Ehegattenunterhalt nach Scheidung in Österreich: Rechte und Regeln

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Ehegattenunterhalt nach Scheidung in Österreich: Wann tatsächlich Geld fließt – und wann nicht

Viele trennen sich mit einer falschen Erwartung: Nach der Scheidung werde der frühere Ehepartner schon zahlen müssen. Genau diese Annahme führt in der Praxis oft zu Enttäuschungen. Denn ob ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach Scheidung in Österreich besteht, hängt nicht allein von der Dauer der Ehe oder vom Einkommensunterschied ab, sondern vor allem von der Art der Scheidung und vom Verschulden.

Gerade nach langen Ehen ist die Überraschung groß. Da hat ein Ehepartner über Jahre Kinder betreut, den Haushalt geführt oder beruflich zurückgesteckt – und erfährt dann, dass Unterhalt nach der Scheidung keineswegs automatisch geschuldet ist. Wer seine rechtliche Position erst nach Einbringung der Scheidung prüft, verliert oft wichtige Gestaltungsmöglichkeiten.

Nicht jede geschiedene Ehe führt zu Unterhalt

Der zentrale Punkt ist das österreichische Verschuldensprinzip. Beim Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist entscheidend, ob die Ehe aus alleinigem oder überwiegendem Verschulden eines Ehepartners geschieden wird, ob beide ein Verschulden trifft oder ob die Ehe einvernehmlich beendet wurde.

§ 66 EheG regelt den Unterhalt nach einer Scheidung wegen Verschuldens. Vereinfacht gesagt: Trifft einen Ehepartner das alleinige oder überwiegende Verschulden, kann der andere vom Schuldigen Unterhalt verlangen, soweit seine eigenen Einkünfte nicht ausreichen.

§ 68 EheG betrifft besondere Konstellationen, in denen ein eingeschränkter Unterhaltsanspruch bestehen kann. Diese Bestimmung wird relevant, wenn kein voller Anspruch nach den strengen Verschuldensregeln besteht, aber dennoch soziale Schutzbedürftigkeit vorliegt.

§ 55a EheG regelt die einvernehmliche Scheidung. Hier gibt es keinen automatischen gesetzlichen Unterhalt wie bei einer Verschuldensscheidung. Vielmehr müssen die Ehepartner die unterhaltsrechtlichen Folgen in der Scheidungsvereinbarung ausdrücklich regeln.

Für viele überraschend: Auch eine sehr lange Ehe schafft für sich allein noch keinen sicheren Unterhaltsanspruch. Die Ehedauer kann bei der Beurteilung mitspielen, ersetzt aber nicht die gesetzlichen Voraussetzungen.

Wie es typischerweise abläuft, wenn die Ehe wirtschaftlich ungleich war

In der Beratung zeigt sich oft ein ähnliches Bild: Die Ehefrau hat viele Jahre weniger oder gar nicht gearbeitet, weil sie Kinder betreut und den Alltag organisiert hat. Der Mann war durchgehend berufstätig und hat das deutlich höhere Einkommen erzielt. Nach der Trennung bleibt die Ehefrau in der bisherigen Wohnung oder muss sich mit deutlich weniger Geld neu aufstellen.

Dann kommt die erste Schlüsselfrage: Auf welcher Grundlage soll geschieden werden? Genau hier entscheidet sich oft mehr als beim späteren Streit über Zahlen. Wird eine einvernehmliche Scheidung gewählt, muss der nacheheliche Unterhalt vertraglich sauber geregelt werden. Fehlt eine klare Vereinbarung, steht am Ende oft weniger zur Verfügung als erwartet.

Anders ist es bei einer Scheidung aus Verschulden. Wird dem Mann etwa eine schwere Eheverfehlung angelastet und die Ehefrau trifft kein oder nur ein geringes Mitverschulden, kann ein laufender Unterhaltsanspruch entstehen. Trifft jedoch beide Ehepartner ein Verschulden, fällt der Anspruch häufig deutlich schwächer aus oder entfällt ganz.

Einvernehmliche Scheidung: Die häufigste Falle liegt in der Vereinbarung

Die einvernehmliche Scheidung wirkt auf den ersten Blick unkompliziert. Sie spart oft Zeit, Nerven und öffentliche Auseinandersetzungen. Gleichzeitig ist sie rechtlich heikel, weil die Parteien ihre vermögensrechtlichen Folgen selbst gestalten müssen.

Zur Vereinbarung gehören regelmäßig Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie der ehelichen Ersparnisse. Wer beim Ehegattenunterhalt nur eine vage Formulierung verwendet oder den Punkt ganz auslässt, schafft ein Risiko, das später kaum noch korrigierbar ist.

Besonders problematisch sind Klauseln wie „Jeder verzichtet auf wechselseitigen Unterhalt“, wenn gleichzeitig ein massives wirtschaftliches Ungleichgewicht besteht. Was in der Trennungssituation wie eine pragmatische Lösung aussieht, kann sich Jahre später als schwere finanzielle Belastung erweisen.

Wie Unterhalt berechnet wird, wenn ein Anspruch besteht

Besteht dem Grunde nach ein Unterhaltsanspruch, stellt sich sofort die nächste Frage: Wie hoch ist er? Eine starre Einheitsformel für jeden Fall gibt es nicht. Maßgeblich sind die konkreten Nettoeinkommen, bestehende Sorgepflichten, Sonderzahlungen und die Lebensverhältnisse während der Ehe.

In der Praxis wird häufig mit Prozentsätzen gearbeitet, die sich aus der Rechtsprechung entwickelt haben. Diese dienen als Orientierung, ersetzen aber keine genaue Einzelfallprüfung. Schon Dienstwagen, Bonuszahlungen, unregelmäßige Einkünfte, Kreditbelastungen oder weitere Unterhaltspflichten können das Ergebnis deutlich verändern.

Wichtig ist auch die Abgrenzung zum Kindesunterhalt. Kindesunterhalt hat eigene Regeln und geht dem Streit über den Ehegattenunterhalt nicht selten tatsächlich und emotional voraus. Wer beides vermischt, rechnet oft falsch.

Für wen das Thema Ehegattenunterhalt nach Scheidung in Österreich gerade besonders brisant ist

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sind vor allem diese Konstellationen heikel:

  • Sie planen eine einvernehmliche Scheidung und haben während der Ehe deutlich weniger verdient als Ihr Ehepartner.
  • Sie haben wegen Kinderbetreuung beruflich ausgesetzt und wissen nicht, ob ein Unterhaltsverzicht sinnvoll oder gefährlich ist.
  • Ihnen wird ein Eheverschulden vorgeworfen und Sie möchten einschätzen, welche finanziellen Folgen das haben kann.
  • Sie erhalten unregelmäßige Einkünfte durch Provisionen, Selbständigkeit oder Bonuszahlungen und wollen wissen, was unterhaltsrechtlich tatsächlich zählt.

Gerade an der Schnittstelle zwischen Scheidung, Obsorge, Kindesunterhalt und Aufteilung passieren die teuersten Fehler. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandanten in genau diesen Übergangssituationen, in denen eine unklare Regelung jahrelange Folgen haben kann.

Was bei einer Scheidung als Rechtsanwalt in Wien auf den Tisch gehört

  • Einkommen offenlegen: Sammeln Sie Lohnzettel, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Informationen zu Boni und Sonderzahlungen.
  • Betreuungsleistungen dokumentieren: Wer hat Kinder betreut, Arbeitszeit reduziert oder auf Karriere verzichtet?
  • Scheidungsgrund bewusst wählen: Einvernehmlich ist nicht automatisch wirtschaftlich besser.
  • Unterhaltsvereinbarungen präzise formulieren: Höhe, Dauer, Anpassung und Beginn müssen klar geregelt sein.
  • Aufteilung mitdenken: Wohnung, Ersparnisse, Kredite und Gebrauchsvermögen beeinflussen die Gesamtstrategie.
  • Nicht unter Zeitdruck unterschreiben: Gerade vor dem Gerichtstermin werden oft Formulierungen akzeptiert, die später nicht mehr korrigiert werden können.

FAQ: Was Betroffene in Österreich wirklich wissen wollen

Muss mein Ex nach der Scheidung automatisch Unterhalt zahlen?

Nein. Ein automatischer Anspruch besteht nicht schon deshalb, weil die Ehe geschieden wurde. Entscheidend sind vor allem die Scheidungsart, das Verschulden und die wirtschaftliche Situation beider Seiten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kommt es stark darauf an, was in der Vereinbarung tatsächlich festgelegt wurde.

Wie lange bekomme ich nach einer Scheidung Ehegattenunterhalt?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Dauer hängt von der Anspruchsgrundlage, der konkreten Vereinbarung und den Lebensumständen ab. Es gibt Fälle mit befristetem Unterhalt und solche mit längerfristigen Verpflichtungen. Auch geänderte Einkommensverhältnisse können eine Rolle spielen.

Bekomme ich Unterhalt, wenn ich während der Ehe wegen der Kinder nicht gearbeitet habe?

Das kann den Anspruch stützen, ersetzt aber die gesetzlichen Voraussetzungen nicht. Besonders wichtig ist dann, wie geschieden wird und ob eine Unterhaltsregelung vereinbart wurde. Die Betreuung der Kinder und der ehebedingte Karriereverzicht sind in der rechtlichen Beurteilung oft sehr bedeutend.

Kann ich bei einer einvernehmlichen Scheidung auf Unterhalt verzichten und es später zurückholen?

Oft nicht oder nur sehr eingeschränkt. Gerade deshalb ist ein Unterhaltsverzicht heikel. Wer heute vorschnell verzichtet, kann morgen mit einer finanziellen Realität konfrontiert sein, die sich kaum mehr reparieren lässt. Vor jeder Unterschrift sollte genau geprüft werden, welche Folgen diese Erklärung tatsächlich hat.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung hier.


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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