Ehegattenunterhalt nach Trennung: Wie Wohnung und Auto die Zahlungen beeinflussen können

Ehegattenunterhalt nach Trennung: Wie Wohnung und Auto den Ehegattenunterhalt drücken können
1.107 Euro auf dem Konto klingen anders als 1.107 Euro zum Leben, wenn zugleich Haus und Auto vom getrennt lebenden Ehepartner bezahlt werden.Genau an diesem Punkt beginnt in vielen Trennungen der Streit: Zählt nur das, was überwiesen wird – oder auch das, was der andere im Hintergrund laufend übernimmt?
Eine Frau lebte nach der Trennung mit der gemeinsamen minderjährigen Tochter in einem Haus, das den Ehepartnern gemeinsam gehörte. Der Mann bezahlte weiterhin die laufenden Kosten dieses Hauses vollständig. Zusätzlich finanzierte er ein Auto, das nur sie benutzte; die dafür anfallenden Kosten lagen bei mehr als 1.000 Euro pro Monat. Außerdem erhielt sie monatlich 787 Euro Geldunterhalt. Dennoch wollte sie mehr. Ihr Argument: Sein Einkommen müsse genauer geprüft werden, das Gericht hätte tiefer in die Buchhaltung schauen und ein Gutachten einholen müssen.
Der Streit zeigt ein Problem, das in der Praxis oft unterschätzt wird. Viele Betroffene orientieren sich nur am überwiesenen Geldbetrag. Unterhaltsrechtlich kann aber auch eine bezahlte Wohnung, können Betriebskosten oder die Finanzierung eines Autos als Leistung auf den Unterhalt angerechnet werden. Dann sinkt der Betrag, der tatsächlich in bar zu zahlen ist.
Warum der Kontoblick allein beim Ehegattenunterhalt nach Trennung täuschen kann
Beim Ehegattenunterhalt während aufrechter Ehe oder im Getrenntleben wird zunächst rechnerisch ermittelt, welcher Bedarf ungefähr besteht. Als Orientierung dient in Österreich häufig die sogenannte Prozentmethode: 40 % des gemeinsamen Nettoeinkommens. Bestehen Sorgepflichten für Kinder, werden pro Kind rund 4 Prozentpunkte abgezogen.
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