Ausgesperrt aus der Ehewohnung nach Trennung – Österreichische Rechtssituation

Ausgesperrt aus der Ehewohnung nach Trennung: Warum selbst ein klarer Pflichtverstoß nicht immer den Schlüssel zurückbringt
Sie zieht nur für einige Zeit zu ihren Eltern, um den kranken Vater zu pflegen, und steht bei der Rückkehr vor einer verschlossenen Tür. Das Schloss ist getauscht, der Mietvertrag heimlich verändert, der Ehemann längst weitergezogen. Was wie ein eindeutiger Fall für die Rückkehr in die Ehewohnung nach Trennung klingt, endet rechtlich deutlich nüchterner: Ohne bestehendes Mietrecht gibt es oft keinen Weg zurück in die Wohnung – selbst dann nicht, wenn der andere Ehepartner pflichtwidrig gehandelt hat.
Für viele Betroffene ist genau das der heikle Punkt bei Trennung und Scheidung: Die Frage, wer in der Ehewohnung bleiben darf, wird nicht nur durch Gefühle und Konflikte entschieden, sondern auch durch Mietverträge, Eigentumsverhältnisse und den Zeitpunkt gerichtlicher Schritte. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien erlebt unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien immer wieder, dass Wohnungsfragen in der Krise zu spät angegangen werden – und dadurch Rechte faktisch verloren gehen.
Ausgesperrt aus der Ehewohnung nach Trennung – warum passiert das?
Die Ehefrau und der Mann lebten in einer Wohnung, die rechtlich eine besondere Vorgeschichte hatte: [… restlicher Text …] Zur vollständigen OGH-Entscheidung
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