Beratung bei einvernehmlicher Scheidung

Ab Februar 2013 muß bei einer einvernehmlichen Scheidung (sofern noch nicht volljährige Kinder betroffen sind) zwingend jede Partei eine Beratung über die Scheidungsfolgen einholen. Wird dem Gericht eine solche Bestätigung nicht vorgelegt, kann eine einvernehmliche Scheidung nicht durchgeführt werden. Die Folgen sind zusätzliche Kosten und eine längere Dauer des Scheidungsverfahrens.
Teilweise werden Gruppentermin angeboten. Dies ist allerdings nicht jedermanns Sache und Termin oft schwer zu bekommen. Auch Rechtsanwälte bieten nunmehr häufig solche Beratungen über die Scheidungsfolgen an, obwohl die Scheidung ohne Anwalt abgewickelt wird.
Grundsätzlich ist zwar eine Rechtsberatung bezüglich Unterhalt, Vermögensaufteilung und Obsoge sinnvoll, eine „Zwangsbeglückung“ und Verfahrensverzögerung sollte aber vermieden werden.
Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz nochmals geändert wird, damit eine rasche, schnelle und kostengünstige Scheidung abgewickelt werden kann.

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