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Ehegattenunterhalt trotz Hauskosten: Was zählt?

Startseite  •  Aktuelles  •  02.10.2026
Ehegattenunterhalt trotz Hauskosten: Was zählt?

Ehegattenunterhalt trotz bezahltem Haus? Wann Wohnkosten den Geldunterhalt mindern

Die geschiedene Ehefrau wohnt mit den Kindern weiterhin im früheren Familienhaus. Ihr Ex-Mann überweist monatlich Unterhalt, bezahlt aber zusätzlich Betriebskosten, Kreditraten und einen neuen Warmwasserboiler. Muss er trotzdem noch mehr Geld zahlen?

Diese Frage wirkt auf den ersten Blick einfach. Wohnt ein Ehegatte kostenlos in einer Wohnung, während der andere dafür laufend bezahlt, liegt der Gedanke nahe: Ein Teil des Unterhalts wird bereits in Form von Wohnraum geleistet. Doch nicht jede Hauszahlung ersetzt automatisch Geldunterhalt. Entscheidend ist, wofür das Geld verwendet wird, wem die Ausgabe zugutekommt und ob sie für die Nutzung der Wohnung tatsächlich notwendig ist. Gerade beim Ehegattenunterhalt trotz Hauskosten kommt es daher auf eine genaue Einzelfallprüfung an.

Eine Ehe endet – die Wohnkosten bleiben

Die Ehe der beiden Parteien war aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden worden. Die Frau blieb mit den gemeinsamen Töchtern im bisherigen Familienhaus wohnen. Das Haus gehörte grundbücherlich dem Mann, die Wohnsituation war nach der Scheidung aber noch nicht endgültig geklärt.

Der Mann verdiente rund 21.000 Schilling monatlich. An die Frau zahlte er zuletzt 3.500 Schilling Unterhalt. Zusätzlich übernahm er die laufenden Betriebskosten des Hauses, leistete Zahlungen für einen Wohnbaukredit und finanzierte den Austausch eines defekten Warmwasserboilers.

Für die Frau reichte das nicht aus. Sie hatte unter anderem hohe Gesundheitskosten und verlangte deshalb mehr Geld. Vorläufig sollte der Mann monatlich weitere 5.000 Schilling zahlen. Aus ihrer Sicht waren die Hauskosten keine ausreichende Erfüllung des Unterhaltsanspruchs – zumal sie das Geld nicht unmittelbar in der Hand hatte.

Der Mann argumentierte anders: Die Frau könne weiterhin im Familienhaus wohnen, ohne selbst die wesentlichen Kosten tragen zu müssen. Auch der neue Boiler sei keine freiwillige Investition gewesen, sondern notwendig, damit die Wohnung überhaupt benutzbar bleibe.

Was das Gesetz unter Ehegattenunterhalt versteht

§ 66 EheG regelt den Unterhaltsanspruch des überwiegend oder allein schuldigen Ehegatten nach der Scheidung. Dabei werden insbesondere die Lebensverhältnisse während der Ehe, die Bedürfnisse des unterhaltsberechtigten Ehegatten und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt.

Unterhalt muss nicht ausschließlich als monatliche Geldzahlung erbracht werden. Er kann auch als sogenannter Naturalunterhalt geleistet werden. Dazu zählen Sach- und Wohnleistungen, die den laufenden Lebensbedarf des berechtigten Ehegatten tatsächlich abdecken.

§§ 81 ff EheG betreffen die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Dazu kann auch die Frage gehören, wer die bisherige Ehewohnung vorläufig weiter nutzen darf und wie mit einem gemeinsamen oder von einem Ehegatten finanzierten Haus umzugehen ist.

Das bedeutet praktisch: Auch wenn ein Haus im Eigentum nur eines Ehegatten steht, kann die Wohnsituation nach der Scheidung zunächst fortbestehen. Das Eigentum allein beantwortet daher nicht automatisch die Frage, wer dort wohnen darf und wie die damit verbundenen Kosten unterhaltsrechtlich einzuordnen sind. Weitere Informationen finden Sie auch zum Thema Unterhalt.

Der OGH zählt auch den Warmwasserboiler mit

Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit dieser Konstellation in der Entscheidung OGH vom 19.10.2000, 2 Ob 259/00b. Die Entscheidung stammt aus dem Jahr 2000 und ist daher keine aktuelle Entscheidung. Ihre Grundidee zur Abgrenzung zwischen Geldunterhalt und notwendigen Wohnleistungen ist für vergleichbare Situationen weiterhin anschaulich.

Der OGH bestätigte, dass Betriebskosten, Wohnbauzahlungen und notwendige Reparaturen als Naturalunterhalt berücksichtigt werden können. Diese Leistungen können den zusätzlich auszuzahlenden Geldunterhalt vermindern.

Besonders bemerkenswert war die Beurteilung des Warmwasserboilers. Der Austausch wurde nicht bloß als private Investition des Eigentümers angesehen. Weil der Boiler für die Benutzbarkeit der Wohnung erforderlich war, kam die Ausgabe auch der dort lebenden Frau zugute. Der Mann hatte damit eine konkrete Wohnleistung erbracht.

Die Kosten wurden allerdings nicht automatisch vollständig der Frau zugerechnet. Maßgeblich war vielmehr, welchen Anteil der Wohnungsaufwand auf ihre tatsächliche Nutzung entfiel. Bei laufenden Verbrauchs- und Betriebskosten konnte auch die Mitbenutzung durch die Kinder eine Rolle spielen. Die Kinder wurden aber nicht pauschal als zusätzliche unterhaltsberechtigte Mitbenutzer jeder einzelnen Ausgabe berücksichtigt.

Die Vorinstanzen errechneten zunächst einen höheren rechnerischen Unterhaltsbedarf der Frau. Davon zogen sie jedoch jene Wohnungs- und Reparaturkosten ab, die der Mann übernommen hatte. Der verbleibende Geldbetrag lag dadurch unter den bereits gezahlten 3.500 Schilling. Eine Unterhaltsverletzung lag nach dieser Berechnung nicht vor. Den zusätzlichen vorläufigen Unterhalt lehnte der OGH daher ab.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Nicht jede Kreditrate ist automatisch Unterhalt

Die Entscheidung darf nicht so verstanden werden, dass ein Hauseigentümer beliebige Zahlungen vom Unterhalt abziehen kann. Zwischen notwendigen Wohnkosten und vermögensbildenden oder luxuriösen Ausgaben besteht ein wesentlicher Unterschied.

  • Regelmäßige Betriebskosten können berücksichtigt werden, wenn sie für die Nutzung der Wohnung anfallen.
  • Strom, Gas und Heizung können je nach tatsächlicher Nutzung einen Teil des Naturalunterhalts darstellen.
  • Notwendige Reparaturen kommen in Betracht, wenn sie die Bewohnbarkeit erhalten, etwa der Austausch eines nicht mehr funktionierenden Boilers.
  • Freiwillige Verbesserungen oder Luxusumbauten sind nicht ohne Weiteres als Unterhaltsleistung anzurechnen.
  • Kreditraten müssen gesondert geprüft werden, weil sie häufig auch der Vermögensbildung des Eigentümers dienen.

Eine bloße Behauptung reicht nicht. Rechnungen, Zahlungsbelege, Kreditunterlagen und eine nachvollziehbare Darstellung der Nutzung sind für die rechtliche Bewertung wesentlich. Beim Ehegattenunterhalt trotz Hauskosten muss insbesondere zwischen notwendigem Wohnaufwand und Vermögensbildung unterschieden werden.

Vier Situationen, in denen die Frage besonders wichtig wird

Sie wohnen nach der Scheidung im gemeinsamen Haus: Wenn der Ex-Partner weiterhin die laufenden Kosten trägt, kann dies den Geldunterhalt beeinflussen. Ob und in welchem Umfang, hängt von der Wohnfläche, der tatsächlichen Nutzung und der Art der Kosten ab.

Ihr Ex-Partner kürzt den Unterhalt eigenmächtig: Auch berechtigte Hauszahlungen führen nicht automatisch dazu, dass der monatliche Geldbetrag selbstständig reduziert werden darf. Besteht bereits ein Unterhaltstitel, kann eine eigenmächtige Kürzung zu Rückständen und Exekutionsproblemen führen.

Eine größere Reparatur steht an: Ein defekter Boiler oder eine ausgefallene Heizung ist anders zu beurteilen als eine neue Küche, ein Wintergarten oder eine energetische Luxusmodernisierung. Je stärker die Ausgabe den Wert des Hauses erhöht, desto genauer muss zwischen Wohnbedarf und Eigentümerinteresse unterschieden werden.

Gesundheitskosten erhöhen den Bedarf: Krankheitsbedingte Ausgaben können bei der Unterhaltsbemessung eine Rolle spielen. Sie führen aber nicht automatisch zu einem höheren Anspruch. Die Kosten müssen konkret nachgewiesen und in die gesamte Leistungs- und Bedarfssituation eingeordnet werden.

Was Betroffene jetzt dokumentieren sollten

  • Sammeln Sie sämtliche Rechnungen und Zahlungsbestätigungen zu Betriebskosten, Heizung, Strom, Reparaturen und Kreditverbindlichkeiten.
  • Halten Sie fest, wer welche Räume und Flächen tatsächlich nutzt und ob die Kinder dauerhaft im Haus wohnen.
  • Trennen Sie notwendige Erhaltungsarbeiten von freiwilligen Verbesserungen oder wertsteigernden Investitionen.
  • Leisten Sie Unterhalt möglichst per Überweisung. Bei Barzahlungen sollten Betrag, Datum und Zweck schriftlich bestätigt werden.
  • Kürzen Sie einen bestehenden Unterhalt nicht eigenmächtig wegen bezahlter Hauskosten.
  • Dokumentieren Sie außergewöhnliche Gesundheitsausgaben mit Rechnungen, Zahlungsnachweisen und medizinischen Unterlagen.
  • Lassen Sie prüfen, ob ein laufendes Aufteilungsverfahren, ein Wohnrecht oder eine gerichtliche Regelung die Nutzung des Hauses beeinflusst.

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollte die Unterhaltsberechnung nicht nur anhand des überwiesenen Geldbetrags erfolgen. Entscheidend ist die Gesamtleistung: Welche Wohnkosten wurden getragen, wer hat die Wohnung genutzt und welchen konkreten Vorteil hatte der unterhaltsberechtigte Ehegatte davon? Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien prüft Dr. Pichler solche Fragen anhand der Zahlungsbelege, der Wohnsituation und der aktuellen Unterhaltsverhältnisse.

Rechtsanwalt Wien: Unterhalt und Hauskosten prüfen lassen

Bei der Bewertung von Ehegattenunterhalt trotz Hauskosten kommt es auf die konkrete Nutzung, die Art der Zahlungen und eine nachvollziehbare Berechnung an. Auch Fragen der Vermögensaufteilung können die Wohnsituation beeinflussen.

Häufige Fragen zum Ehegattenunterhalt und Hauskosten

Kann mein Ex-Mann die Kreditrate für das Haus vom Unterhalt abziehen?

Nicht automatisch. Eine Kreditrate kann neben dem Wohnaufwand auch der Vermögensbildung des Eigentümers dienen. Deshalb muss geprüft werden, welcher Teil der Zahlung tatsächlich mit der Nutzung der Wohnung und dem laufenden Unterhaltsbedarf zusammenhängt. Eine pauschale Kürzung des Geldunterhalts ist nicht zulässig.

Ist ein neuer Boiler wirklich Unterhalt?

Das kann der Fall sein, wenn der Austausch notwendig war, damit die Wohnung weiterhin bewohnbar bleibt. Der OGH hat in der Entscheidung vom 19.10.2000, 2 Ob 259/00b, einen erforderlichen Warmwasserboiler als berücksichtigungsfähige Wohnleistung eingeordnet. Ein freiwilliger Luxusumbau wäre anders zu beurteilen.

Was passiert, wenn ich im Haus wohne, aber keine Betriebskosten bezahle?

Dann kann der unterhaltspflichtige Ehegatte argumentieren, dass er einen Teil Ihres Unterhalts durch die Finanzierung der Wohnung erbringt. Ob diese Argumentation greift, hängt von den konkreten Kosten, der Nutzung und der bestehenden Wohn- oder Aufteilungsregelung ab. Die Anrechnung muss nachvollziehbar berechnet werden.

Darf ich wegen bezahlter Reparaturen weniger Unterhalt überweisen?

Eine eigenmächtige Kürzung ist riskant, insbesondere wenn ein gerichtlicher Unterhaltstitel besteht. Ob eine Reparatur als Naturalunterhalt anzurechnen ist, muss zunächst rechtlich und rechnerisch geklärt werden. Bis dahin sollten Zahlungen und Reparaturkosten getrennt dokumentiert werden.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
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