Bank muss trotz Demenz und 1,1 Millionen € Auszahlung erneut leisten

1,1 Millionen weg – und die Bank muss trotz Demenz erneut zahlen: Was bei Sparbüchern gilt
Wenige Wochen reichen manchmal aus, damit ein ganzes Lebensvermögen verschwindet. Genau das passierte einer älteren Frau, die ihre finanziellen Angelegenheiten wegen Demenz nicht mehr selbst überblicken konnte. Ihr Lebensgefährte hob mehr als 1,1 Millionen Euro von mehreren Sparbüchern ab. Als der Fall später vor Gericht landete, ging es um eine Frage, die viele Familien unterschätzen: Ist das Geld für die Bank mit der Auszahlung wirklich „erledigt“, wenn die betroffene Person geschäftsunfähig war?
Als das Sparvermögen verschwand, war die Betroffene längst nicht mehr in der Lage, sich selbst zu schützen
Die Frau hatte mehrere Sparbücher. Ihr Lebensgefährte griff …
Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.
Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.