Betreuungsintensität und Kindesunterhalt berechnen: Ein OGH-Fallbericht

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Mehr Betreuung, weniger Unterhalt? Warum beim Kindesunterhalt plötzlich die Uhrzeit zählt

Ein Montag ab 14 Uhr kann beim Kindesunterhalt mehr ausmachen als ein ganzes Gefühl von „Ich kümmere mich eh ständig“. Das Betreuen des Kindes und das daraus resultierende Recht, den Kindesunterhalt berechnen zu können, geht über Kalendertage hinweg. Genau daran scheitern in der Praxis viele Unterhaltsverfahren: Ein Elternteil betreut mehr als früher, rechnet mit einer Entlastung beim Geldunterhalt – und merkt dann, dass Gerichte nicht bloß Kalendertage zählen, sondern sehr genau auf Beginn, Ende, Schulzeiten, Mahlzeiten und die tatsächliche Betreuung schauen.

Ein aktueller Fall aus Österreich zeigt das besonders deutlich. Ein Vater betreute seine Kinder seit Oktober 2018 wesentlich mehr als im üblichen Kontaktmodell. Er wollte deshalb erreichen, dass sein Geldunterhalt deutlich sinkt. Auf den ersten Blick klang das nachvollziehbar: zusätzliche Wochenkontakte, weitere Tage, später auch Betreuung während der Corona-Zeit mit Distance-Learning.

Der Vater war häufiger da – aber wie viel zählt das wirklich beim Kindesunterhalt berechnen?

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FAQ: So suchen Betroffene oft nach Antworten beim Kindesunterhalt berechnen

„Zählt jede Übernachtung beim Vater automatisch als voller Betreuungstag?“

Nein. Eine Übernachtung ist unterhaltsrechtlich nicht automatisch ein voller Tag. Entscheidend ist, wie viel tatsächliche Betreuung damit verbunden war und wie stark der andere Elternteil dadurch entlastet wurde. Gerade unter der Woche kann eine bloße Nächtigung weniger Gewicht haben, wenn das Kind davor und danach großteils in Schule oder Betreuung ist.

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Zur vollständigen OGH-Entscheidung und mehr Informationen zum Thema Unterhalt.


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.