Ehegattenunterhalt nach der Scheidung Österreich ist nicht Gegenstand der angeführten Entscheidung. Die angeführte Entscheidung ist für einen Fachartikel im Scheidungs- und Familienrecht nicht geeignet:
FUNDSTELLE: OGH vom 29.04.2003, 10 Ob 11/03w
Der OGH befasste sich darin mit der rechtlichen Einordnung eines Pferdeeinstellvertrags – insbesondere mit der Abgrenzung zwischen Miet-, Verwahrungs- und Werkvertrag. Fragen zu Scheidung, Ehegattenunterhalt, Obsorge oder Aufteilung ehelichen Vermögens waren nicht Gegenstand der Entscheidung.
Da das Urteil außerdem aus dem Jahr 2003 stammt, wäre es weder sachgerecht noch redaktionell sinnvoll, daraus einen aktuellen familienrechtlichen Blogbeitrag abzuleiten. Ein solcher Artikel könnte die Bedeutung der Entscheidung für Scheidungsbetroffene nicht seriös darstellen.
Ehegattenunterhalt nach der Scheidung Österreich – Rechtsanwalt Wien
Für eine fundierte Darstellung von Ehegattenunterhalt nach der Scheidung Österreich wäre eine Entscheidung erforderlich, die sich tatsächlich mit den Voraussetzungen, der Höhe oder dem Erlöschen eines Unterhaltsanspruchs befasst. Die vorliegende OGH-Entscheidung behandelt hingegen ausschließlich einen Pferdeeinstellvertrag.
Für einen publikationsfertigen Beitrag wird eine familienrechtliche Entscheidung oder Analyse benötigt, etwa zu:
Ehegattenunterhalt nach der Scheidung,
Verschulden und Unterhaltsanspruch,
Obsorge und Kontaktrecht,
Aufteilung der Ehewohnung und des ehelichen Vermögens,
Unterhalt für Kinder oder
ehebedingten Schulden.
Weitere Informationen zu familienrechtlichen Themen finden Sie bei Unterhalt und Scheidung. Die Entscheidung ist daher keine geeignete Grundlage für einen Beitrag über Ehegattenunterhalt nach der Scheidung Österreich.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.