Depression im Scheidungsverfahren zu spät behauptet

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Depression erst spät behauptet? Warum das im Scheidungsverfahren oft nicht mehr hilft

Depression im Scheidungsverfahren zu spät behauptet: Nicht immer zerbricht eine Ehe an einem großen Knall. Manchmal sind es Geldsorgen, ständige Vorwürfe, unbegründete Eifersucht und das Gefühl, mit allem allein dazustehen. Genau in solchen Konstellationen wird vor Gericht oft besonders hart darüber gestritten, wer das Scheitern der Ehe verursacht hat – und ob eine psychische Erkrankung bestimmtes Verhalten entschuldigen kann.

Ein aktueller Fall aus der Rechtsprechung zeigt, wie streng Gerichte dabei vorgehen. Der bloße Hinweis, man sei „krank“ gewesen oder habe an einer Depression gelitten, genügt nicht. Wer sich darauf berufen will, muss das frühzeitig, konkret und nachvollziehbar darlegen. Wer eine Depression im Scheidungsverfahren zu spät behauptet, hat daher oft erhebliche prozessuale Nachteile.

Depression im Scheidungsverfahren zu spät behauptet: Eine Ehe, die nicht an einem Ereignis, sondern am Alltag zerbrach

Zwischen den Eheleuten ging es nicht um einen einzelnen dramatischen Vorfall. Die Beziehung wurde über längere Zeit durch mehrere Belastungen geprägt. Die Frau warf dem Mann vieles vor, der Mann wiederum sah schwere Eheverfehlungen auf ihrer Seite.

Besonders ins Gewicht fielen aus Sicht der Gerichte drei Punkte: Die Frau hatte sich trotz angespannter finanzieller Lage nicht ausreichend um andere Arbeit bemüht, sie brachte bestimmte Einnahmen nicht in den gemeinsamen Haushalt ein und reduzierte ihre Ausgaben nicht, obwohl Geldprobleme längst offen zutage lagen. Dazu kam eine ständige, nach den Feststellungen unbegründete Eifersucht, die das Zusammenleben weiter belastete.

Später argumentierte die Frau, ihr Verhalten müsse milder beurteilt werden, weil sie krank gewesen sei. Sie berief sich dabei auch auf eine Depression. Genau hier lag jedoch ein zentrales Problem: Dieser Einwand kam nicht in der nötigen Form und nicht rechtzeitig. Im Ergebnis zeigt der Fall deutlich, warum eine Depression im Scheidungsverfahren zu spät behauptet häufig nicht mehr hilft.

Wer eine Krankheit als Erklärung anführt, muss sie auch beweisen

Im Scheidungsrecht gilt beim Verschuldensausspruch ein klarer Grundsatz: Wer dem anderen schwere Eheverfehlungen vorwirft, muss diese Verfehlungen beweisen. Daraus folgt aber nicht, dass die andere Seite von sich aus auch noch die psychische Gesundheit des beklagten Ehepartners widerlegen müsste.

Der Oberste Gerichtshof stellte klar: Wenn eine beklagte Person meint, ihr Verhalten sei wegen einer psychischen Erkrankung nur eingeschränkt vorwerfbar oder gar entschuldigt, dann muss sie diese Umstände selbst rechtzeitig behaupten und belegen. Ein allgemeiner Satz wie „ich war schwer krank“ reicht dafür nicht aus.

Entscheidend ist die Konkretisierung. Welche Krankheit lag vor? Wann bestand sie? Wie genau wirkte sie sich auf das beanstandete Verhalten aus? Weshalb soll gerade diese Erkrankung die rechtliche Bewertung ändern? Ohne diese Angaben bleibt der Hinweis zu unbestimmt.

Was das Gesetz dazu sagt – verständlich erklärt

Für verschuldensabhängige Scheidungen ist vor allem § 49 Ehegesetz (EheG) wichtig. Diese Bestimmung regelt die Scheidung wegen schuldhafter Eheverfehlung: Wenn ein Ehepartner durch schwerwiegendes Fehlverhalten die Ehe so belastet, dass die Gemeinschaft unheilbar zerstört ist, kann die Ehe aus Verschulden geschieden werden.

Bei der Frage, wem welches Verhalten vorwerfbar ist, spielt auch das eheliche Beistands- und Mitwirkungsprinzip eine Rolle. § 90 ABGB beschreibt die eheliche Lebensgemeinschaft und die gegenseitige Verpflichtung zu Achtung, Beistand und Mitarbeit. Dahinter steht die Erwartung, dass beide Partner nach Kräften zum gemeinsamen Leben beitragen.

Finanzielle Fragen sind deshalb nicht bloß Nebensache. § 94 ABGB regelt den Ehegattenunterhalt und macht deutlich, dass beide Ehepartner im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Deckung der Lebensbedürfnisse beitragen sollen. Wer vorhandene Einnahmen dem Haushalt entzieht oder sich trotz Notlage nicht um zumutbare Beiträge bemüht, riskiert, dass dieses Verhalten auch bei der Verschuldensfrage Gewicht bekommt.

Warum die Gerichte beim Thema Verschulden auf das Gesamtbild schauen

Im Verfahren ging es nicht darum, ob nur ein einzelner Vorwurf bewiesen werden konnte. Bei der Beurteilung des Verschuldens betrachten Gerichte das gesamte Ehegeschehen. Sie wägen ab, welche Verhaltensweisen auf beiden Seiten vorlagen und wie schwer diese jeweils ins Gewicht fallen.

Genau deshalb ist die Schwelle für ein überwiegendes Verschulden relativ hoch. Ein Ehepartner wird nicht schon dann als „hauptschuldiger“ Teil angesehen, wenn ihm mehr Kleinigkeiten vorzuwerfen sind. Es braucht ein deutliches Übergewicht an Schwere. Wenn beide Seiten zum Scheitern beigetragen haben, bleibt es oft bei einem gleichteiligen Verschulden.

Hier hielten die Gerichte die Bewertung für vertretbar, beiden Ehepartnern ein gleichteiliges Verschulden anzulasten. Der Oberste Gerichtshof sah darin keinen korrekturbedürftigen Fehler.

Zu spät ist im Rechtsmittelverfahren oft wirklich zu spät

Ein Punkt ist für Betroffene besonders wichtig: Neue Tatsachen lassen sich nicht beliebig spät nachschieben. Wer eine Depression, ein Burnout oder eine andere psychische Erkrankung als Erklärung für das eigene Verhalten ins Treffen führen will, sollte das nicht erst in einer späteren Verfahrensphase tun.

Gerichte prüfen, was rechtzeitig behauptet und belegt wurde. Kommt die entscheidende Erklärung erst im Rechtsmittel, scheitert sie oft schon an Verfahrensregeln. Das gilt selbst dann, wenn die betroffene Person subjektiv das Gefühl hat, die Krankheit sei immer „ohnehin bekannt“ gewesen. Juristisch zählt, was konkret im Verfahren vorgebracht wurde. Gerade wenn eine Depression im Scheidungsverfahren zu spät behauptet wird, bleibt der Vortrag oft unbeachtlich.

Wann dieses Urteil für Ihren Scheidungsfall besonders wichtig ist – Rechtsanwalt Wien

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist diese Entscheidung vor allem in vier Konstellationen relevant:

  • Wenn Ihrem Verhalten in der Ehe Eifersucht, Kontrollverhalten oder ständige Vorwürfe angelastet werden.
  • Wenn Streit über Geld, Haushaltskosten, fehlende Beiträge oder verschwiegene Einnahmen eine Rolle spielt.
  • Wenn Sie sagen, dass Depression, Erschöpfung oder eine andere Erkrankung Ihr Verhalten beeinflusst hat.
  • Wenn bereits absehbar ist, dass die Scheidung nicht einvernehmlich, sondern mit Streit über das Verschulden geführt wird.

Gerade im Verschuldensprozess entscheidet oft nicht nur, was passiert ist, sondern wie präzise es juristisch aufbereitet wird. Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht zeigt Dr. Pichler in solchen Verfahren immer wieder, wie wichtig ein früher, sauber strukturierter Tatsachenvortrag ist.

Was Sie jetzt konkret sichern sollten

  • Ärztliche Befunde, Therapiebestätigungen und zeitnahe medizinische Unterlagen sammeln.
  • Chronologisch notieren, wann welche psychischen oder körperlichen Beschwerden bestanden.
  • Klar festhalten, wie sich diese Beschwerden auf Arbeit, Alltag, Kommunikation oder Haushaltsführung ausgewirkt haben.
  • Unterlagen zu Einkommen, Ausgaben und Beiträgen zum Familienhaushalt vollständig sichern.
  • Nicht darauf vertrauen, dass das Gericht mögliche Entschuldigungsgründe von selbst erhebt.

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Krankheit und Verschulden bei der Scheidung

Reicht es bei der Scheidung, wenn ich sage, ich hatte eine Depression?

Nein. Eine bloße Behauptung reicht meist nicht aus. Sie müssen konkret darlegen, welche Erkrankung vorlag, in welchem Zeitraum sie bestand und warum sie Ihr Verhalten beeinflusst hat. Ohne nachvollziehbare Belege bleibt der Einwand oft wirkungslos.

Kann Eifersucht wirklich als Eheverfehlung zählen?

Ja, wenn sie unbegründet und dauerhaft ist und das eheliche Zusammenleben erheblich belastet. Ständige Verdächtigungen, Kontrollen oder Vorwürfe können rechtlich relevant werden. Entscheidend ist, wie massiv das Verhalten war und welche Auswirkungen es auf die Ehe hatte.

Ist fehlender Beitrag zu den Haushaltskosten bei der Scheidung überhaupt wichtig?

Ja. Wer trotz gemeinsamer Geldprobleme zumutbare Beiträge unterlässt, Einnahmen nicht offenlegt oder Geld nicht für den Haushalt verwendet, kann sich dadurch eine Eheverfehlung zuschreiben lassen. Finanzverhalten ist bei der Verschuldensfrage häufig bedeutender, als viele annehmen.

Kann ich neue Argumente noch in der zweiten Instanz bringen?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Neue Tatsachen und neue Begründungen sind im Rechtsmittelverfahren oft nicht mehr zulässig oder nur eingeschränkt verwertbar. Gerade bei gesundheitlichen Einwänden ist es wichtig, alles Wesentliche bereits früh und vollständig vorzubringen.


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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