Ehegattenunterhalt nach Trennung: Wie Wohnung und Auto die Zahlungen beeinflussen können

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Ehegattenunterhalt nach Trennung: Wie Wohnung und Auto den Ehegattenunterhalt drücken können

1.107 Euro auf dem Konto klingen anders als 1.107 Euro zum Leben, wenn zugleich Haus und Auto vom getrennt lebenden Ehepartner bezahlt werden.Genau an diesem Punkt beginnt in vielen Trennungen der Streit: Zählt nur das, was überwiesen wird – oder auch das, was der andere im Hintergrund laufend übernimmt?

Eine Frau lebte nach der Trennung mit der gemeinsamen minderjährigen Tochter in einem Haus, das den Ehepartnern gemeinsam gehörte. Der Mann bezahlte weiterhin die laufenden Kosten dieses Hauses vollständig. Zusätzlich finanzierte er ein Auto, das nur sie benutzte; die dafür anfallenden Kosten lagen bei mehr als 1.000 Euro pro Monat. Außerdem erhielt sie monatlich 787 Euro Geldunterhalt. Dennoch wollte sie mehr. Ihr Argument: Sein Einkommen müsse genauer geprüft werden, das Gericht hätte tiefer in die Buchhaltung schauen und ein Gutachten einholen müssen.

Der Streit zeigt ein Problem, das in der Praxis oft unterschätzt wird. Viele Betroffene orientieren sich nur am überwiesenen Geldbetrag. Unterhaltsrechtlich kann aber auch eine bezahlte Wohnung, können Betriebskosten oder die Finanzierung eines Autos als Leistung auf den Unterhalt angerechnet werden. Dann sinkt der Betrag, der tatsächlich in bar zu zahlen ist.

Warum der Kontoblick allein beim Ehegattenunterhalt nach Trennung täuschen kann

Beim Ehegattenunterhalt während aufrechter Ehe oder im Getrenntleben wird zunächst rechnerisch ermittelt, welcher Bedarf ungefähr besteht. Als Orientierung dient in Österreich häufig die sogenannte Prozentmethode: 40 % des gemeinsamen Nettoeinkommens. Bestehen Sorgepflichten für Kinder, werden pro Kind rund 4 Prozentpunkte abgezogen.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.