Ehegattenunterhalt nach Affäre: Was zählt bei der Schuldfrage?

Ehegattenunterhalt nach Affäre: Warum beim Scheidungsunterhalt nicht jede Ehekrise gleich viel zählt
Ein altes Handy, ein paar Liebesnachrichten – und plötzlich ist eine Ehe von mehr als 30 Jahren vorbei. Genau an solchen Momenten entscheidet sich oft nicht nur die Trennung selbst, sondern auch eine viel nüchternere Frage: Wer hat die Zerrüttung der Ehe rechtlich überwiegend verursacht?
Für viele Betroffene ist das überraschend. Denn wenn Ehepartner schon lange entfremdet leben, Streit mit der Schwiegerfamilie herrscht oder die Beziehung seit Jahren kriselt, liegt der Gedanke nahe, dass „ohnehin beide schuld“ seien. So einfach ist es aber nicht. Gerade bei einer Scheidung nach längerer Trennung kann der Verschuldensausspruch weiterhin eine große Rolle spielen – vor allem beim Ehegattenunterhalt und bei den Kosten des Verfahrens.
Drei Kinder, jahrelange Spannungen – und dann kam die neue Beziehung
Das Ehepaar war seit 1979 verheiratet und hatte drei Kinder. Über viele Jahre belasteten Spannungen mit der Familie des Mannes die Beziehung. Die Ehefrau wollte häufig nicht an Familienfeiern teilnehmen, was beim Mann für Unmut sorgte. Dazu kam eine enge Freundschaft der Frau zu einem homosexuellen Freund. Die Beziehung war zwar platonisch, störte den Mann aber dennoch.
Schon 2002 hatte der Mann eine Affäre. Diese wurde nach einer Mediation beendet. Die Ehe lief weiter, wenn auch nicht unbelastet. Jahre später begann der Mann erneut eine Beziehung zu einer anderen Frau. Diesmal blieb es nicht bei einem kurzen Fehltritt: Über etwa eineinhalb Jahre kam es zu heimlichen Treffen.
Als die Ehefrau Ende 2010 auf einem alten Handy Liebesnachrichten fand, fiel die Entscheidung. Der Mann erklärte noch am selben Tag, die Ehe sei beendet. 2011 zog er zur neuen Partnerin aus. Der eigentliche Bruch lag damit nicht mehr in alten Streitpunkten, sondern in einer neuen, gelebten Beziehung und der klaren Abwendung von der Ehe.
Nach drei Jahren Trennung ist die Ehe scheidbar – aber die Schuldfrage verschwindet nicht
§ 55 Abs 1 EheG regelt die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft über mindestens drei Jahre. Das bedeutet: Leben Ehegatten so lange getrennt, kann die Ehe auch dann geschieden werden, wenn kein klassischer einzelner Eheverstoß mehr bewiesen werden muss.
Viele ziehen daraus den falschen Schluss, dass Verschulden dann keine Rolle mehr spiele. Genau hier liegt ein häufiger Irrtum. § 61 Abs 3 EheG erlaubt nämlich trotz einer Scheidung nach § 55 EheG einen Ausspruch darüber, wen das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung trifft. Dieser Punkt ist nicht bloß symbolisch. Er kann für den nachehelichen Unterhalt entscheidend sein.
Im österreichischen Familienrecht gilt beim Ehegattenunterhalt weiterhin das Verschuldensprinzip. Wer an der Zerrüttung überwiegend schuld ist, kann unterhaltsrechtlich deutlich schlechter stehen als der andere Ehepartner. Auch die Verfahrenskosten können davon beeinflusst werden.
Nicht jede Eheverfehlung wiegt gleich schwer
Gerichte zählen nicht einfach Verfehlungen auf und verteilen danach Punkte. Entscheidend ist vielmehr, welche Umstände zur unheilbaren Zerrüttung am stärksten beigetragen haben. Genau hier zeigt sich die juristische Feinabstimmung: Eine belastende Freundschaft, Distanz zur Schwiegerfamilie oder dauernde Spannungen in der Beziehung können durchaus eine Rolle spielen – sie müssen aber nicht den Ausschlag geben.
Ehebruch wiegt grundsätzlich schwer. Das heißt jedoch nicht automatisch, dass jede Affäre allein schon jede andere Entwicklung überlagert. Maßgeblich ist, ob diese Beziehung bloß Symptom einer längst zerbrochenen Ehe war oder ob sie den endgültigen Bruch herbeigeführt hat.
Der rechtliche Kern liegt also in einer sehr lebensnahen Frage: Wer setzte den Punkt, an dem es kein Zurück mehr gab? Wer schuf den „Point of no return“?
Warum die Affäre des Mannes schwerer wog als die Konflikte der Frau
Das Gericht sah die Spannungen rund um die Schwiegerfamilie durchaus als Ehebelastung. Auch die enge Freundschaft der Ehefrau zu einem anderen Mann wurde nicht völlig ausgeblendet. Dennoch fiel die Gewichtung am Ende klar aus.
Der ausschlaggebende Unterschied: Die Ehefrau hatte keine sexuelle Außenbeziehung geführt, die die Ehe endgültig sprengte. Der Mann dagegen unterhielt über längere Zeit eine intime Beziehung, traf sich heimlich und entschied sich schließlich bewusst für die neue Partnerin. Damit war seine Affäre nicht bloß ein Begleitumstand einer ohnehin schwierigen Ehe, sondern der maßgebliche Schritt zur endgültigen Zerrüttung.
Gerade das macht die Entscheidung so relevant. Alte Konflikte in einer Ehe werden nicht automatisch gleichwertig mit einer andauernden außerehelichen Beziehung behandelt. Wer die Ehe aktiv zugunsten eines neuen Partners verlässt, setzt aus rechtlicher Sicht oft das entscheidende Ereignis.
Was das für Unterhalt und Verfahren in der Praxis bedeutet
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist die zeitliche Einordnung oft wichtiger als viele glauben. Nicht nur die Frage, ob es Streit gab, zählt – sondern wann die Ehe faktisch beendet wurde, wer diesen Schritt gesetzt hat und welche Ereignisse den endgültigen Bruch ausgelöst haben.
- Bei einer Scheidung nach langer Trennung: Auch dann kann ein Verschuldensausspruch folgen. Wer glaubt, nach drei Jahren Trennung sei die Schuldfrage automatisch erledigt, riskiert eine falsche Einschätzung seiner Unterhaltsposition.
- Bei einer Affäre in einer kriselnden Ehe: Eine neue Beziehung wird rechtlich besonders heikel, wenn sie nicht bloß nach der inneren Trennung beginnt, sondern noch während der Ehe heimlich geführt wird.
- Bei Konflikten um Freundschaften oder Schwiegerfamilie: Solche Umstände können als Eheverfehlungen gewertet werden, haben aber nicht automatisch dasselbe Gewicht wie eine länger geführte sexuelle Außenbeziehung.
- Beim Auszug aus der Ehewohnung: Wer auszieht und gleichzeitig eine neue Partnerschaft offen lebt, schafft oft klare Beweise für den endgültigen Bruch.
Wie Sie Ihre Position bei einer Scheidung verbessern können – Rat eines Rechtsanwalts in Wien
- Dokumentieren Sie wichtige Zeitpunkte: Entdeckung einer Affäre, Trennungserklärung, Auszug, Beginn einer neuen Beziehung.
- Bewahren Sie Nachrichten, E-Mails oder andere Belege nur rechtmäßig auf und lassen Sie ihre Verwertbarkeit prüfen.
- Treffen Sie keine vorschnellen Aussagen wie „Wir waren ohnehin schon lange auseinander“, wenn der genaue Ablauf noch rechtlich relevant ist.
- Beginnen oder verfestigen Sie keine neue intime Beziehung, ohne die Folgen für Verschulden und Unterhalt zu bedenken.
- Lassen Sie vor einem Auszug oder vor Einleitung des Scheidungsverfahrens Ihre Position prüfen.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Betroffene in Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, gerade wenn die Schuldfrage trotz langer Trennung weiter über Geld und Zukunft mitentscheidet.
FAQ: Was Betroffene dazu häufig googeln
„Wenn wir schon jahrelang getrennt leben, ist dann eine Affäre noch überhaupt relevant?“
Ja. Auch bei einer Scheidung nach § 55 EheG kann die Frage des überwiegenden Verschuldens gesondert beurteilt werden. Eine Affäre kann besonders dann schwer wiegen, wenn sie den endgültigen Bruch herbeiführt oder offenlegt. Für den Ehegattenunterhalt kann das erhebliche Folgen haben.
„Zählt eine enge Freundschaft zu einem anderen Mann oder einer anderen Frau schon als Ehebruch?“
Nicht jede enge Freundschaft ist Ehebruch. Sie kann aber, je nach Auftreten und Intensität, als Ehebelastung oder leichtere Eheverfehlung gewertet werden. Entscheidend ist, ob dadurch Loyalitätspflichten verletzt wurden und welche Auswirkungen das auf die Ehe hatte.
„Werden Streitigkeiten mit den Schwiegereltern bei der Scheidung berücksichtigt?“
Ja, solche Konflikte können im Gesamtbild eine Rolle spielen. Sie führen aber nicht automatisch zu überwiegendem Verschulden. Das Gericht prüft, ob diese Spannungen bloß belastend waren oder ob sie tatsächlich den entscheidenden Beitrag zur unheilbaren Zerrüttung geleistet haben.
„Warum ist die Schuldfrage beim Ehegattenunterhalt noch so wichtig?“
Weil im österreichischen Scheidungsrecht das Verschuldensprinzip beim Unterhalt weiterhin maßgeblich sein kann. Wer überwiegend schuld an der Zerrüttung ist, hat oft schlechtere Ansprüche oder muss eher zahlen. Darum ist die Verschuldensabwägung selbst nach langer Trennung alles andere als ein Nebenthema.
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