Ehegattenunterhalt trotz Affäre in Österreich erklärt

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Seitensprung und trotzdem Unterhalt? Was bei Ehegattenunterhalt trotz Untreue noch möglich ist

Ehegattenunterhalt trotz Affäre in Österreich ist für viele Betroffene ein Schockthema: Ein neuer Partner, heftige Vorwürfe, kaum Geld für den Alltag – und dann fällt der Satz: „Nach dieser Affäre bekommst du von mir keinen Cent mehr.“ Genau an diesem Punkt zeigt sich, dass das Unterhaltsrecht deutlich komplizierter ist als viele glauben.

Bei Trennungen wird Untreue oft wie ein rechtlicher Schlusspunkt behandelt. Für viele Betroffene klingt das plausibel: Wer die Ehe verletzt, soll auch keinen Ehegattenunterhalt mehr verlangen dürfen. Doch so schlicht ist die Lage nicht. Gerade wenn eine Ehe viele Jahre gedauert hat, ein Ehepartner Kinder und Haushalt übernommen hat und finanziell abhängig geworden ist, muss das Gericht genauer hinschauen. Mehr zu Unterhalt und Scheidung finden Sie auch in unseren Übersichten.

Ehegattenunterhalt trotz Affäre in Österreich: Eine lange Ehe, ein Familienbetrieb und eine Beziehung, die alles eskalieren ließ

Die Ehe dauerte viele Jahre. Die Frau kümmerte sich überwiegend um Haushalt und Kinder. Zusätzlich half sie im Weinbaubetrieb des Mannes mit. Nach außen mag das nach einem eingespielten Familienleben ausgesehen haben. Hinter den Kulissen nahm der Druck aber zu: Streit über Geld, Konflikte in der Kindererziehung, Alkohol und abwertendes Verhalten des Mannes belasteten die Beziehung immer stärker.

Nach dem Hausbau verschlechterte sich das Zusammenleben weiter. Irgendwann entwickelte sich zwischen der Frau und dem Bruder des Mannes zunächst ein engerer Kontakt, später auch eine sexuelle Beziehung. Diese Konstellation traf den Mann besonders hart. Es ging nicht bloß um einen Seitensprung mit einem Dritten, sondern um eine Verletzung innerhalb der eigenen Familie.

Nach der Trennung brauchte die Frau Geld. Sie hatte kaum eigenes Einkommen und verlangte einstweiligen Unterhalt, also eine vorläufige finanzielle Absicherung während des laufenden Scheidungsverfahrens. Der Mann stellte sich dagegen und argumentierte, dass die Affäre jeden Unterhaltsanspruch zerstört habe.

Untreue ist ernst – aber nicht automatisch das Ende jedes Unterhaltsanspruchs

Der Oberste Gerichtshof stellte klar: Eine Affäre kann sehr wohl gegen einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt sprechen. Ein Ehebruch ist keine bloße Nebensache. Das gilt umso mehr, wenn die Beziehung mit dem Bruder des Ehemanns eingegangen wurde. Ein solches Verhalten kann als besonders schwerwiegend gewertet werden.

Gleichzeitig sagte das Gericht aber auch: Damit ist die Prüfung nicht beendet. Selbst bei massivem Fehlverhalten darf das Gericht nicht automatisch auf Totalverlust des Unterhalts schließen. Es muss zusätzlich geprüft werden, ob wegen der wirtschaftlichen Lage und der gesamten Lebensumstände zumindest ein verminderter einstweiliger Unterhalt zusteht. Genau hier wird Ehegattenunterhalt trotz Affäre in Österreich praktisch relevant.

Genau dieser Punkt macht die Entscheidung für viele Scheidungsbetroffene so wichtig. Zwischen „voller Unterhalt“ und „gar nichts“ gibt es rechtlich einen Zwischenbereich. Dort entscheidet die Gesamtabwägung.

Welche Regeln dahinterstehen: EheG und ABGB in verständlicher Sprache

Beim Ehegattenunterhalt während aufrechter Ehe spielt § 94 ABGB eine zentrale Rolle. Diese Bestimmung regelt, dass Ehegatten nach ihren Kräften zur Deckung der gemeinsamen Lebensbedürfnisse beitragen müssen. Wer den Haushalt führt, Kinder betreut oder im Betrieb mithilft, leistet damit ebenfalls einen Unterhaltsbeitrag – nicht nur derjenige, der Geld verdient.

Für die Scheidung selbst ist im Hintergrund das Verschuldensprinzip des Ehegesetzes wichtig, vor allem bei der Frage, wer die Ehe schwer schuldhaft zerrüttet hat. Das spielt beim nachehelichen Unterhalt eine große Rolle, weil schweres Fehlverhalten den Anspruch mindern oder beeinflussen kann.

Von Bedeutung ist außerdem die Wertung des § 69 Abs 2 EheG. Diese Bestimmung zeigt, dass schwere Verfehlungen beim nachehelichen Unterhalt nicht zwingend zu einem vollständigen Verlust führen müssen. Das Gesetz kennt also keine starre Schwarz-Weiß-Lösung, sondern lässt Kürzungen zu. Genau diese flexiblere Denkweise hat der OGH auch für den Unterhalt während aufrechter Ehe als relevant angesehen.

Warum die Vorinstanzen noch nicht fertig waren

Der OGH entschied nicht einfach: „Unterhalt ja“ oder „Unterhalt nein“. Stattdessen hob er die bisherigen Entscheidungen auf und verlangte eine neue Prüfung. Der Grund: Es fehlten ausreichende Feststellungen zu den Umständen, die für eine faire Beurteilung notwendig sind.

Das Gericht muss nämlich mehrere Fragen beantworten. Wie schwer war das Fehlverhalten der Frau tatsächlich? War die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits unheilbar zerrüttet oder bestand noch eine echte eheliche Lebensgemeinschaft? Wie hat sich der Mann selbst verhalten? Welche finanziellen Mittel haben beide? Wie sah der bisherige Lebensstandard aus? Und welche Belastungen bestehen wegen der Kinder?

Erst wenn diese Punkte sauber festgestellt sind, lässt sich beurteilen, ob ein Unterhaltsanspruch ganz entfällt oder nur gekürzt wird. Der OGH wollte also keine vorschnelle Moralentscheidung, sondern eine rechtlich saubere Gesamtabwägung.

Was dieses Urteil im Alltag bedeutet

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist eine Annahme besonders gefährlich: „Seitensprung gleich kein Geld.“ Das kann falsch sein. Vor allem bei langen Ehen, Kinderbetreuung und wirtschaftlicher Abhängigkeit bleibt Unterhalt oft zumindest ein prüfungswürdiges Thema.

Ebenso riskant ist die gegenteilige Haltung: „Untreue spielt heute ohnehin keine Rolle mehr.“ Auch das stimmt nicht. Eine Affäre kann den Anspruch deutlich schwächen. Der Zeitpunkt, die Dauer und die Schwere des Verhaltens sind oft entscheidend. Gerade beim Thema Ehegattenunterhalt trotz Affäre in Österreich kommt es auf die Details an.

Besonders häufig wird es in diesen vier Konstellationen brisant:

  • Ein Ehepartner hat jahrelang Kinder betreut und verfügt nach der Trennung kaum über eigenes Einkommen.
  • Es gibt bereits eine neue Beziehung, noch bevor die Ehe rechtlich geschieden ist.
  • Beide Seiten machen einander schwere Eheverfehlungen zum Vorwurf.
  • Es muss rasch über einstweiligen Unterhalt entschieden werden, weil Miete, Lebensmittel oder laufende Kinderkosten anstehen.

Was Betroffene jetzt konkret sichern sollten

  • Einkommensunterlagen beider Seiten zusammentragen: Lohnzettel, Steuerunterlagen, Kontoeingänge, Betriebseinnahmen.
  • Fixkosten dokumentieren: Miete, Kreditraten, Energie, Versicherungen, Kinderkosten.
  • Den bisherigen Lebensstandard nachvollziehbar festhalten, etwa Wohnsituation, gemeinsame Ausgaben und Vermögensverhältnisse.
  • Die zeitliche Abfolge sauber aufschreiben: Wann begann die Krise, wann die Trennung, wann die neue Beziehung?
  • Nicht nur das Fehlverhalten der anderen Seite thematisieren, sondern auch die eigene wirtschaftliche Lage beweisen.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien zeigt die Praxis immer wieder: Unterhaltsverfahren kippen oft nicht an einem dramatischen Vorwurf, sondern an fehlenden Belegen. Wer nur empört argumentiert, aber Zahlen und Abläufe nicht nachweisen kann, verschenkt wichtige Chancen.

FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach Antworten

Bekomme ich in Österreich nach einem Seitensprung wirklich gar keinen Unterhalt mehr?

Nicht automatisch. Untreue kann den Anspruch auf Ehegattenunterhalt schwächen oder in schweren Fällen auch zu einem Verlust führen. Das Gericht muss aber die gesamte Situation prüfen, also auch Einkommen, Dauer der Ehe, Kinderbetreuung und das Verhalten beider Ehepartner. Ein pauschales „nie wieder Unterhalt“ gibt es so nicht.

Zählt eine Affäre erst dann, wenn die Ehe noch nicht völlig kaputt war?

Ja, dieser Punkt ist oft entscheidend. Wenn die Ehe bereits endgültig zerrüttet war, wird eine spätere Beziehung rechtlich häufig anders beurteilt als eine Affäre in einer noch bestehenden Ehegemeinschaft. Gerade deshalb ist die zeitliche Reihenfolge so wichtig. Wer wann ausgezogen ist, wann die Beziehung vorbei war und wann eine neue Partnerschaft begann, kann im Verfahren viel ausmachen.

Was ist einstweiliger Unterhalt bei Trennung?

Das ist eine vorläufige finanzielle Regelung für die Zeit, in der die Ehe noch besteht oder das Scheidungsverfahren noch läuft. Er soll verhindern, dass ein wirtschaftlich schwächerer Ehepartner plötzlich ohne ausreichende Mittel dasteht. Gerade wenn gemeinsame Kinder betreut werden oder lange keine eigene Erwerbstätigkeit möglich war, kann dieser Anspruch existenziell sein.

Spielt es eine Rolle, dass die Frau mit dem Bruder des Mannes zusammen war?

Ja. Das kann die Schwere des Fehlverhaltens erhöhen, weil die Verletzung nicht nur die Ehe, sondern auch das familiäre Vertrauensverhältnis betrifft. Trotzdem führt selbst eine besonders belastende Konstellation nicht automatisch zum vollständigen Ausschluss jedes Unterhalts. Auch dann bleibt die wirtschaftliche Gesamtlage zu prüfen.

Rechtsanwalt Wien: Was bei Ehegattenunterhalt trotz Affäre in Österreich wichtig ist

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten bei Fragen zu Scheidung, Ehegattenunterhalt, Obsorge und Aufteilung. Gerade wenn bei einer Trennung Vorwürfe von Untreue und wirtschaftliche Existenzfragen zusammentreffen, entscheidet nicht Empörung, sondern die präzise rechtliche Einordnung aller Umstände.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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