weil die Rechtsmittelfrist noch läuft.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Vier Situationen, in denen diese Entscheidung eine Rolle spielen kann

  • Nach wiederholten Übergriffen: Wenn Sie nach längerer Gewalt oder massiven Kränkungen selbst verbal oder körperlich reagiert haben, muss diese Reaktion in ihrem zeitlichen und tatsächlichen Zusammenhang betrachtet werden.
  • Bei gegenseitigen Schuldvorwürfen: Nicht jede Seite trägt automatisch gleich viel zur Zerrüttung bei. Die Reihenfolge, Häufigkeit und Intensität der Vorfälle können entscheidend sein.
  • Bei Unterhaltsverletzungen: Wenn ein Ehepartner über längere Zeit keinen ausreichenden Unterhalt leistet, kann auch das als eheliches Fehlverhalten relevant werden.
  • Nach einem erstinstanzlichen Urteil: Wenn Sie eine Berufung oder Revision prüfen, müssen die rechtlichen Angriffspunkte genau herausgearbeitet werden. Der OGH ersetzt keine fehlende oder unklare Darstellung aus den unteren Instanzen.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur den letzten Streit schildern. Gerade bei wechselseitigen Vorwürfen kann die Vorgeschichte darüber entscheiden, welches Verhalten als Ursache und welches als Reaktion verstanden wird.

Was Betroffene jetzt sichern und vermeiden sollten

  • Den gesamten Verlauf dokumentieren: Notieren Sie nicht nur einzelne Vorfälle, sondern auch deren Häufigkeit, Dauer und Auslöser.
  • Beweise geordnet sammeln: Nachrichten, E-Mails, ärztliche Befunde, Polizeiberichte, Fotos, Beratungsstellenkontakte und Namen möglicher Zeugen können später eine wichtige Rolle spielen.
  • Eigene Reaktionen erklären: Wenn Ihnen Beschimpfungen oder sonstiges Fehlverhalten vorgeworfen werden, sollte nachvollziehbar dargestellt werden, in welcher Situation und nach welcher Vorgeschichte es dazu kam.
  • Gewalt nicht mit Gegengewalt beantworten: Eine belastende Vorgeschichte kann die rechtliche Gewichtung beeinflussen. Sie macht eigene Übergriffe aber nicht automatisch folgenlos.
  • Rechtsmittel nicht durch Nachträge ergänzen: Eine vollständige und sorgfältig begründete Rechtsmittelschrift ist entscheidend. Zusätzliche private Schreiben an den OGH können unzulässig sein.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der rechtlichen Einordnung von Eheverfehlungen, Verschuldensfragen und den Folgen einer Scheidung. Besonders bei Gewaltvorwürfen oder widersprüchlichen Darstellungen kommt es darauf an, die Ereignisse chronologisch und beweisbar aufzubereiten.

Häufige Fragen zur Scheidung aus Verschulden

Wird meine eigene Eheverfehlung automatisch gleich schwer bewertet?

Nein. Das Gericht muss die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Eine Reaktion auf jahrelange Misshandlungen oder schwere Kränkungen kann deutlich weniger schwer wiegen als das Verhalten, das sie ausgelöst hat. Eine automatische Gleichbeurteilung beider Ehepartner findet nicht statt.

Kann ich bei einer Scheidung auch alte Vorfälle vorbringen?

Ja, die Vorgeschichte kann für die Bewertung der Eheverfehlungen wichtig sein. Sie muss jedoch inhaltlich mit dem Prozessvorbringen zusammenhängen und ausreichend konkret dargestellt werden. Je länger ein Vorfall zurückliegt, desto wichtiger sind nachvollziehbare Angaben und vorhandene Beweismittel.

Prüft der OGH die Aussagen von Zeugen noch einmal?

Grundsätzlich ist der OGH keine dritte Tatsacheninstanz. Er überprüft daher normalerweise nicht neu, welcher Zeuge glaubwürdiger war oder welche Darstellung des Geschehens überzeugt. Eine Revision muss vor allem eine erhebliche rechtliche Fehlbeurteilung aufzeigen.

Kann ich nach der Revision noch einen zusätzlichen Schriftsatz schicken?

Ein nachträglicher Schriftsatz ist nicht automatisch zulässig. Nach der Entscheidung 8 Ob 198/00a darf eine Partei grundsätzlich nur eine Rechtsmittelschrift einbringen. Ein späterer „Nachtrag“ kann daher unbeachtet bleiben, selbst wenn die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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