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Ehegattenunterhalt nach der Scheidung Österreich – OGH

Startseite  •  Aktuelles  •  28.09.2026
Ehegattenunterhalt nach der Scheidung Österreich – OGH

Ehegattenunterhalt nach der Scheidung Österreich ist nicht Gegenstand der angeführten Entscheidung. Die angeführte Entscheidung ist für einen Fachartikel im Scheidungs- und Familienrecht nicht geeignet:

FUNDSTELLE: OGH vom 29.04.2003, 10 Ob 11/03w

Der OGH befasste sich darin mit der rechtlichen Einordnung eines Pferdeeinstellvertrags – insbesondere mit der Abgrenzung zwischen Miet-, Verwahrungs- und Werkvertrag. Fragen zu Scheidung, Ehegattenunterhalt, Obsorge oder Aufteilung ehelichen Vermögens waren nicht Gegenstand der Entscheidung.

Da das Urteil außerdem aus dem Jahr 2003 stammt, wäre es weder sachgerecht noch redaktionell sinnvoll, daraus einen aktuellen familienrechtlichen Blogbeitrag abzuleiten. Ein solcher Artikel könnte die Bedeutung der Entscheidung für Scheidungsbetroffene nicht seriös darstellen.

Ehegattenunterhalt nach der Scheidung Österreich – Rechtsanwalt Wien

Für eine fundierte Darstellung von Ehegattenunterhalt nach der Scheidung Österreich wäre eine Entscheidung erforderlich, die sich tatsächlich mit den Voraussetzungen, der Höhe oder dem Erlöschen eines Unterhaltsanspruchs befasst. Die vorliegende OGH-Entscheidung behandelt hingegen ausschließlich einen Pferdeeinstellvertrag.

Für einen publikationsfertigen Beitrag wird eine familienrechtliche Entscheidung oder Analyse benötigt, etwa zu:

  • Ehegattenunterhalt nach der Scheidung,
  • Verschulden und Unterhaltsanspruch,
  • Obsorge und Kontaktrecht,
  • Aufteilung der Ehewohnung und des ehelichen Vermögens,
  • Unterhalt für Kinder oder
  • ehebedingten Schulden.

Weitere Informationen zu familienrechtlichen Themen finden Sie bei Unterhalt und Scheidung. Die Entscheidung ist daher keine geeignete Grundlage für einen Beitrag über Ehegattenunterhalt nach der Scheidung Österreich.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

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