
FUNDSTELLE: OGH vom 25.02.1997, 1 Ob 37/97s
Ehebruch nach Trennung Österreich: Eine Ehefrau beginnt nach jahrelangen Konflikten eine Beziehung mit einem jüngeren Mann – und trotzdem gibt ihr der OGH nicht automatisch die Hauptschuld an der Scheidung. Entscheidend war nicht nur, dass sie eine neue Partnerschaft einging. Entscheidend war vor allem, zu welchem Zeitpunkt die Ehe bereits endgültig gescheitert war.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
30 Jahre Ehe, gegenseitige Beschimpfungen und ein neuer Partner
Das Ehepaar war seit 1969 verheiratet. Die Beziehung war von schweren Spannungen geprägt: Beide Ehepartner beschimpften einander. Zusätzlich kam es zu tätlichen Angriffen des Ehemanns gegen die Ehefrau.
Während die Ehe immer weiter zerfiel, begann die Ehefrau eine Beziehung mit einem um 18 Jahre jüngeren Mann. Später lebte sie mit ihm zusammen. Für den Ehemann lag darin ein klarer Ehebruch und aus seiner Sicht der entscheidende Grund für das Scheitern der Ehe.
Die Gerichte betrachteten die Entwicklung jedoch chronologisch. Die neue Beziehung begann erst, als die Ehe bereits endgültig zerrüttet war. Die Konflikte, gegenseitigen Beschimpfungen und tätlichen Angriffe hatten die eheliche Lebensgemeinschaft bereits zuvor schwer beschädigt.
Die Vorinstanzen gingen deshalb von einem gleich großen Verschulden beider Ehepartner aus. Der Ehemann wollte diese Beurteilung nicht akzeptieren und bekämpfte sie bis zum Obersten Gerichtshof.
Ehebruch nach Trennung Österreich: Warum der Zeitpunkt einer neuen Beziehung entscheidend ist
Bei einer Verschuldensscheidung wird nicht nur ein einzelnes Verhalten herausgegriffen. Das Gericht muss die gesamte Ehegeschichte beurteilen: Wie haben sich die Konflikte entwickelt? Wer hat wodurch zur Zerrüttung beigetragen? Und war die Ehe noch zu retten, als ein bestimmtes Verhalten gesetzt wurde?
§ 60 EheG regelt die Scheidung wegen Verschuldens. Vereinfacht gesagt geht es darum, welcher Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung die Zerrüttung der Ehe verursacht hat. Maßgeblich ist dabei das Gesamtbild und nicht automatisch das spektakulärste Ereignis.
Ein Ehebruch kann eine besonders gravierende Eheverfehlung sein. Er verletzt das Vertrauen und kann eine bis dahin funktionierende Ehe endgültig zerstören. Begann die neue Beziehung aber erst nach der endgültigen Zerrüttung, fehlt ihr möglicherweise die Wirkung als Ursache des Scheiterns.
Das bedeutet nicht, dass eine außereheliche Beziehung während der Ehe rechtlich bedeutungslos wäre. Solange die Ehe noch tatsächlich gelebt wird und nicht endgültig zerbrochen ist, kann ein Ehebruch erhebliches Gewicht haben. Der zeitliche Ablauf muss deshalb sorgfältig festgestellt werden.
Was der OGH in 1 Ob 37/97s klargestellt hat
Der OGH hielt in seiner Entscheidung OGH vom 25.02.1997, 1 Ob 37/97s fest, dass ein Ehebruch nach der endgültigen Zerrüttung nicht automatisch zu einem überwiegenden Verschulden führt. Das gilt besonders dann, wenn auch der andere Ehepartner durch sein Verhalten wesentlich zur Zerstörung der Ehe beigetragen hat.
Die neue Beziehung der Ehefrau wurde daher nicht isoliert bewertet. Ihr standen die gegenseitigen Beschimpfungen und die tätlichen Angriffe des Ehemanns gegenüber. Nach den Feststellungen war die Ehe bereits vollständig gescheitert, als die Ehefrau die neue Partnerschaft begann.
Für ein überwiegendes Verschulden reicht es außerdem nicht, dass ein Ehepartner mehr oder schwerwiegendere Vorwürfe auf seiner Seite hat. Das Verschulden des anderen muss im Gesamtbild nahezu in den Hintergrund treten. Diese hohe Schwelle war hier nicht erreicht.
Der OGH wies die außerordentliche Revision zurück. Die Beurteilung eines gleichteiligen Verschuldens blieb damit bestehen. Das Urteil stammt aus dem Jahr 1997, ist aber für die Einordnung von Ehebruch und Verschulden weiterhin anschaulich: Nicht jede neue Beziehung erklärt rechtlich auch das Scheitern der Ehe.
Welche Rolle spielt das Verschulden für Unterhalt und Scheidung?
Die Verschuldensfrage kann über die Scheidung selbst hinaus Bedeutung haben. Sie kann insbesondere bei der Beurteilung von Ehegattenunterhalt eine Rolle spielen. Auch die Verhandlungsposition der Ehepartner und die Frage, ob eine streitige Scheidung angestrebt wird, können davon beeinflusst werden. Weitere Informationen finden Sie auch zum Thema Unterhalt.
§ 66 EheG betrifft den Unterhaltsanspruch des schuldlos oder weniger schuldigen Ehepartners nach der Scheidung. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, hängt allerdings von mehreren Faktoren ab – etwa den Einkommen, der Bedürftigkeit, der Leistungsfähigkeit und dem festgestellten Verschulden.
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung wird nicht zwingend ein gerichtliches Verschulden festgestellt. Wer jedoch eine Scheidung wegen Verschuldens anstrebt oder sich gegen entsprechende Vorwürfe verteidigt, muss die gesamte Entwicklung der Ehe nachvollziehbar darstellen können.
Vier Situationen, in denen diese Entscheidung praktisch wichtig wird
- Sie haben nach einer langen Trennung eine neue Beziehung begonnen: Eine spätere Partnerschaft ist nicht automatisch der Hauptgrund für das Scheitern. Entscheidend bleibt, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch intakt oder bereits endgültig zerrüttet war. Das gilt auch beim Thema Ehebruch nach Trennung Österreich.
- Ihr Ehepartner wirft Ihnen Ehebruch vor: Der Vorwurf allein beantwortet die Verschuldensfrage nicht. Es muss auch geprüft werden, welche Konflikte und Eheverfehlungen bereits davor bestanden haben.
- In der Ehe gab es Gewalt oder massive Demütigungen: Tätliche Angriffe, Drohungen und wiederholte Beschimpfungen können das Gesamtbild erheblich prägen. Solche Vorfälle sollten nicht durch die Diskussion über eine neue Beziehung verdrängt werden.
- Sie überlegen, ob sich ein Verschuldensverfahren lohnt: Der Nachweis eines Ehebruchs genügt nicht immer, um ein überwiegendes Verschulden zu erreichen. Aufwand, Beweislage und mögliche Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt sollten vorab geprüft werden.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur den Beginn der neuen Beziehung dokumentieren. Ebenso wichtig sind die ersten gravierenden Konflikte, Trennungsphasen, Versöhnungsversuche und jene Ereignisse, nach denen eine gemeinsame Lebensführung tatsächlich nicht mehr möglich war.
Diese Informationen sollten Sie jetzt sichern
- Erstellen Sie eine chronologische Übersicht über die Ehekrise: erste massive Konflikte, Trennungen, Auszüge und Versöhnungsversuche.
- Notieren Sie, wann die neue Beziehung tatsächlich begann und ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch gemeinsam gelebt wurde.
- Sichern Sie Nachrichten, E-Mails und andere Unterlagen, die Beschimpfungen, Drohungen oder Gewalt dokumentieren können.
- Bewahren Sie ärztliche Unterlagen, Polizeiberichte und Namen möglicher Zeugen auf.
- Vermeiden Sie weitere Eskalationen. Neue Beschimpfungen, Drohungen oder körperliche Auseinandersetzungen können die spätere Beurteilung zusätzlich erschweren.
- Lassen Sie prüfen, ob die Verschuldensfrage Auswirkungen auf Ehegattenunterhalt, Scheidungsantrag oder Vergleichsverhandlungen hat.
Rechtsanwalt Wien bei Ehebruch und Verschuldensscheidung
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt Dr. Pichler bei der rechtlichen Einordnung von Eheverfehlungen, Trennung, Scheidung und Ehegattenunterhalt. Gerade bei widersprüchlichen Darstellungen kommt es auf eine klare zeitliche Abfolge und belastbare Beweise an. Bei Fragen zu Ehebruch nach Trennung Österreich kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung helfen.
Häufige Fragen zu Ehebruch und Verschulden bei der Scheidung
Führt Ehebruch automatisch zur alleinigen Schuld bei der Scheidung?
Nein. Ehebruch kann eine schwere Eheverfehlung sein, führt aber nicht automatisch zum alleinigen oder überwiegenden Verschulden. Das Gericht bewertet das gesamte Verhalten beider Ehepartner. Hat der andere Ehepartner ebenfalls wesentlich zur Zerrüttung beigetragen, kann das Verschulden geteilt werden.
Ist eine neue Beziehung nach der Trennung rechtlich erlaubt?
Eine Trennung beendet die Ehe rechtlich noch nicht. Ob eine neue Beziehung als Eheverfehlung zu beurteilen ist, hängt unter anderem davon ab, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits endgültig zerrüttet war. Der genaue Zeitpunkt und die Lebensumstände sind daher entscheidend.
Was bedeutet „endgültige Zerrüttung“ bei einer Scheidung?
Damit ist gemeint, dass die eheliche Lebensgemeinschaft so tiefgreifend zerstört ist, dass eine Wiederherstellung realistischerweise nicht mehr erwartet werden kann. Nicht jede vorübergehende Krise erreicht diesen Punkt. Gerichte betrachten dafür die Dauer und Intensität der Konflikte sowie das Verhalten beider Ehepartner.
Kann das Verschulden den Ehegattenunterhalt beeinflussen?
Ja, das Verschulden kann bei Unterhaltsansprüchen nach der Scheidung eine Rolle spielen. Daneben werden aber auch Einkommen, Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und weitere gesetzliche Voraussetzungen geprüft. Aus einem Ehebruch folgt daher nicht automatisch, dass jeder Unterhaltsanspruch verloren geht.
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