
Neue Beziehung, alte Ehe: Wann trotz eigener Arbeit Ehegattenunterhalt zusteht
Der Mann war ausgezogen, lebte bereits mit einer anderen Frau zusammen und wollte die Ehefrau dennoch als alleinige Schuldige darstellen. Gleichzeitig verlangte die Ehefrau Unterhalt – obwohl auch sie arbeitete. Der Fall zeigt, wie eng Scheidung, eigenes Fehlverhalten, internationale Bezüge und finanzielle Abhängigkeit miteinander verbunden sein können. Das Thema Ehegattenunterhalt trotz eigener Arbeit Österreich steht dabei im Mittelpunkt.
Ein Ehekonflikt mit Folgen für Scheidung und Unterhalt
Das Ehepaar stammte ursprünglich aus dem damaligen Jugoslawien. Der Ehemann war Staatsbürger von Bosnien-Herzegowina, die Ehefrau Staatsbürgerin Serbiens. Kinder hatten die beiden nicht. Zuletzt lebten sie gemeinsam in Österreich.
Dann verließ der Mann die gemeinsame Wohnung. In den folgenden Monaten lebte er mit einer anderen Frau zusammen. Nach seinen eigenen Angaben wollte er diese Frau sogar heiraten. Trotzdem warf er seiner Ehefrau vor, lieblos zu sein, ihn zu beschimpfen und die Ehe allein zerstört zu haben.
Die Ehefrau bestritt diese Darstellung. Sie verlangte rückständigen und laufenden Ehegattenunterhalt. Ihre heftigen Reaktionen erklärte sie damit, dass sie durch die Beziehung ihres Mannes zu der anderen Frau verletzt und provoziert worden sei.
Die Gerichte folgten im Wesentlichen ihrer Darstellung. Der Ehemann musste Unterhalt zahlen. Seine Scheidung aus dem alleinigen Verschulden der Ehefrau blieb erfolglos.
OGH aus dem Jahr 1995: Österreichisches Recht trotz internationaler Ehe
Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Beurteilung in der Entscheidung OGH vom 11.10.1995, 3 Ob 564/95. Das Urteil ist damit bereits deutlich älter und darf nicht ohne Weiteres auf jede heutige internationale Scheidung übertragen werden. Die rechtlichen Grundfragen bleiben aber für viele Paare in Österreich relevant.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Im Mittelpunkt stand zunächst die Frage, welches Recht überhaupt anzuwenden war. Beide Ehepartner hatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten. Außerdem hatte sich durch den Zerfall Jugoslawiens die frühere gemeinsame staatsrechtliche Verbindung verändert.
Der OGH stellte klar: Bei einer internationalen Ehe entscheidet nicht automatisch der Ort der Eheschließung oder eine frühere gemeinsame Staatsangehörigkeit. Eine wichtige Rolle kann der gewöhnliche Aufenthalt beider Ehepartner spielen. Weil das Paar zuletzt in Österreich lebte und keine gemeinsame Staatsangehörigkeit mehr hatte, war österreichisches Recht anzuwenden.
Die Parteien hatten im Verfahren ausdrücklich erklärt, österreichisches Recht anwenden zu wollen. Das allein ersetzt aber nicht die rechtliche Prüfung durch das Gericht. Bei einem internationalen Sachverhalt muss das Gericht grundsätzlich selbst feststellen, welches Recht nach den Regeln des internationalen Privatrechts gilt.
Warum seine neue Beziehung seine Vorwürfe schwächte
Nach österreichischem Scheidungsrecht kann eine schwere Eheverfehlung zur Scheidung führen. § 49 EheG erfasst schuldhafte Verletzungen ehelicher Pflichten, durch die die Ehe so tief zerrüttet wird, dass die Fortsetzung der Ehe unzumutbar ist.
Eine neue intime Beziehung während aufrechter Ehe kann eine solche Eheverfehlung darstellen. Das gilt besonders, wenn der Ehepartner die Beziehung nicht nur heimlich führt, sondern mit der neuen Partnerin oder dem neuen Partner zusammenlebt und bereits eine weitere Eheschließung plant.
Der Ehemann wollte sich dennoch auf das Verhalten seiner Frau berufen. Seine Argumentation überzeugte die Gerichte nicht. Wer selbst eine wesentliche Ursache für die Zerrüttung der Ehe gesetzt hat, kann das Verhalten des anderen nicht ohne Weiteres isoliert herausgreifen und daraus dessen alleinige Schuld ableiten.
Die Beschimpfungen und heftigen Reaktionen der Ehefrau wurden nicht unabhängig von der Vorgeschichte bewertet. Entscheidend war, wodurch der Konflikt ausgelöst worden war. Ihre Reaktionen wurden daher als nachvollziehbare Antwort auf die Beziehung des Mannes eingeordnet und nicht als ausreichende Grundlage für eine Scheidung aus ihrem alleinigen Verschulden.
Ehegattenunterhalt trotz eigener Arbeit Österreich: Was gilt?
Der Unterhaltsanspruch bestand, weil die Ehe rechtlich noch nicht geschieden war. § 66 EheG regelt den gesetzlichen Unterhalt zwischen Ehegatten nach der Scheidung; während aufrechter Ehe ergeben sich Unterhaltspflichten aus den ehelichen Beistands- und Beitragspflichten sowie den dazu entwickelten Regeln.
Für die Höhe des Unterhalts zählt nicht nur, ob die anspruchstellende Person überhaupt ein Einkommen erzielt. Entscheidend ist auch, wie groß der Einkommensunterschied ist und welchen Lebensstandard die Ehe während des gemeinsamen Haushalts geprägt hat.
Die Ehefrau verdiente deutlich weniger als der Ehemann. Sie führte zwar nicht zwingend den gesamten Haushalt und war selbst berufstätig. Dennoch konnte sie einen ergänzenden Unterhalt verlangen, weil ihr Einkommen wesentlich hinter jenem des Mannes zurückblieb. Genau diese Konstellation ist für Ehegattenunterhalt trotz eigener Arbeit Österreich besonders relevant.
Das bedeutet nicht, dass jede berufstätige Ehefrau oder jeder berufstätige Ehemann automatisch Anspruch auf zusätzliche Zahlungen hat. Einkommen, berufliche Tätigkeit, Haushaltsführung, Vermögen, Wohnkosten und die konkrete Lebensgestaltung müssen jeweils zusammengerechnet und bewertet werden. Weitere Informationen finden Sie auch zum Thema Unterhalt.
Vier Situationen, in denen die Entscheidung heute weiterhilft
- Sie haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten: Dann ist die Frage des anwendbaren Rechts nicht bloß eine Formalität. Aufenthaltsorte, frühere gemeinsame Staatsangehörigkeiten und der Mittelpunkt des Ehelebens können eine Rolle spielen.
- Sie haben im Ausland geheiratet, leben aber in Österreich: Der Ort der Hochzeit legt nicht zwingend fest, welches Recht für Scheidung und Unterhalt gilt.
- Ihr Ehepartner verdient deutlich mehr: Auch eine eigene Berufstätigkeit kann einen ergänzenden Unterhaltsanspruch nicht ausschließen, solange die Ehe noch besteht und die Einkommensverhältnisse erheblich auseinanderliegen.
- Nach der Trennung gibt es Vorwürfe auf beiden Seiten: Das Gericht bewertet nicht nur einzelne Nachrichten oder Beschimpfungen, sondern auch deren Auslöser und den gesamten Verlauf der Ehekrise.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie eine neue Beziehung während aufrechter Ehe nicht als rein private Angelegenheit betrachten. Sie kann die Beurteilung des Verschuldens beeinflussen. Ebenso sollten Unterhaltszahlungen nicht eigenmächtig eingestellt oder Forderungen ohne Berechnung akzeptiert werden. Informationen zu weiteren Fragen finden Sie unter Scheidung.
Was Betroffene jetzt dokumentieren sollten
- Internationale Eckdaten sammeln: Staatsangehörigkeiten, frühere Wohnsitze, Ort der Eheschließung und der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt sollten festgehalten werden.
- Einkommen vollständig erfassen: Dazu gehören Lohnzettel, Kontoauszüge, Sonderzahlungen, Sachbezüge, selbstständige Einkünfte und vorhandenes Vermögen.
- Trennung zeitlich festhalten: Notieren Sie Auszug, Beginn getrennten Wohnens, Unterhaltszahlungen und wichtige Gespräche.
- Kommunikation sichern: Nachrichten oder E-Mails zu einer neuen Beziehung, Unterhaltsforderungen und gegenseitigen Vorwürfen können später relevant sein.
- Keine voreiligen Erklärungen abgeben: Ein Schuldeingeständnis oder eine Vereinbarung über österreichisches Recht sollte vorab rechtlich geprüft werden.
- Unterhalt berechnen lassen: Eine konkrete Einschätzung braucht die aktuellen Einkünfte und die tatsächlichen Lebensverhältnisse beider Ehepartner.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien prüft die Pichler Rechtsanwalt GmbH bei internationalen Ehen zunächst die Zuständigkeit und das anwendbare Recht. Erst danach lässt sich verlässlich beurteilen, ob Scheidungsgründe bestehen und welcher Ehegattenunterhalt in Betracht kommt.
Häufige Fragen zu internationaler Scheidung und Unterhalt | Rechtsanwalt Wien
Bekomme ich Ehegattenunterhalt, obwohl ich selbst arbeite?
Ja, eine eigene Berufstätigkeit schließt einen Unterhaltsanspruch nicht automatisch aus. Maßgeblich sind vor allem die Einkommensverhältnisse beider Ehepartner und der während der Ehe gelebte Lebensstandard. Bei einem deutlichen Unterschied kann ein ergänzender Unterhalt bestehen. Eine pauschale Berechnung ohne aktuelle Unterlagen ist jedoch nicht zuverlässig.
Kann mein Mann die Scheidung verlangen, wenn ich ihn beschimpft habe?
Das hängt vom gesamten Verlauf der Ehe ab. Einzelne Beschimpfungen werden nicht losgelöst von ihrem Anlass bewertet. Begann der andere Ehepartner selbst eine neue Beziehung oder lebte er bereits mit einer anderen Person zusammen, kann das die Reaktion des betroffenen Ehepartners verständlich machen. Ob eine schwere Eheverfehlung vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls.
Welches Recht gilt bei einer Scheidung in Österreich, wenn wir im Ausland geheiratet haben?
Der Ort der Eheschließung ist nicht allein entscheidend. Relevant können insbesondere die Staatsangehörigkeiten, der gewöhnliche Aufenthalt und der Mittelpunkt des gemeinsamen Ehelebens sein. Bei internationalen Scheidungen gelten heute teilweise andere europäische und österreichische Regelungen als im Jahr 1995. Das anwendbare Recht sollte daher vor Einleitung des Verfahrens geprüft werden.
Ehegattenunterhalt trotz eigener Arbeit Österreich: Besteht ein Anspruch?
Eine eigene Berufstätigkeit schließt einen Unterhaltsanspruch nicht automatisch aus. Maßgeblich sind vor allem die Einkommensverhältnisse beider Ehepartner und der während der Ehe gelebte Lebensstandard. Bei einem deutlichen Unterschied kann ein ergänzender Unterhalt bestehen. Eine pauschale Berechnung ohne aktuelle Unterlagen ist jedoch nicht zuverlässig.
Darf ich Unterhalt nach dem Auszug einfach nicht mehr zahlen?
Der Auszug beendet die Unterhaltspflicht nicht automatisch. Bei aufrechter Ehe kann weiterhin ein Anspruch bestehen, abhängig von Einkommen, Bedarf und den Umständen der Trennung. Wer Zahlungen eigenmächtig einstellt, riskiert Rückstände und ein gerichtliches Verfahren. Vor einer Änderung der Zahlungen sollte eine konkrete rechtliche und finanzielle Prüfung erfolgen.
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