Pichler Rechtsanwalt GmbH

Ehegattenerbrecht bei anhängiger Scheidung Österreich

Startseite  •  Aktuelles  •  09.09.2026
Ehegattenerbrecht bei anhängiger Scheidung Österreich

Erbe weg trotz aufrechter Ehe? Wenn ein offenes Scheidungsverfahren den Ehegatten aus der Verlassenschaft drängen kann

Die Ehe besteht noch, der Trauschein ist nicht beseitigt, und trotzdem kann der überlebende Ehegatte leer ausgehen. Ehegattenerbrecht bei anhängiger Scheidung Österreich Genau diese heikle Konstellation beschäftigt Familien nach einem Todesfall öfter, als man denkt: Eine Scheidung lief schon, vielleicht sogar in zwei Ländern, dann stirbt ein Ehepartner – und plötzlich geht es nicht mehr um Trennung, sondern um Erbrecht, Pflichtteil und die Frage, ob die Witwe oder der Witwer überhaupt noch gesetzlich erbt.

Ein Todesfall mitten im Scheidungskrieg

In der Entscheidung des OGH vom 29.08.2007, 7 Ob 153/07m ging es um eine besonders verwickelte Geschichte. Ein Mann führte gegen seine zweite Ehefrau nicht nur in Österreich, sondern auch in Tschechien ein Scheidungsverfahren. Das tschechische Gericht sprach die Scheidung zunächst aus, hob diese Entscheidung später aber wieder auf.

Damit war die Lage alles andere als klar. Zum Zeitpunkt des Todes des Mannes war das österreichische Scheidungsverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Nach seinem Tod trat die Ehefrau im Verlassenschaftsverfahren als gesetzliche Erbin auf und beanspruchte ein Drittel des Nachlasses.

Der Sohn des Verstorbenen wollte das nicht akzeptieren. Er argumentierte, dass die Ehefrau kein Erbrecht haben dürfe, weil der Vater bereits eine Scheidungsklage geführt habe und die Frau an der Zerrüttung der Ehe schuld sei. Aus einem familiären Konflikt wurde damit ein juristischer Streit über Verschulden, internationale Verfahren und die Reichweite des Ehegattenerbrechts.

Warum eine formell bestehende Ehe noch kein sicheres Erbrecht garantiert

Viele Menschen gehen davon aus: Solange die Ehe rechtlich noch besteht, erbt der überlebende Ehegatte automatisch. Ganz so einfach ist es nach österreichischem Recht nicht.

§ 759 Abs. 2 ABGB regelt, wann das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten wegfällt. Vereinfacht gesagt: Hat der Verstorbene zu Lebzeiten eine berechtigte Scheidungsklage eingebracht und wäre der überlebende Ehegatte in diesem Verfahren als schuldig anzusehen gewesen, kann das gesetzliche Erbrecht verloren gehen.

Entscheidend ist also nicht nur, ob die Ehe am Todestag formal noch bestanden hat. Das Gericht muss auch prüfen, ob die Ehe wohl geschieden worden wäre – und zwar aus Gründen, die dem überlebenden Ehegatten anzulasten sind.

Gerade das überrascht viele Betroffene. Denn auf dem Papier ist man noch Ehefrau oder Ehemann, erbrechtlich kann diese Position aber bereits brüchig sein.

Auslandsscheidung: Gilt sie in Österreich automatisch?

Wenn neben einem österreichischen Verfahren auch ein ausländisches Scheidungsverfahren existiert, wird es noch komplizierter. Dann stellt sich zuerst die Frage, nach welchen Regeln überhaupt beurteilt wird, ob die Ehe beendet war und welche Folgen das für die Verlassenschaft hat.

Im behandelten Fall war das tschechische Scheidungsverfahren schon vor dem EU-Beitritt Tschechiens eingeleitet worden. Deshalb griffen die europäischen Anerkennungsregeln für Ehescheidungen hier nicht in der Weise, wie man es heute vielleicht vermuten würde. Maßgeblich blieb österreichisches Recht.

Das ist juristisch wichtig: Eine ausländische Scheidungsentscheidung darf nicht einfach schematisch übernommen werden, wenn ihre Anerkennung und ihre verfahrensrechtliche Einordnung nicht geklärt sind. Ebenso wenig darf man sie ignorieren, ohne die zeitliche Abfolge und die Zustellungen sauber zu prüfen.

Wer in einer grenzüberschreitenden Familiensituation lebt, sollte daher nicht vorschnell annehmen, dass ein Urteil aus dem Ausland automatisch dieselbe Wirkung in Österreich entfaltet.

Worauf das Gericht wirklich schauen muss: das hypothetische Scheidungsverfahren

Der zentrale Punkt der Entscheidung liegt in der Frage, wie das Verlassenschaftsgericht vorzugehen hat. Es muss nicht die ganze Ehe neu bewerten. Es hat vielmehr zu prüfen, ob der Verstorbene zur Scheidung berechtigt war und ob der überlebende Ehegatte in diesem Scheidungsverfahren als schuldig anzusehen gewesen wäre.

Dabei darf das Gericht nicht beliebige Vorwürfe heranziehen. Maßgeblich sind jene Scheidungsgründe, die der Verstorbene selbst geltend gemacht hat oder auf die er sich gestützt hätte. Das verhindert, dass nach dem Tod plötzlich ganz neue Anschuldigungen auftauchen, die im ursprünglichen Scheidungsverfahren nie eine Rolle gespielt hätten.

Für die Beweisführung hat das große praktische Bedeutung. Wer den Ausschluss des Ehegattenerbrechts behauptet, muss nicht allgemein sagen, die Beziehung sei schlecht gewesen. Nötig sind konkrete Behauptungen und Beweise zu den behaupteten Eheverfehlungen.

Warum der OGH die Sache nicht einfach erledigt hat

Bereits 2007 hat der OGH in dieser Sache die Revision der Ehefrau nicht für berechtigt gehalten und die Entscheidung bestätigt, die Angelegenheit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurückzuverweisen. Das Höchstgericht sagte also nicht: Die Frau erbt sicher. Es sagte aber auch nicht: Die Frau ist sicher ausgeschlossen.

Stattdessen stellte der OGH klar, dass die Verschuldensfrage sauber aufgearbeitet werden muss. Genau deshalb war die Zurückverweisung richtig. Die unteren Instanzen mussten also weiter Beweise aufnehmen und klären, ob die Ehefrau im Sinn des österreichischen Scheidungsrechts tatsächlich die schuldtragende Partei gewesen wäre.

Der Kern der Entscheidung ist damit sehr praxisnah: Bei einem offenen Scheidungsverfahren endet die Prüfung im Verlassenschaftsverfahren nicht bei der Frage, ob die Ehe formal noch bestand. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, muss das Gericht den mutmaßlichen Ausgang des Scheidungsverfahrens nachvollziehen.

Rechtsanwalt Wien: Ehegattenerbrecht bei anhängiger Scheidung Österreich

Als Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien bieten wir Beratung speziell zum Thema Ehegattenerbrecht bei anhängiger Scheidung Österreich. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien unterstützen wir bei Fragen zum Ehegattenerbrecht bei anhängiger Scheidung Österreich. Das Thema Ehegattenerbrecht bei anhängiger Scheidung Österreich verlangt oft rasches Handeln.

Wann diese Konstellation für Sie plötzlich relevant wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, kann diese Rechtsprechung in mehreren Lebenslagen unmittelbar wichtig werden:

  • Ein Ehepartner verstirbt, während in Österreich bereits eine Scheidung läuft.
  • Zusätzlich gibt es ein ausländisches Scheidungsurteil, das aufgehoben wurde oder dessen Anerkennung unklar ist.
  • Kinder aus erster Ehe bezweifeln, dass der überlebende Ehegatte noch gesetzlich erben darf.
  • Die Witwe oder der Witwer muss sich im Verlassenschaftsverfahren gegen Vorwürfe schwerer Eheverfehlungen verteidigen.

Gerade in Patchwork-Familien eskaliert dieser Konflikt oft schnell. Auf der einen Seite steht der überlebende Ehegatte, der sich auf die noch bestehende Ehe beruft. Auf der anderen Seite stehen Kinder oder andere Erben, die meinen, die Trennung sei längst endgültig gewesen und das Erbrecht daher nicht mehr gerechtfertigt.

Was Betroffene jetzt konkret sichern sollten

  • Beschaffen Sie alle Unterlagen zu sämtlichen Scheidungsverfahren im In- und Ausland, insbesondere Klagen, Urteile, Aufhebungsentscheidungen und Zustellnachweise.
  • Dokumentieren Sie exakt, wann welches Verfahren eingeleitet wurde und ob es zum Todeszeitpunkt noch anhängig war.
  • Sichern Sie Beweise zu behaupteten Eheverfehlungen oder entlastende Gegenbeweise, etwa Nachrichten, Schriftverkehr, Zeugenkontakte oder frühere Eingaben im Scheidungsverfahren.
  • Behandeln Sie ausländische Entscheidungen nicht vorschnell als automatisch wirksam oder bedeutungslos – oft entscheidet gerade die verfahrensrechtliche Einordnung.
  • Reagieren Sie im Verlassenschaftsverfahren frühzeitig, weil verspätete oder unsaubere Beweisanträge später schwer nachzuholen sind.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Betroffene in genau solchen Schnittstellen zwischen Scheidungsrecht, Verlassenschaft und internationalem Familienbezug.

Mehr Informationen zu verwandten Themen finden Sie auch auf unseren Seiten zu Scheidung und Vermögensaufteilung.

Zur weiteren vertiefenden Lektüre lesen Sie die Zur vollständigen OGH-Entscheidung.

FAQ: Was Betroffene dazu häufig googlen

Erbt meine Frau noch, wenn die Scheidung schon eingereicht war?

Nicht automatisch. Wenn zum Todeszeitpunkt eine Scheidungsklage anhängig war und der Verstorbene zur Scheidung berechtigt gewesen wäre, kann das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten entfallen. Zusätzlich muss geprüft werden, ob der überlebende Ehegatte im Scheidungsverfahren als schuldtragend anzusehen gewesen wäre.

Zählt eine Scheidung im Ausland in Österreich sofort?

Nein. Ob und wie eine ausländische Scheidungsentscheidung in Österreich zu berücksichtigen ist, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa vom Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung, vom betroffenen Staat und von den jeweils anwendbaren Anerkennungsregeln. Besonders heikel wird es, wenn das ausländische Urteil später aufgehoben wurde.

Wer muss beweisen, dass der Ehegatte nicht erben soll?

Wer sich auf den Ausschluss des gesetzlichen Erbrechts beruft, muss die dafür maßgeblichen Tatsachen behaupten und beweisen. Dazu gehören vor allem das anhängige Scheidungsverfahren, die Berechtigung der Scheidungsklage und das Verschulden des überlebenden Ehegatten. Pauschale Vorwürfe reichen dafür nicht.

Was ist wichtiger: dass die Ehe noch bestanden hat oder wer schuld an der Trennung war?

Beides spielt zusammen. Die formell bestehende Ehe ist der Ausgangspunkt, aber sie schützt nicht in jedem Fall vor dem Verlust des Ehegattenerbrechts. Wenn die Voraussetzungen des § 759 Abs. 2 ABGB vorliegen, kann gerade das nachgewiesene Verschulden dazu führen, dass trotz aufrechter Ehe kein gesetzlicher Erbanspruch besteht.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Kontakt

Erstberatung anfragen

Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Bitte geben Sie eine Telefonnummer an und teilen Sie uns im Anliegen mit, ob und wann wir Sie vertraulich anrufen dürfen.
Mein Anliegen betrifft(erforderlich)
Worum geht es, was möchten Sie erreichen? Wenige Sätze genügen. Sollten irgendwelche Fristen einzuhalten sein, ersuchen wir um telefonische Kontaktaufnahme, eine Fristenüberwachung erfolgt vor Mandatsübernahme nicht.
Bestätigung(erforderlich)
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Jetzt anrufen
Mail senden