Affäre trotz Paartherapie bei Scheidung: Schuldfrage

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Affäre trotz Paartherapie: Warum ein „Neustart“ die Schuldfrage bei der Scheidung nicht erledigt

Affäre trotz Paartherapie bei Scheidung: Manchmal scheitert eine Ehe nicht am ersten Fehltritt, sondern am zweiten Versuch, alles doch noch zu retten. Genau dort wird es rechtlich heikel: Wenn es nach Streit, Distanz und Kränkungen noch einmal Annäherung gibt, glauben viele, frühere Verletzungen seien damit erledigt. Für die Schuldfrage bei der Scheidung stimmt das oft nicht.

Affäre trotz Paartherapie bei Scheidung: Als die Ehe noch nicht vorbei war – und trotzdem jemand anderer blieb

Die Ehe war schon länger belastet. Der Mann reagierte über einen längeren Zeitraum verbal aggressiv, auch unter dem Druck wirtschaftlicher Probleme. Die Stimmung zuhause wurde rauer, Gespräche kippten, Respekt ging verloren. Die Frau zog sich zurück und lehnte schließlich den ehelichen Kontakt ab.

Dann begann sie eine Beziehung mit einem anderen Mann. Das allein war aber nicht der Punkt, der den Fall besonders machte. Zwischen den Eheleuten gab es nämlich später noch einmal eine Annäherung: Hoffnung auf Besserung, Versuche, die Beziehung zu stabilisieren, sogar Paartherapie. Auch einzelne intime Kontakte zwischen den Ehepartnern fanden wieder statt.

Nach außen hätte das wie ein Neubeginn wirken können. Rechtlich war es das nicht automatisch. Denn die Frau beendete die außereheliche Beziehung nicht wirklich. Genau dieses Fortsetzen der Affäre trotz Versöhnungsversuchen wurde für die Beurteilung entscheidend.

Bei der Verschuldensscheidung zählt nicht nur, wer begonnen hat

Bei einer Scheidung aus Verschulden nach dem Ehegesetz geht es nicht darum, eheliche Fehler wie Punkte auf einer Liste zu addieren. Das Gericht prüft, welche Eheverfehlungen wie schwer waren und welchen Beitrag sie zur endgültigen Zerrüttung der Ehe geleistet haben.

§ 49 EheG regelt die Scheidung aus Verschulden. Vereinfacht gesagt: Wenn ein Ehepartner die Ehe durch eine schwere Eheverfehlung oder ehrloses bzw. unsittliches Verhalten so zerstört, dass die Fortsetzung unzumutbar ist, kann die Scheidung darauf gestützt werden.

Zu den klassischen Eheverfehlungen gehören Untreue, fortgesetzte Kränkungen, massive Respektlosigkeit, Demütigungen oder aggressives Verhalten. Auch verbale Aggression kann also rechtlich erhebliches Gewicht haben, selbst wenn es keine körperliche Gewalt gab.

Wichtig ist außerdem der Gedanke der Zerrüttung: Nicht jede Verletzung führt automatisch zur Alleinschuld des anderen. Entscheidend ist, ob das Verhalten die Ehe nachhaltig zerstört oder eine bereits bestehende Krise wesentlich verschärft hat.

Paartherapie ist kein jurischer Radiergummi – Rechtsanwalt Wien erklärt warum

Viele Betroffene gehen davon aus, dass ein vorübergehendes Verzeihen alles auf null setzt. So einfach ist es nicht. Wenn Eheleute nach einer Krise noch einmal miteinander sprechen, intime Nähe zulassen oder eine Paartherapie beginnen, bedeutet das nicht automatisch: Frühere Eheverfehlungen sind rechtlich bedeutungslos.

Vor allem bedeutet Verzeihung keinen Freibrief für ein Weiterführen derselben Verletzung. Wer eine Affäre nach einer Phase der Annäherung fortsetzt, begeht nicht bloß „dieselbe alte Sache weiter“, sondern regelmäßig eine neue, eigenständige Eheverfehlung. Genau darin liegt die Brisanz solcher Fälle rund um Affäre trotz Paartherapie bei Scheidung.

Das ist auch menschlich nachvollziehbar. Ein Seitensprung verletzt. Ein Seitensprung, der trotz neuer Hoffnung und trotz gemeinsamer Rettungsversuche weiterläuft, zerstört meist das letzte Vertrauen. Juristisch wirkt sich das oft deutlich stärker aus.

Warum der OGH bei gleichteiligem Verschulden blieb

Der Oberste Gerichtshof änderte die Schuldverteilung nicht. Es blieb dabei, dass beide Ehepartner die Ehe gleichteilig verschuldet hatten.

Das Kernargument war fein, aber wichtig: Der Mann hatte durch sein über längere Zeit aggressives Verhalten die Ehekrise maßgeblich mitverursacht. Die Frau wiederum verschärfte die Situation massiv durch ihre außereheliche Beziehung, vor allem weil sie diese trotz zwischenzeitlicher Annäherung und Hoffnung auf Versöhnung nicht beendete.

Weder trat das Verhalten des Mannes völlig hinter jenes der Frau zurück, noch umgekehrt. Deshalb kam weder eine Alleinschuld noch ein überwiegendes Verschulden eines Ehepartners in Betracht.

Ebenso stellte das Gericht klar, dass Vorfälle, die erst nach der bereits eingetretenen unheilbaren Zerrüttung passieren, für die Schuldfrage oft nicht mehr entscheidend sind. Der zeitliche Ablauf ist daher zentral: Was geschah noch in einer Phase, in der die Ehe vielleicht zu retten war, und was erst danach?

Zur vollständigen OGH-Entscheidung

Vier typische Irrtümer, die in Scheidungsverfahren teuer werden können

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sind vor allem diese Fehlannahmen riskant:

  • „Wir hatten wieder intime Kontakte, also ist alles vergeben.“
    Einzelne Annäherungen löschen frühere Vorwürfe nicht automatisch aus.
  • „Paartherapie bedeutet rechtlich Neustart.“
    Therapie zeigt einen Rettungsversuch, aber keinen automatischen Verzicht auf die Berufung auf Eheverfehlungen.
  • „Nur Untreue zählt wirklich.“
    Auch Beleidigungen, Demütigungen und fortgesetzte verbale Aggression können bei der Verschuldensfrage stark ins Gewicht fallen.
  • „Wenn die Ehe ohnehin schlecht war, spielt die Affäre keine Rolle mehr.“
    Doch, solange die Ehe noch nicht endgültig zerrüttet war oder noch echte Versöhnungschancen bestanden.

Was Betroffene jetzt konkret sichern sollten

Gerade bei gemischten Vorwürfen entscheidet oft nicht ein einzelner Satz, sondern die Reihenfolge der Ereignisse. Wer wann ausgezogen ist, wann eine Affäre begann, wann es Versöhnungsversuche gab und wann diese wieder scheiterten, kann später den Ausschlag geben.

  • Erstellen Sie eine chronologische Übersicht der Ehekrise.
  • Notieren Sie Versöhnungsversuche, Gespräche, Therapieeinheiten und gemeinsame Entscheidungen.
  • Halten Sie fest, wann eine außereheliche Beziehung begann, bekannt wurde oder endete.
  • Sichern Sie Nachrichten, E-Mails oder sonstige Unterlagen nur rechtmäßig und ohne neue Konflikte zu provozieren.
  • Lassen Sie früh prüfen, ob eine Verschuldensscheidung strategisch sinnvoll ist, auch mit Blick auf Unterhalt.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien sieht Dr. Pichler in der Praxis oft, dass nicht die große Schlagzeile, sondern die zeitliche Einordnung über den Ausgang entscheidet. Gerade bei Fällen wie Affäre trotz Paartherapie bei Scheidung ist diese Chronologie oft der Schlüssel.

FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach Antworten

Zählt eine Affäre noch, wenn wir es danach noch einmal probiert haben?

Ja, sehr oft sogar. Eine spätere Annäherung bedeutet nicht automatisch, dass die Untreue rechtlich folgenlos wird. Besonders heikel ist es, wenn die außereheliche Beziehung nach einem Versöhnungsversuch weiterläuft. Dann kann darin eine neue Eheverfehlung liegen.

Ist Paartherapie ein Beweis dafür, dass wir wieder zusammen waren?

Paartherapie zeigt, dass beide die Beziehung noch nicht völlig aufgegeben hatten. Sie beweist aber nicht automatisch, dass alles verziehen wurde oder dass frühere Vorwürfe erledigt sind. Für die Schuldfrage kommt es darauf an, was parallel tatsächlich passiert ist. Wurde eine Affäre weitergeführt, wird das regelmäßig schwer wiegen.

Kann verbale Aggression bei der Scheidung genauso wichtig sein wie Untreue?

Ja. Fortgesetzte Beschimpfungen, Demütigungen oder aggressives Verhalten können erhebliche Eheverfehlungen sein. Gerichte betrachten nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch psychische Belastungen und respektloses Verhalten. Je länger und intensiver dieses Verhalten andauerte, desto stärker fällt es ins Gewicht.

Warum ist die Schuldfrage überhaupt wichtig, wenn wir sowieso geschieden werden?

Die Schuldfrage kann über den Ehegattenunterhalt und über die Verhandlungsposition im gesamten Scheidungsverfahren mitentscheiden. Außerdem beeinflusst sie oft, ob eine einvernehmliche Lösung noch möglich ist oder ein streitiges Verfahren geführt wird. Gerade wenn auf beiden Seiten Vorwürfe im Raum stehen, sollte die Lage früh rechtlich eingeschätzt werden.


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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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