
Fast 20 Jahre alter Ehebruch: Warum bei der Verschuldensscheidung trotzdem der Ehemann überwiegend schuld war
Ein Ehebruch, aus dem sogar ein Kind hervorgegangen war, stand am Ende nicht im Mittelpunkt der Scheidung. Der Fall Alter Ehebruch Verschuldensscheidung Österreich zeigt, warum vielmehr entscheidend war, was danach geschah: Die Ehegatten lebten noch viele Jahre zusammen, bevor jahrelange Lieblosigkeit, Beschimpfungen, körperliche Angriffe und eine neue Beziehung die Ehe endgültig zerstörten.
Der alte Seitensprung war nicht das Ende der Ehe
Das Ehepaar war bereits seit vielen Jahren verheiratet und hatte drei gemeinsame Kinder. Einer der Söhne war während eines früheren Ehebruchs der Ehefrau von einem anderen Mann gezeugt worden. Dieser Seitensprung lag bei der späteren Scheidung jedoch beinahe zwei Jahrzehnte zurück.
Nach dem Ehebruch blieb die Ehe nicht nur bestehen. Die Ehegatten lebten weiterhin zusammen und pflegten sogar einen freundschaftlichen Kontakt zur Familie des anderen Mannes. Dadurch zeigte sich aus Sicht des Gerichts, dass der Ehebruch die Ehe nicht unmittelbar und endgültig beendet hatte.
Die spätere Entwicklung war deutlich belastender. Der Ehemann behandelte seine Frau über Jahre lieblos, beschimpfte sie und griff sie teilweise auch körperlich an. Während einer ärztlich empfohlenen mehrwöchigen Pause vom Geschlechtsverkehr setzte er sie zusätzlich unter Druck.
Die Ehefrau zog sich schließlich aus dem gemeinsamen Schlafzimmer zurück. Einige Jahre später begann der Ehemann eine Beziehung mit einer anderen Frau und zog zu ihr. Beide Ehegatten wollten schließlich geschieden werden. Streit bestand aber darüber, wer die wesentliche Verantwortung für das Scheitern der Ehe trug.
Bei der Verschuldensscheidung zählt nicht nur der schwerste Vorwurf
Bei einer Scheidung wegen Verschuldens prüft das Gericht nicht bloß, welcher Ehegatte irgendwann die gravierendste Eheverfehlung begangen hat. Maßgeblich ist vielmehr, welches Verhalten die Ehe tatsächlich zerrüttet und zur endgültigen Trennung geführt hat.
Ein Ehebruch kann grundsätzlich eine besonders schwere Verletzung der ehelichen Pflichten sein. Sein Gewicht kann aber deutlich abnehmen, wenn die Ehe danach noch über viele Jahre fortgesetzt wird. Das gilt vor allem dann, wenn die Ehegatten weiterhin zusammenleben und der betroffene Ehegatte nicht unmittelbar die Trennung sucht.
Ältere Eheverfehlungen können unter bestimmten Voraussetzungen noch in die Verschuldensabwägung einfließen. Sie werden dadurch aber nicht automatisch zum entscheidenden Grund für das spätere Scheitern. Das Gericht muss die gesamte Entwicklung der Ehe betrachten. Gerade der Fall Alter Ehebruch Verschuldensscheidung Österreich verdeutlicht diese zeitliche Gewichtung.
Zum österreichischen Familienrecht gehört dabei auch das Verschuldensprinzip: Nicht jede gescheiterte Ehe führt zu einem Schuldspruch. Ein solcher kommt nur in Betracht, wenn das Verhalten eines oder beider Ehegatten zur unheilbaren Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.
Was der OGH in der Entscheidung aus dem Jahr 1988 bestätigte
Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit dieser Abwägung in der Entscheidung „OGH 15.12.1988, 7 Ob 719/88“. Die Entscheidung ist damit mehr als drei Jahrzehnte alt und nicht als aktuelle Judikatur zu bezeichnen. Ihre Überlegung zur zeitlichen Gewichtung von Eheverfehlungen bleibt für die Einordnung ähnlicher Sachverhalte anschaulich.
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
Das Erstgericht hatte den Ehemann als überwiegend schuld an der Scheidung angesehen. Der fast 20 Jahre zurückliegende Ehebruch der Ehefrau wurde zwar nicht völlig ausgeblendet. Er trat gegenüber dem späteren Verhalten des Ehemanns jedoch deutlich in den Hintergrund.
Das Berufungsgericht bestätigte diese Beurteilung. Der Ehemann brachte dagegen unter anderem vor, dass die Ehefrau ihn über die mögliche Vaterschaft eines anderen Mannes im Unklaren gelassen habe. Dieser Vorwurf war im Verfahren allerdings nicht rechtzeitig als eigener Scheidungsgrund geltend gemacht worden.
Der OGH hielt die Beurteilung der Vorinstanzen für vertretbar und gab dem Rechtsmittel nicht Folge. Entscheidend war, dass das spätere Verhalten des Ehemanns die Ehe über lange Zeit belastet und schließlich zerstört hatte. Dazu gehörten die Lieblosigkeit, die Beschimpfungen, die körperlichen Angriffe, der Druck im Zusammenhang mit dem Geschlechtsverkehr und letztlich die Beziehung zu einer anderen Frau.
Auch der Rückzug der Ehefrau aus dem gemeinsamen Schlafzimmer führte zu keiner anderen Bewertung. Nach den Feststellungen war dieser Rückzug eine Reaktion auf die jahrelangen Belastungen. Er wog daher weniger schwer als jene Verhaltensweisen, die zur endgültigen Zerrüttung beigetragen hatten.
Warum der Zeitpunkt eines Vorwurfs entscheidend sein kann
Die Entscheidung zeigt außerdem, dass ein Vorwurf nicht erst am Ende des Verfahrens beiläufig erwähnt werden sollte. Die behauptete Unklarheit über die Vaterschaft wurde nicht deshalb bedeutungslos, weil sie menschlich oder ehelich keine Rolle spielen konnte. Sie durfte bei der Verschuldensabwägung nicht nachträglich berücksichtigt werden, weil sie nicht rechtzeitig als eigener Scheidungsgrund geltend gemacht worden war.
Für Scheidungsverfahren kommt es deshalb auf eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung an: Wann ereignete sich welcher Vorfall? Wurde danach weiter zusammengelebt? Kam es zu einer Versöhnung oder zumindest zu einer längeren Fortsetzung der Ehe? Wann begann die endgültige Trennung tatsächlich?
Ein einzelnes Ereignis kann eine Ehe schwer erschüttern. Wenn die Ehegatten danach aber noch viele Jahre zusammenleben, muss das Gericht prüfen, ob dieses Ereignis wirklich die spätere endgültige Zerrüttung verursacht hat.
Diese Situationen können für Betroffene wichtig werden
- Ein alter Ehebruch wird plötzlich zum Hauptargument: Wenn der Seitensprung lange zurückliegt und die Ehe danach über Jahre fortgesetzt wurde, spricht das nicht automatisch für dessen entscheidendes Gewicht.
- Jahrelange Demütigungen stehen einem einzelnen Vorfall gegenüber: Wiederholte Beschimpfungen, Gewalt oder massiver Druck können für die endgültige Zerstörung der Ehe bedeutsamer sein als ein lange zurückliegendes Ereignis.
- Beide Ehegatten haben neue Beziehungen: Dann muss die zeitliche Abfolge genau geprüft werden. Nicht jede neue Beziehung ist isoliert betrachtet der alleinige Grund für das Scheitern.
- Ein wichtiger Vorwurf wurde bisher nicht ausdrücklich vorgebracht: Ob er noch berücksichtigt werden kann, hängt davon ab, wie und wann er im Verfahren geltend gemacht wurde.
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie nicht nur die emotional schwerste Episode schildern. Für die rechtliche Beurteilung kann ebenso wichtig sein, was danach geschah und wodurch sich die Ehe über Jahre hinweg verändert hat. Weitere Informationen zur Scheidung können bei der ersten Einordnung helfen.
Eine sachliche Chronologie kann den Fall entscheidend klären
- Erstellen Sie eine Liste aller wesentlichen Ereignisse mit möglichst genauen Zeitangaben.
- Trennen Sie zwischen einmaligen Vorfällen und wiederholtem Verhalten über längere Zeit.
- Dokumentieren Sie Beschimpfungen, Gewalt oder Druck durch Nachrichten, ärztliche Unterlagen, Polizeiberichte und andere vorhandene Beweismittel.
- Halten Sie fest, ob nach einem Ehebruch weiterhin ein gemeinsamer Haushalt, ehelicher Kontakt oder ein freundschaftliches Verhältnis bestand.
- Bringen Sie wesentliche Scheidungsgründe rechtzeitig und eindeutig vor. Ein erst spät erwähnter Vorwurf kann im Verfahren unberücksichtigt bleiben.
- Ordnen Sie auch den eigenen Rückzug aus dem gemeinsamen Schlafzimmer oder die Trennung vom Partner in den tatsächlichen Ablauf ein.
Verschuldensscheidung und Rechtsanwalt Wien
Ein Verschuldensausspruch kann je nach den Umständen auch für spätere Fragen zum Ehegattenunterhalt Bedeutung haben. Daraus folgt aber nicht automatisch ein bestimmter Unterhaltsanspruch. Dafür müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden.
Häufige Fragen zur Verschuldensscheidung
Kann ein 20 Jahre alter Ehebruch noch bei der Scheidung berücksichtigt werden?
Das ist möglich, aber sein Gewicht nimmt regelmäßig ab, wenn die Ehe danach noch viele Jahre fortgesetzt wurde. Das Gericht prüft, ob der alte Vorfall tatsächlich zur endgültigen Zerrüttung beigetragen hat. Der Fall Alter Ehebruch Verschuldensscheidung Österreich zeigt: Ein lange zurückliegender Ehebruch entscheidet deshalb nicht automatisch über das überwiegende Verschulden.
Wer ist schuld, wenn beide Ehegatten fremdgegangen sind?
Dann wird das Verhalten beider Seiten miteinander verglichen. Entscheidend sind unter anderem Zeitpunkt, Dauer, Intensität und Folgen der jeweiligen Eheverfehlungen. Auch das Verhalten nach einem Seitensprung kann wichtig sein, etwa ob die Ehe noch lange weitergeführt wurde oder ob erst später eine endgültige Trennung eintrat.
Kann ich einen alten Vorwurf noch im Scheidungsverfahren vorbringen?
Ob ein Vorwurf noch berücksichtigt werden kann, hängt von seiner rechtlichen Einordnung und dem bisherigen Verfahrensverlauf ab. Ein Sachverhalt sollte nicht erst am Ende des Verfahrens beiläufig erwähnt werden. Besonders wichtig ist, ob er ausdrücklich als Scheidungsgrund geltend gemacht wurde.
Hat ein Verschuldensausspruch automatisch Folgen für den Ehegattenunterhalt?
Nein. Der Verschuldensausspruch kann für Unterhaltsfragen relevant sein, führt aber nicht automatisch zu einem Anspruch oder zu einer bestimmten Höhe. Zusätzlich müssen unter anderem Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.
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