Aufteilung ehelichen Vermögens bei der Scheidung – Rechtsanwalt Wien

Verteilung des Vermögens bei der Scheidung in Wien
Was Sie wissen müssen, wenn Sie sich über eine Scheidung in Wien samt Vermögensaufteilung informieren wollen:
Vermögensaufteilung
Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung ist ein komplexer Prozess. Dabei müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Der Grundsatz der Billigkeit spielt dabei eine wichtige Rolle. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Grundsätze und Kriterien für die Vermögensaufteilung. Außerdem geben wir einen Überblick über die rechtlichen Regeln.
Grundsätze der Vermögensaufteilung
Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung basiert hauptsächlich auf dem Grundsatz der Billigkeit. Dies ist in § 83 Abs 1 des Ehegesetzes festgelegt. Das bedeutet, dass die Aufteilung nicht streng rechnerisch erfolgt. Stattdessen wird eine gerechte und faire Basis gesucht. Hierbei werden verschiedene Kriterien berücksichtigt.
1. Beitrag jedes Ehegatten: Die Höhe und Bedeutung der Beiträge beider Partner zur Anschaffung von gemeinsam genutzten Dingen und Ersparnissen sind wichtig. Dazu gehören Arbeit, Geld und andere Mittel.
2. Das Wohl der Kinder: Die Bedürfnisse und das Wohl der gemeinsamen Kinder werden besonders berücksichtigt.
3. Schulden: Verbindlichkeiten, die mit den Kosten des ehelichen Zusammenlebens zusammenhängen, werden auch berücksichtigt.
Darüber hinaus zählen Unterhaltsleistungen, Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten und die Haushaltsführung als wesentliche Beiträge, die berücksichtigt werden müssen.
Weitere wichtige Grundsätze
Neben der Billigkeit sind weitere Prinzipien bei der Vermögensaufteilung zu beachten:
- Wohlbestehenkönnen: Dieser Grundsatz zielt darauf ab, dass die bisherigen Lebensgrundlagen der Ehegatten soweit wie möglich erhalten bleiben, um einen reibungslosen Übergang in den neuen Lebensabschnitt zu ermöglichen.
- Trennungsgrundsatz: Nach dem Ehegesetz sollen die Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten getrennt werden. Das gilt besonders für die Aufteilung der Ehewohnung.
- Bewahrungsgrundsatz: Die früheren Lebensumstände der Ehepaare sollten sich möglichst wenig ändern. In manchen Fällen kann aber der Trennungsgrundsatz wichtiger sein.
Quoten für die Aufteilung
Die Vermögensaufteilung erfolgt nicht nur durch Zahlen, sondern auch nach Fairness. Das Gericht legt oft eine 50:50 Aufteilung fest. Aber das ist nicht immer fair. In manchen Fällen kann das Gericht anders entscheiden als 50:50.
- Einzelfallgerechtigkeit: Bei besonderer Belastung eines Ehegatten, beispielsweise einer Dreifachbelastung durch Beruf, Haushalt und Kindererziehung, kann eine ungleiche Aufteilung gerechtfertigt sein. Hier kann das Gericht eine Aufteilungsquote von 1:2 oder sogar 1:3 zugunsten des stärker belasteten Ehegatten festlegen.
- Besondere Sachverhalte: In Ausnahmefällen, wie bei einer überdurchschnittlichen Arbeitsleistung eines Ehegatten, kann eine abweichende Quotenfestsetzung erfolgen, die den individuellen Umständen Rechnung trägt.
Fazit:
Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung ist ein komplexer Prozess. Er basiert auf Fairness und berücksichtigt viele Faktoren. Jeder Fall wird individuell betrachtet, um eine gerechte Lösung zu finden. Dabei spielen rechtliche Regeln eine wichtige Rolle, z.B. wie das Geld und Vermögen aufgeteilt werden soll. Normalerweise wird das Aufteilungsverfahren als „Außerstreitverfahren“ geführt. Wenn Sie sich in einer Scheidungssituation befinden, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen. So können Ihre Interessen am besten geschützt und eine faire Vermögensaufteilung erreicht werden.
Einen Termin bezüglich Vermögensaufteilung finden Sie hier.