Aufteilung von Unternehmensschulden nach Scheidung – Ein Fallbeispiel

Aufteilung von Unternehmensschulden nach Scheidung? Was Sie tatsächlich teilen müssen
Frau M. löst ihre Lebensversicherungen auf, bezahlt damit alte Firmenschulden ihres Mannes – und Jahre später heißt es plötzlich: Zu spät vorgebracht, nicht relevant, nicht mehr zu berücksichtigen. Genau an diesem Punkt zeigt eine aktuelle OGH-Entscheidung, wie streng bei der Aufteilung von Unternehmensschulden nach Scheidung zwischen ehelicher Vermögensaufteilung und reinen Unternehmensschulden unterschieden wird.
Für viele Betroffene ist das überraschend. Denn im Alltag klingt ein gemeinsam unterschriebener Kredit nach einer gemeinsamen Verantwortung. Im Aufteilungsverfahren nach der Scheidung gilt aber eine andere Logik: Entscheidend ist nicht nur, wer unterschrieben hat, sondern wofür die Schulden tatsächlich aufgenommen wurden.
Eine Ehe, ein gescheitertes Unternehmen und zwei aufgelöste Versicherungen
Die Ehefrau und ihr Mann standen nach dem Ende ihrer Ehe nicht nur vor persönlichen, sondern auch vor finanziellen Trümmern. Der Mann hatte ein Einzelunternehmen betrieben. Dieses Unternehmen wurde geschlossen, hinterließ aber erhebliche Verbindlichkeiten. Um diese Altlasten umzuschulden, nahmen beide Ehegatten gemeinsam einen Kredit auf.
Später griff Frau M. noch tiefer in die eigene Vorsorge ein: Sie löste zwei Lebensversicherungen auf und verwendete das Geld, um Schulden aus dem Unternehmen des Mannes zu tilgen. Das war kein kleiner Schritt, sondern ein massiver Eingriff in ihr eigenes Vermögen.
Im gerichtlichen Aufteilungsverfahren erhielt sie zunächst eine Ausgleichszahlung von 5.750 Euro. Später wurde ihr zusätzlich eine weitere Zahlung von 24.250 Euro zugesprochen. Dagegen wehrte sich der Mann. Seine Argumente: Die Frau habe bestimmte Punkte erst nach Ablauf der Jahresfrist ins Verfahren eingebracht, der gemeinsam aufgenommene Umschuldungskredit müsse als eheliche Schuld mitberücksichtigt werden, und außerdem sei er gar nicht in der Lage, die zugesprochene Summe zu bezahlen.
Damit blieb er letztlich erfolglos.
Die Rolle der Einjahresfrist bei der Aufteilung von Unternehmensschulden nach Scheidung
Rund um die Vermögensaufteilung nach der Scheidung sorgt eine Frist immer wieder für Missverständnisse: die Einjahresfrist nach dem Ehegesetz. Viele glauben, nach ihrem Ablauf sei praktisch jede neue Argumentation abgeschnitten. So pauschal stimmt das nicht.
§ 95 EheG regelt, dass Ansprüche auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse binnen eines Jahres geltend gemacht werden müssen. Vereinfacht gesagt: Wer will, dass ein bestimmter Vermögensgegenstand – etwa ein Auto, ein Sparbuch oder eine Wohnungseinrichtung – in die gerichtliche Aufteilung einbezogen und zugewiesen wird, muss das rechtzeitig beantragen.
Die Ausgleichszahlung nach § 94 EheG funktioniert jedoch anders. Diese Zahlung ist kein eigener Vermögensgegenstand, sondern das Instrument des Gerichts, um am Ende eine faire Verteilung herzustellen. Genau deshalb kann ihre Höhe auch auf Umstände gestützt werden, die erst im laufenden Verfahren näher herausgearbeitet werden – solange sie das aufteilungsfähige Vermögen betreffen.
Für Frau M. war das entscheidend. Dass sie ihre Lebensversicherungen aufgelöst und Geld in die Tilgung von Schulden des Mannes gesteckt hatte, durfte bei der Bemessung der Ausgleichszahlung berücksichtigt werden, obwohl dieser Aspekt nicht schon von Anfang an in derselben Detailtiefe vorgebracht worden war.
Der Einfluss eines gemeinsamen Unternehmenskredits auf die Vermögensaufteilung
Der zweite Knackpunkt betrifft Schulden. Nicht jede Verbindlichkeit eines Ehegatten wird automatisch Teil der nachehelichen Vermögensaufteilung. Maßgeblich ist, ob die Schuld mit dem ehelichen Lebensalltag, dem ehelichen Gebrauchsvermögen, den ehelichen Ersparnissen oder dem gemeinsamen Lebensaufwand zusammenhängt.
Ein Kredit, der ausschließlich der Umschuldung von Betriebsverbindlichkeiten dient, fällt nach dieser Linie nicht in die Aufteilung. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen bereits geschlossen war. Und es gilt sogar dann, wenn beide Ehegatten den Kreditvertrag unterschrieben haben.
Für Betroffene ist das oft schwer nachvollziehbar. Außenhaftung und familienrechtliche Aufteilung sind aber zwei verschiedene Ebenen. Gegenüber der Bank kann eine gemeinsame Unterschrift bedeuten, dass beide haften. Im Aufteilungsverfahren zwischen den geschiedenen Ehegatten heißt das noch lange nicht, dass diese Schuld als „eheliche Schuld“ behandelt werden muss.
Genau diese Unterscheidung hat der OGH klargezogen: Reine Unternehmenskredite ohne Bezug zum gemeinsamen Ehealltag bleiben bei der Aufteilung von Unternehmensschulden nach Scheidung draußen.
Angabe der Zahlungsunfähigkeit in Scheidungsverfahren
Ein weiteres Detail der Entscheidung ist für Verfahrenstaktik besonders wichtig. Der Mann brachte seine angebliche Zahlungsunfähigkeit erst sehr spät vor. Damit kam er nicht durch.
Wer einwendet, eine Ausgleichszahlung nicht leisten zu können, muss das rechtzeitig und nachvollziehbar tun. Solche Einwände sind kein Notanker für den letzten Verfahrensabschnitt. Das Gericht muss die Möglichkeit haben, sich mit der finanziellen Leistungsfähigkeit ernsthaft auseinanderzusetzen.
Bemerkenswert ist auch der Hinweis des Höchstgerichts auf die lange Dauer des Verfahrens. Über nahezu zehn Jahre hinweg durfte nach Ansicht des Gerichts erwartet werden, dass Rücklagen gebildet werden. Das ist eine deutliche Aussage: Wer über Jahre prozessiert, kann sich nicht ohne Weiteres darauf zurückziehen, am Ende nichts zahlen zu können.
Die praktische Relevanz dieser Entscheidung im Alltag
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, kann diese Rechtsprechung an mehreren Stellen den Unterschied machen.
- Sie haben nach der Trennung festgestellt, dass nicht jeder Punkt schon im ersten Antrag vollständig beschrieben war. Dann ist zu prüfen, ob es um einen konkreten Vermögensgegenstand oder „nur“ um die richtige Höhe der Ausgleichszahlung geht.
- Sie haben eigene Mittel eingesetzt – etwa aus einer Lebensversicherung, einem Sparbuch oder einer Erbschaft –, um Schulden des anderen Ehegatten abzudecken. Solche Zahlungen können für die Ausgleichszahlung sehr relevant sein.
- Sie haben gemeinsam einen Kredit unterschrieben, der wirtschaftlich aber nur dem Unternehmen Ihres Ehepartners diente. Dann sollte genau geprüft werden, ob diese Verbindlichkeit familienrechtlich überhaupt in die Aufteilung fällt.
- Sie möchten geltend machen, dass eine zugesprochene Zahlung finanziell nicht stemmbar ist. Dann müssen Einkommen, Vermögen, laufende Belastungen und bisheriges Verhalten frühzeitig offengelegt werden.
Was Sie jetzt zur Aufteilung von Unternehmensschulden nach Scheidung sichern sollten
- Notieren Sie das Datum der rechtskräftigen Scheidung. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Einjahresfrist für Aufteilungsanträge.
- Sammeln Sie Unterlagen zu allen Vermögensgegenständen, die Sie ausdrücklich zugewiesen haben möchten: Konten, Verträge, Fahrzeugdaten, Versicherungen, Wertpapiere.
- Heben Sie Belege auf, wenn Sie Schulden des anderen Ehegatten aus eigenen Mitteln bezahlt haben – besonders Kontoauszüge, Versicherungsabrechnungen und Überweisungsbestätigungen.
- Prüfen Sie bei Krediten den tatsächlichen Zweck. „Gemeinsam unterschrieben“ beantwortet noch nicht die Frage, ob die Schuld in die Aufteilung gehört.
- Bringen Sie Einwände zur finanziellen Leistungsfähigkeit so früh wie möglich vor, nicht erst im letzten Rechtsmittelzug.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien sieht die Pichler Rechtsanwalts GmbH in der Praxis immer wieder, dass gerade bei gemischten Themen – Scheidung, Unternehmenskredite, private Geldflüsse zwischen Ehegatten – viel Geld an einer sauberen Argumentation hängt.
FAQ: Das googeln Betroffene in solchen Fällen tatsächlich
Muss ein gemeinsam unterschriebener Kredit bei der Scheidung immer mitaufgeteilt werden?
Nein. Entscheidend ist nicht nur die Unterschrift, sondern vor allem der Zweck des Kredits. Diente er ausschließlich der Finanzierung oder Umschuldung eines Unternehmens eines Ehegatten, kann er bei der Aufteilung von Unternehmensschulden nach Scheidung aus der Aufteilung herausfallen. Gegenüber der Bank haften beide möglicherweise trotzdem.
Kann ich nach Ablauf eines Jahres überhaupt noch etwas im Aufteilungsverfahren vorbringen?
Ja, aber nicht grenzenlos. Wenn Sie einen bestimmten Gegenstand in die Aufteilung einbeziehen wollen, muss das fristgerecht geschehen. Bei der Höhe der Ausgleichszahlung können jedoch auch später noch Umstände relevant werden, wenn sie die faire Verteilung des aufteilungsfähigen Vermögens betreffen.
Ich habe meine Lebensversicherung aufgelöst und Schulden meines Ehepartners bezahlt – bekomme ich das zurück?
Automatisch nicht, aber es kann Ihre Position deutlich verbessern. Solche Zahlungen können bei der Bemessung der Ausgleichszahlung berücksichtigt werden. Wichtig sind gute Belege und eine klare Darstellung, wofür das Geld verwendet wurde.
Kann ich im Verfahren einfach sagen, dass ich die Ausgleichszahlung nicht zahlen kann?
Ein bloßer Hinweis reicht nicht. Zahlungsunfähigkeit muss rechtzeitig behauptet und mit Unterlagen nachvollziehbar gemacht werden. Wer damit erst sehr spät kommt, läuft Gefahr, dass dieses Vorbringen nicht mehr berücksichtigt wird.
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