
Wer war schuld an der Scheidung? Warum der Auszug nicht immer den Ausschlag gibt
Erst waren es zwei späte Heimkommen, dann ein unbegründeter Untreueverdacht – und am Ende verließ die Ehefrau die gemeinsame Wohnung. Trotzdem lag das überwiegende Verschulden nach Ansicht des OGH beim Ehemann. Der Auszug aus der Ehewohnung bei Scheidung ist daher nicht automatisch entscheidend.
Wenn Geldsorgen, Eifersucht und Alkohol eine Ehe eskalieren lassen
Die Ehe des Paares war bereits vor der Hochzeit finanziell belastet. Vor allem Autokäufe hatten zu gemeinsamen Schulden geführt. Später kamen weitere Kredite hinzu. Beide Ehepartner arbeiteten, doch die angespannte wirtschaftliche Situation sorgte immer wieder für Streit.
Die Konflikte verschärften sich, als die Ehefrau zweimal ohne ihren Mann ausging und erst in den frühen Morgenstunden nach Hause kam. Der Ehemann warf ihr daraufhin eine Affäre vor. Konkrete Beweise für eine Untreue gab es nicht.
Aus den Vorwürfen entwickelte sich eine Spirale: gegenseitige Beschimpfungen, heftige Auseinandersetzungen und auch körperliche Konflikte. Zusätzlich konsumierte der Mann regelmäßig Alkohol. Die Ehefrau beteiligte sich zwar ebenfalls an Streitigkeiten und ging am Wochenende aus. Schließlich zog sie aus der gemeinsamen Wohnung aus.
Auf den ersten Blick könnte ein solcher Auszug wie das entscheidende Fehlverhalten wirken. Der OGH bewertete die Entwicklung jedoch anders. Nach seiner Einschätzung war die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits endgültig zerrüttet.
Beim Verschulden zählt nicht nur der letzte Streit
Bei einer Scheidung wegen Verschuldens untersucht das Gericht die Entwicklung der gesamten Ehe. Entscheidend ist nicht automatisch, wer den letzten Streit begonnen hat, wer die Wohnung verlassen oder wer das Verfahren eingeleitet hat.
Geprüft wird vielmehr, wer durch welches Verhalten die eheliche Beziehung wesentlich belastet hat. Dabei kann eine Handlung am Beginn einer Eskalation mehr Gewicht haben als ein späteres Verhalten, das bereits eine Reaktion auf jahrelange Konflikte darstellt.
Ein überwiegendes Verschulden setzt außerdem voraus, dass der Unterschied zwischen den Beiträgen der Ehepartner deutlich erkennbar ist. Nicht jedes Fehlverhalten führt dazu, dass einer Person die Hauptverantwortung für das Scheitern der Ehe zugerechnet wird.
Unbegründete Vorwürfe einer Affäre können rechtlich erheblich sein. Sie greifen das Vertrauen in der Ehe an und können weitere Streitigkeiten auslösen. Das gilt besonders dann, wenn sie mit Kontrolle, Beschimpfungen, Drohungen oder körperlichen Auseinandersetzungen verbunden werden.
Auch Alkoholprobleme können bei der Beurteilung eine Rolle spielen, wenn sie das Verhalten in der Ehe prägen und Konflikte verstärken. Finanzielle Schwierigkeiten allein bedeuten hingegen nicht automatisch ein Verschulden. Entscheidend ist, wie die Ehepartner mit den Schulden, den Krediten und den daraus entstandenen Belastungen umgingen.
Warum der Auszug der Ehefrau nicht als Hauptursache gewertet wurde
Der Auszug erfolgte erst in einer Phase, in der die Beziehung nach der gerichtlichen Beurteilung bereits unheilbar zerrüttet war. Damit war er nicht der Ausgangspunkt der Eskalation.
Der OGH stellte vor allem auf die unbegründeten Untreuevorwürfe des Mannes, seinen Alkoholkonsum und die daraus entstandenen Beschimpfungen und Auseinandersetzungen ab. Dass die Ehefrau ausging, sich an Streitigkeiten beteiligte und schließlich die Ehewohnung verließ, wurde nicht völlig bedeutungslos. Diese Handlungen hatten nach der Beurteilung des Gerichts jedoch deutlich weniger Gewicht, weil sie in die bereits zerstörte Beziehung eingebettet waren.
Die Entscheidung zeigt damit einen wichtigen Unterschied: Ein Auszug kann eine Folge der Zerrüttung sein, ohne deren maßgebliche Ursache zu bilden. Gerade bei konfliktreichen Trennungen darf daher nicht nur das letzte Ereignis betrachtet werden. Beim Auszug aus der Ehewohnung bei Scheidung kommt es auf Gründe, Zeitpunkt und Vorgeschichte an.
Was der OGH in der Entscheidung aus dem Jahr 1988 bestätigte
In der Entscheidung OGH 15.11.1988, 4 Ob 601/88 hielt der Oberste Gerichtshof die Beurteilung der Vorinstanzen für vertretbar. Das Rechtsmittel erhielt keine Folge; die Vorentscheidung wurde bestätigt. Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Das Verfahren war beim Bezirksgericht Feldkirch begonnen und beim Landesgericht Feldkirch weitergeführt worden. Der OGH sah keine Grundlage dafür, die Gewichtung des ehelichen Fehlverhaltens anders vorzunehmen.
Der Kern der Beurteilung lag in der zeitlichen Entwicklung: Der Mann hatte nach Ansicht des Gerichts durch seine unbegründete Eifersucht und sein weiteres Verhalten die spätere Eskalation maßgeblich ausgelöst. Die Reaktionen der Frau waren zwar ebenfalls problematisch, erreichten aber nicht dasselbe Gewicht.
Für die rechtliche Bewertung war daher nicht entscheidend, wer am Ende die gemeinsame Wohnung verlassen hatte. Ausschlaggebend war, wer die wesentliche Ursache für die Verschlechterung der Ehe gesetzt und die weitere Entwicklung entscheidend beeinflusst hatte.
Wann diese Überlegung heute eine Rolle spielen kann
- Gegenseitige Untreuevorwürfe: Wenn ein Ehepartner ohne konkrete Anhaltspunkte eine Affäre unterstellt, kann die Entstehung der späteren Konflikte genau dokumentiert werden. Nicht jeder Verdacht ist rechtlich gleich zu bewerten.
- Alkohol und aggressive Auseinandersetzungen: Regelmäßiger Alkoholkonsum kann relevant werden, wenn dadurch Beschimpfungen, Drohungen oder körperliche Konflikte entstehen.
- Auszug aus der Ehewohnung: Wer die Wohnung verlässt, ist nicht automatisch für das Scheitern der Ehe verantwortlich. Zeitpunkt, Anlass und Vorgeschichte sind entscheidend.
- Unterhalt nach der Scheidung: Ein Verschuldensausspruch kann für Fragen des nachehelichen Ehegattenunterhalts Bedeutung haben. Er führt aber nicht automatisch zu einem bestimmten Unterhaltsanspruch; Einkommen, Bedürftigkeit und weitere Voraussetzungen müssen gesondert geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie unter Unterhalt.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie die Ereignisse nicht nur anhand des letzten Streits beurteilen. Häufig entscheidet die gesamte Chronologie darüber, welche Vorwürfe später Gewicht haben.
Diese Unterlagen können für die Einordnung entscheidend sein
- Notieren Sie die Entwicklung der Ehe chronologisch: Wann begannen die Probleme? Welche Vorfälle folgten aufeinander?
- Bewahren Sie Nachrichten, E-Mails und andere Unterlagen auf, die Vorwürfe, Drohungen, Beschimpfungen oder finanzielle Auseinandersetzungen dokumentieren.
- Lassen Sie ärztliche Unterlagen sichern, wenn es zu körperlicher Gewalt gekommen ist.
- Vermeiden Sie unbegründete Beschuldigungen wegen einer angeblichen Affäre. Solche Vorwürfe können die Eskalation verstärken und die eigene Position beeinträchtigen.
- Antworten Sie auf provokante Nachrichten möglichst sachlich. Weitere Beschimpfungen oder Gegenangriffe erschweren später die Beurteilung der Ereignisse.
- Wenn Gewalt oder eine konkrete Drohung besteht, hat die eigene Sicherheit Vorrang. Holen Sie sofort Unterstützung und lassen Sie Vorfälle dokumentieren.
- Vor einem Auszug, einer Scheidungsklage oder einer schriftlichen Stellungnahme zu Schuldvorwürfen sollte die rechtliche Bedeutung der bisherigen Ereignisse geprüft werden.
Ein Auszug kann aus Sicherheitsgründen notwendig sein. Er sollte nicht allein deshalb unterbleiben, weil die Sorge besteht, dadurch automatisch „schuld“ an der Scheidung zu sein. Maßgeblich bleiben die Gründe für den Auszug und die Vorgeschichte der Ehe.
Auszug aus der Ehewohnung bei Scheidung: Rechtsanwalt Wien erklärt
Die rechtliche Einordnung eines Auszugs hängt stets von der gesamten Entwicklung der Ehe ab. Für eine erste Orientierung zum Thema Scheidung ist daher nicht nur das letzte Ereignis, sondern die Chronologie aller wesentlichen Vorfälle relevant.
Häufige Fragen zum Verschulden bei der Scheidung
Bin ich schuld an der Scheidung, wenn ich aus der Ehewohnung ausziehe?
Nein, ein Auszug führt nicht automatisch zu einem Verschulden an der Scheidung. Das Gericht betrachtet den Zeitpunkt, den Anlass und die gesamte Entwicklung der Ehe. Erfolgt der Auszug erst nach einer längeren Eskalation oder wegen Drohungen und Gewalt, kann er als Reaktion auf eine bereits zerrüttete Beziehung bewertet werden. Das gilt auch beim Auszug aus der Ehewohnung bei Scheidung.
Wer ist schuld, wenn beide Ehepartner ständig streiten?
Beide Seiten können durch ihr Verhalten zur Zerrüttung beitragen. Für ein überwiegendes Verschulden muss der Unterschied zwischen den Beiträgen jedoch klar erkennbar sein. Das Gericht untersucht daher, wer die wesentliche Ursache gesetzt und welche späteren Konflikte dadurch ausgelöst hat.
Kann ein unbegründeter Verdacht auf Untreue rechtliche Folgen haben?
Ja, unbegründete Untreuevorwürfe können bei der Verschuldensbeurteilung berücksichtigt werden. Das gilt besonders, wenn sie zu Kontrolle, Beschimpfungen, Drohungen oder weiteren Auseinandersetzungen führen. Entscheidend sind die konkreten Umstände und die Entwicklung, die daraus entstanden ist.
Hat ein Verschulden an der Scheidung automatisch Auswirkungen auf den Unterhalt?
Nein. Ein Verschuldensausspruch kann für den nachehelichen Ehegattenunterhalt relevant sein, ersetzt aber nicht die Prüfung der übrigen Voraussetzungen. Unter anderem müssen die wirtschaftliche Situation, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit betrachtet werden. Eine automatische Unterhaltsfolge ergibt sich allein aus dem Verschulden nicht.
Stehen Sie vor einer Scheidung?
Unsere Rechtsanwaltskanzlei am Karlsplatz 3 in 1010 Wien berät Mandantinnen und Mandanten bei einvernehmlicher und strittiger Scheidung, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht sowie bei der Aufteilung von Ehewohnung und ehelichem Vermögen. Beratungstermin vereinbaren oder anrufen: 01/513 07 00.