Affäre in Ehekrise Verschulden Scheidung Österreich

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Affäre trotz Ehekrise: Wann Sie bei der Scheidung das überwiegende Verschulden tragen

Affäre in Ehekrise Verschulden Scheidung Österreich: Man kann sich jahrelang streiten, enttäuschen und trotzdem rechtlich noch Ehe führen. Genau darin liegt für viele Betroffene die Überraschung: Eine Beziehung mag sich längst kalt anfühlen, doch wenn gemeinsame Urlaube, Intimität, Familienalltag und Versöhnungsversuche weiterlaufen, kann eine spätere Affäre bei der Scheidung den entscheidenden Ausschlag geben.

Viele Konflikte – und trotzdem noch keine „tote“ Ehe

Die Ehefrau und der Mann waren viele Jahre zusammen. Sie hatten Kinder, Vermögen aufgebaut und führten nach außen ein intensives gemeinsames Leben. Es gab Reisen, Seminare, gemeinsame Projekte. Gleichzeitig knirschte es seit Langem: Streit über Arbeit, Geld, Zeit für die Familie, Offenheit und emotionale Nähe gehörte zum Alltag.

Die Ehefrau fühlte sich vom Mann zu wenig wahrgenommen. Gerade in einer gesundheitlich schwierigen Phase empfand sie seine Unterstützung als unzureichend. Der Mann wiederum hielt sich mit Informationen zu finanziellen und beruflichen Angelegenheiten eher zurück. Das erzeugte Misstrauen und Frust. Die Ehe war also belastet. Aber belastet ist nicht automatisch endgültig zerrüttet.

Dann kam der Wendepunkt: Im Sommer 2008 begann die Ehefrau eine Beziehung mit einem anderen Mann. Später sagte sie ihrem Ehemann offen, dass sie nun einen Freund habe. Damit stand vor Gericht nicht bloß die Frage der Untreue im Raum, sondern ein viel feinerer Punkt: War die Ehe zu diesem Zeitpunkt ohnehin schon unheilbar kaputt – oder wurde sie erst durch diese neue Beziehung endgültig zerstört?

Warum der Zeitpunkt alles verändert

Im Scheidungsrecht zählt nicht nur, dass es Eheprobleme gab. Entscheidend ist, wann die Ehe tatsächlich unheilbar zerrüttet war. Das ist ein zentraler Unterschied, den viele unterschätzen. Wer sagt „Bei uns war es doch schon lange schlecht“, liefert damit noch keinen Beweis, dass die Ehe rechtlich bereits vorbei war.

Gerichte schauen auf den gelebten Alltag. Wurde noch zusammen gewohnt? Gab es noch gemeinsame Unternehmungen? Wurde noch als Paar aufgetreten? Bestand noch Intimität? Gab es Gespräche, Therapieversuche oder Bemühungen, die Beziehung zu retten? Solche Umstände wiegen oft schwerer als das subjektive Gefühl, innerlich längst abgeschlossen zu haben.

Gerade bei einer Affäre wird diese zeitliche Einordnung heikel. Beginnt die neue Beziehung erst, während die Ehe tatsächlich noch gelebt wird, kann das als ausschlaggebender Zerrüttungsgrund gewertet werden. Dann trifft den untreuen Ehepartner nicht bloß ein Mitverschulden, sondern unter Umständen das überwiegende Verschulden an der Scheidung. Im Bereich Scheidung kommt es daher besonders auf den genauen zeitlichen Ablauf an.

Affäre in Ehekrise Verschulden Scheidung Österreich: Was das Gericht an der Ehe noch „lebendig“ fand

In diesem Fall sprach einiges dagegen, die Ehe bereits vor dem Sommer 2008 als endgültig gescheitert anzusehen. Das Paar unternahm weiterhin gemeinsame Reisen, verbrachte Zeit miteinander und hatte nach den Feststellungen des Gerichts bis dahin auch noch regelmäßig Geschlechtsverkehr. Das sind keine Nebensächlichkeiten. Sie zeigen, dass die Beziehung zwar schwer belastet, aber noch nicht vollständig aufgegeben war.

Die Ehefrau machte geltend, der Mann habe sie über Jahre vernachlässigt, emotional enttäuscht, finanziell im Unklaren gelassen und sie in einer Situation sogar körperlich verletzt. Solche Vorwürfe sind ernst. Für die Frage des überwiegenden Verschuldens genügt es aber nicht, dass früher einmal vieles schiefgelaufen ist. Das Gericht prüft, ob diese Umstände die Hauptursache für den endgültigen Zusammenbruch waren.

Genau hier lag der Knackpunkt: Vieles, was gegen den Mann vorgebracht wurde, lag lange zurück, war für den letzten Bruch nicht ausschlaggebend oder erreichte nach Ansicht des Gerichts nicht jenes Gewicht, das die spätere Untreue der Ehefrau aufgewogen hätte. Zusätzlich wurde festgestellt, dass der Mann zwar viel arbeitete, aber nicht völlig abwesend war, zu Therapien und gemeinsamen Veränderungen bereit war und Unterstützung nicht gänzlich verweigerte.

§ 49 EheG: Nicht jede Enttäuschung ist schon ein Scheidungsverschulden

Nach § 49 Ehegesetz (EheG) kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie unheilbar zerrüttet ist und ein Ehepartner durch eine schwere Eheverfehlung oder ehrloses bzw. unsittliches Verhalten diese Zerrüttung schuldhaft verursacht oder wesentlich mitverursacht hat. Vereinfacht gesagt: Es braucht nicht nur eine gescheiterte Ehe, sondern auch ein rechtlich relevantes Fehlverhalten.

Eine außereheliche Beziehung ist nach österreichischer Rechtsprechung regelmäßig eine schwere Eheverfehlung. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass damit immer alleinige Schuld vorliegt. Entscheidend bleibt, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch bestand oder ob sie vorher schon endgültig zerbrochen war. Genau das ist bei Affäre in Ehekrise Verschulden Scheidung Österreich die rechtlich entscheidende Frage.

Für Unterhaltsfragen ist das besonders wichtig. Beim Ehegattenunterhalt nach einer verschuldensabhängigen Scheidung spielt das Verschulden oft eine wesentliche Rolle. Wer das überwiegende Verschulden trägt, kann unterhaltsrechtlich deutlich schlechter stehen als der andere Ehepartner. Mehr dazu finden Sie auch im Bereich Unterhalt.

Die eigentliche Pointe: Nicht das Vermögen, sondern der Alltag entschied

Bemerkenswert an dieser Konstellation ist, dass rund um die Ehe auch wirtschaftlich viel im Raum stand: Vermögen, Strukturen, gemeinsame Lebensplanung. Trotzdem drehte sich die rechtliche Entscheidung am Ende nicht um komplizierte finanzielle Konstruktionen, sondern um eine fast banale Frage: Wurde diese Ehe im Sommer 2008 noch real gelebt?

Die Antwort lautete sinngemäß: ja. Und genau deshalb wog die neue Beziehung der Ehefrau so schwer. Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Affäre und endgültigem Zusammenbruch war ausschlaggebend. Frühere Spannungen konnten ihr Verhalten rechtlich nicht neutralisieren. Der Fall zeigt damit sehr deutlich, wie streng Gerichte bei Affäre in Ehekrise Verschulden Scheidung Österreich auf den tatsächlichen Alltag blicken.

Wenn Sie gerade in einer ähnlichen Situation stecken

Wenn Ihre Ehe seit Längerem kriselt und Sie oder Ihr Ehepartner bereits jemand Neues kennengelernt haben, sollten Sie die Lage nicht bloß emotional beurteilen. Für ein Verschuldensverfahren zählt, wie Ihr Alltag tatsächlich aussieht.

  • Sie leben noch zusammen, fahren gemeinsam weg und versuchen es „irgendwie noch“? Dann ist die Ehe rechtlich oft noch nicht beendet.
  • Sie schlafen getrennt, führen keine Paarbeziehung mehr und haben die Trennung klar ausgesprochen? Dann kann das die Bewertung einer späteren neuen Beziehung verändern.
  • Ihr Ehepartner hat eine Affäre, behauptet aber, die Ehe sei ohnehin längst vorbei gewesen? Dann lohnt ein genauer Blick auf die tatsächlichen Lebensumstände.
  • Es geht zusätzlich um Unterhalt, Immobilien oder Unternehmenswerte? Dann werden Timing und Dokumentation besonders wichtig.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Beginnen Sie keine neue feste Beziehung, solange die Trennung nicht klar vollzogen ist, wenn ein Verschuldensstreit absehbar ist.
  • Dokumentieren Sie eine echte Trennung nachvollziehbar: getrennte Zimmer, getrennte Kontoführung, keine Intimität, klare Kommunikation über das Ende der Ehe.
  • Verwechseln Sie eine schwere Ehekrise nicht mit einer rechtlich bereits beendeten Ehe.
  • Sammeln Sie Belege für den tatsächlichen Beziehungszustand: Nachrichten, Wohnsituation, Urlaube, Therapieversuche, Aussagen zu Versöhnungsgesprächen.
  • Lassen Sie früh prüfen, welche Folgen ein Verschuldensausspruch für Unterhalt und Verfahrensstrategie haben kann.

Affäre in Ehekrise Verschulden Scheidung Österreich: FAQ

Zählt eine Affäre immer als Schuld bei der Scheidung?

Nein. Eine Affäre ist zwar regelmäßig eine schwere Eheverfehlung, aber sie führt nicht automatisch zum überwiegenden Verschulden. Entscheidend ist, ob die Ehe zu diesem Zeitpunkt noch tatsächlich bestand oder schon vorher unheilbar zerrüttet war. Genau diese zeitliche Frage ist oft der Kern des Verfahrens.

Was, wenn unsere Ehe schon jahrelang schlecht war?

Jahrelange Konflikte allein reichen oft nicht. Das Gericht prüft, ob trotz aller Probleme noch ein gemeinsames Eheleben geführt wurde. Gemeinsame Urlaube, Familienalltag, Intimität oder Therapieversuche können dafür sprechen, dass die Ehe noch nicht endgültig vorbei war.

Ist eine neue Beziehung erst nach der inneren Trennung ungefährlich?

Nicht unbedingt. Die „innere Trennung“ lässt sich vor Gericht schwer beweisen, wenn nach außen und im Alltag noch vieles wie zuvor weiterlief. Rechtlich zählt weniger das private Gefühl als die objektiv erkennbare Lebensrealität.

Warum ist das Verschulden für den Unterhalt so wichtig?

Weil der Verschuldensausspruch bei einer Scheidung erhebliche Folgen für den Ehegattenunterhalt haben kann. Wer das überwiegende Verschulden trägt, hat oft schlechtere Ansprüche oder muss mit stärkeren Forderungen der Gegenseite rechnen. Gerade deshalb sollte die Frage einer Affäre nicht isoliert, sondern immer im Gesamtbild der Ehe geprüft werden.

Rechtsanwalt Wien: Entscheidung und Einordnung

Die vollständige OGH-Entscheidung finden Sie hier: Zur vollständigen OGH-Entscheidung.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Scheidungs- und Familienverfahren, bei denen Verschulden, Unterhalt und die richtige prozessuale Strategie eng zusammenhängen. Gerade bei Affäre in Ehekrise Verschulden Scheidung Österreich kommt es auf eine saubere rechtliche Einordnung aller Lebensumstände an.


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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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