Affäre nach Trennung Scheidung Österreich: Zählt sie?

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Neue Beziehung nach der Trennung: Zählt ein späterer Seitensprung bei der Scheidung überhaupt noch?

Affäre nach Trennung Scheidung Österreich: Manchmal ist die Ehe innerlich längst vorbei, lange bevor jemand offiziell die Scheidung einreicht. Genau dort beginnt eines der häufigsten Missverständnisse im Scheidungsrecht: Viele glauben, eine spätere Affäre des anderen Partners entscheide automatisch die Schuldfrage. So einfach ist es nicht.

Gerade bei strittigen Scheidung-Verfahren geht es oft nicht nur um verletzte Gefühle, sondern um die rechtlich entscheidende Frage: Wer hat die Ehe zerrüttet – und zu welchem Zeitpunkt war der Bruch endgültig? Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zeigt deutlich, dass eine Affäre nach Trennung Scheidung Österreich oft zu spät kommt, um an der Verschuldenslage noch etwas zu ändern.

Die Ehe zerbrach nicht an einem einzigen Tag

Die Eheleute waren viele Jahre verheiratet, die Kinder bereits erwachsen. Nach außen bestand die Ehe weiter. Im Alltag aber war die Beziehung von massiven Spannungen geprägt. Es kam immer wieder zu heftigen Streitigkeiten, die Frau trat dominant auf, es gab Eskalationen und sogar körperliche Auseinandersetzungen. Nach manchen Konflikten schlief der Mann im Auto.

Dann verschob sich etwas. Der Mann verbrachte immer mehr Zeit mit einer anderen Frau. Er half ihr in der Wohnung, suchte ihre Nähe, sprach mit ihr über seine Eheprobleme und war fast täglich unterwegs, ohne seiner Ehefrau offenzulegen, wohin er ging. Nicht ein einzelner Vorfall war entscheidend, sondern die schrittweise Abwendung aus der Ehe.

Schließlich zog der Mann aus. Danach eskalierte der Konflikt weiter: Nachfahren, Vorwürfe, erneute Auseinandersetzungen. Erst Jahre später ging auch die Ehefrau eine Beziehung mit einem anderen Mann ein. Der Ehemann wollte sich dann im Scheidungsverfahren gerade auf dieses spätere Verhältnis stützen und der Frau die Hauptschuld zuschieben.

Affäre nach Trennung Scheidung Österreich: Nicht nur Sex zählt

Für viele überraschend: Im österreichischen Scheidungsrecht ist nicht nur ein nachweisbarer sexueller Kontakt relevant. Auch eine enge emotionale Hinwendung zu einer anderen Person kann eine ehewidrige Verfehlung sein.

Rechtlich geht es dabei um die aus der Ehe folgenden Pflichten der ehelichen Lebensgemeinschaft, also um Treue, Beistand und Rücksichtnahme. Wer seine gesamte Freizeit zunehmend nach außen verlagert, vertrauliche Gespräche mit einer anderen Person führt und den Ehepartner systematisch ausschließt, verletzt diese Pflichten unter Umständen bereits deutlich – auch ohne bewiesene sexuelle Beziehung.

Gerade in langjährigen Ehen ist das ein wichtiger Punkt. Die Zerrüttung beginnt oft nicht mit einem klaren „Ich gehe“, sondern mit der inneren Loslösung. Das Gericht schaut daher genau auf das Verhalten vor dem endgültigen Auszug.

Worauf es vor Gericht wirklich ankommt: der Zeitpunkt der unheilbaren Zerrüttung

Der juristische Kern liegt in der Zeitachse. Nicht jede Verfehlung ist automatisch für die Scheidung kausal. Entscheidend ist, ob das Verhalten die Ehe noch zerstört hat – oder ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt faktisch schon nicht mehr zu retten war.

Nach § 49 Ehegesetz kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie durch eine schwere Eheverfehlung oder ehrloses beziehungsweise unsittliches Verhalten so tief zerrüttet ist, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Einfach gesagt: Es reicht nicht, dass etwas falsch gelaufen ist. Das Fehlverhalten muss zur tiefen und unheilbaren Zerrüttung beigetragen haben.

Genau hier lag der Knackpunkt. Als die Ehefrau später eine neue Beziehung einging, war die Ehe nach Ansicht des Gerichts bereits längst unheilbar zerrüttet. Es gab keine echte gemeinsame Lebensgemeinschaft mehr, keine tragfähige Bindung und keine realistische Aussicht auf Versöhnung. Ihr späteres Verhalten war daher rechtlich nicht mehr ausschlaggebend für das Scheitern der Ehe.

Der OGH setzte einen klaren Schwerpunkt

Der Oberste Gerichtshof stellte darauf ab, dass der Mann die Ehe bereits vorher maßgeblich beschädigt hatte. Seine enge Beziehung zu einer anderen Frau, die fortschreitende Abwendung von der Ehe und sein Auszug waren nach Auffassung des Gerichts die wesentlichen Schritte in Richtung endgültiger Zerrüttung.

Dass die Ehefrau später selbst eine Beziehung einging, änderte daran nichts Entscheidendes mehr. Wer eine Ehe bereits innerlich und tatsächlich verlassen hat, kann aus einer viel späteren neuen Partnerschaft des anderen nicht ohne Weiteres einen rechtlichen Vorteil ziehen.

Ebenso wichtig war ein prozessualer Punkt: Wer dem anderen Eheverschulden vorwirft, muss die Vorwürfe konkret und rechtzeitig behaupten. Pauschale Anschuldigungen reichen nicht. Im Scheidungsverfahren zählt nicht nur, was man empfindet, sondern was man nachvollziehbar vorbringen und beweisen kann.

Affäre nach Trennung Scheidung Österreich: Diese Regeln spielen im Alltag öfter eine Rolle, als viele denken

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, betrifft Sie dieses Thema oft schon früher als gedacht.

  • Ihr Partner verbringt auffällig viel Zeit mit einer anderen Person, schreibt ständig mit ihr oder bespricht dort intime Eheprobleme.
  • Sie leben bereits getrennt, und nun beginnt einer von beiden eine neue Beziehung.
  • Es gibt Streit darüber, ob die Ehe schon vor Monaten oder erst durch eine spätere Affäre zerbrochen ist.
  • Sie möchten eine Verschuldensscheidung führen oder sich gegen den Vorwurf wehren, allein am Scheitern schuld zu sein.

Gerade bei Unterhalt kann die Verschuldensfrage erhebliche Bedeutung haben. Deshalb lohnt sich der genaue Blick auf den Verlauf der Trennung. Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungsrecht erlebt Dr. Pichler immer wieder, dass Betroffene die rechtliche Wirkung einer Affäre nach Trennung Scheidung Österreich entweder überschätzen oder an der falschen Stelle ansetzen.

Was Sie jetzt besser dokumentieren sollten – Rechtsanwalt Wien erklärt

  • Zeitlinie festhalten: Seit wann gab es keine gemeinsame Lebensführung mehr? Wann zog jemand aus? Wann endeten gemeinsame Freizeit, Gespräche oder Urlaube?
  • Verhalten konkret notieren: Nicht „er war distanziert“, sondern etwa „fast täglich bis spät abwesend“, „ständige Treffen mit einer bestimmten Person“, „keine Information, wohin er geht“.
  • Nachrichten und Belege sichern: Soweit rechtlich zulässig, können Nachrichten, Kalenderdaten oder Zeugenaussagen wichtig werden.
  • Vorwürfe präzise formulieren: Wer im Verfahren nur allgemein behauptet, der andere sei „auch schuld“, verspielt oft wichtige Argumente.
  • Aus Verletzung nicht vorschnell handeln: Eine neue Beziehung kann emotional nachvollziehbar sein, rechtlich aber neue Fragen aufwerfen.

FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach Antworten

Zählt eine Affäre nach der Trennung bei der Scheidung noch?

Ja, aber nicht automatisch entscheidend. Maßgeblich ist, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch bestand oder schon unheilbar zerrüttet war. Wenn die Lebensgemeinschaft längst aufgehoben war und keine Versöhnung mehr zu erwarten war, hat die spätere Affäre oft keine wesentliche Bedeutung mehr für die Schuldfrage.

Reicht schon eine emotionale Beziehung zu jemand anderem aus?

Unter Umständen ja. Auch ohne nachgewiesenen sexuellen Kontakt kann eine enge emotionale Hinwendung nach außen ehewidrig sein, wenn dadurch Treue, Rücksicht und die eheliche Gemeinschaft verletzt werden. Das Gericht prüft immer das Gesamtverhalten und nicht nur einen einzelnen intimen Vorfall.

Wer muss im Scheidungsverfahren das Verschulden beweisen?

Wer sich auf bestimmte Eheverfehlungen beruft, muss diese konkret behaupten und grundsätzlich auch beweisen. Bloße Vermutungen oder pauschale Vorwürfe reichen meist nicht aus. Besonders wichtig sind zeitliche Einordnung, nachvollziehbare Schilderungen und geeignete Beweismittel.

Ist ein späterer Seitensprung dann rechtlich völlig egal?

Nein. Er kann weiterhin relevant sein, wenn die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig zerrüttet war. Entscheidend ist immer die Frage, ob dieses Verhalten noch zur Zerstörung der Ehe beigetragen hat oder ob der Bruch bereits vorher abgeschlossen war.

Bei strittigen Scheidungen entscheidet oft nicht der spektakulärste Vorwurf, sondern die sauber belegte Entwicklung der Beziehung. Wer die Ehe wann verlassen hat – äußerlich oder innerlich –, ist rechtlich häufig wichtiger als die Empörung über das, was erst viel später passiert ist.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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