Mehr Betreuung, weniger Unterhalt? Warum beim Kindesunterhalt plötzlich die Uhrzeit zählt
Ein Montag ab 14 Uhr kann beim Kindesunterhalt mehr ausmachen als ein ganzes Gefühl von „Ich kümmere mich eh ständig“. Das Betreuen des Kindes und das daraus resultierende Recht, den Kindesunterhalt berechnen zu können, geht über Kalendertage hinweg. Genau daran scheitern in der Praxis viele Unterhaltsverfahren: Ein Elternteil betreut mehr als früher, rechnet mit einer Entlastung beim Geldunterhalt – und merkt dann, dass Gerichte nicht bloß Kalendertage zählen, sondern sehr genau auf Beginn, Ende, Schulzeiten, Mahlzeiten und die tatsächliche Betreuung schauen.
Ein aktueller Fall aus Österreich zeigt das besonders deutlich. Ein Vater betreute seine Kinder seit Oktober 2018 wesentlich mehr als im üblichen Kontaktmodell. Er wollte deshalb erreichen, dass sein Geldunterhalt deutlich sinkt. Auf den ersten Blick klang das nachvollziehbar: zusätzliche Wochenkontakte, weitere Tage, später auch Betreuung während der Corona-Zeit mit Distance-Learning.
Der Vater war häufiger da – aber wie viel zählt das wirklich beim Kindesunterhalt berechnen?
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FAQ: So suchen Betroffene oft nach Antworten beim Kindesunterhalt berechnen
„Zählt jede Übernachtung beim Vater automatisch als voller Betreuungstag?“
Nein. Eine Übernachtung ist unterhaltsrechtlich nicht automatisch ein voller Tag. Entscheidend ist, wie viel tatsächliche Betreuung damit verbunden war und wie stark der andere Elternteil dadurch entlastet wurde. Gerade unter der Woche kann eine bloße Nächtigung weniger Gewicht haben, wenn das Kind davor und danach großteils in Schule oder Betreuung ist.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.