Abfertigung Neu und Kindesunterhalt bei Jobverlust – Was ist zu beachten?

Job weg, Unterhalt runter – muss für den Kindesunterhalt sogar die „Abfertigung neu“ geopfert werden?
Plötzlich endet das Dienstverhältnis, das Einkommen bricht ein – und mit ihm die Frage, wie der bisherige Kindesunterhalt weiter bezahlt werden soll. Für viele getrennt lebende Eltern beginnt genau in diesem Moment der größte Druck: Reicht das Arbeitslosengeld? Muss die Abfertigung Neu und Kindesunterhalt bei Jobverlust neu ausbezahlt werden? Und ab wann unterstellt das Gericht, man hätte längst einen neuen Job finden müssen?
Ein Vater zwischen Arbeitslosigkeit, Unterhaltspflicht und Altersvorsorge
Ein Vater hatte sich gegenüber seinen Kindern zu monatlich 700 Euro Unterhalt pro Kind verpflichtet. Grundlage war ein Nettoeinkommen von rund 4.900 Euro. Dann verlor er seinen Arbeitsplatz. Nicht aus freier Entscheidung, sondern weil das Dienstverhältnis auf Initiative des Arbeitgebers endete. Von einem Monat auf den anderen war nicht mehr das bisherige Gehalt da, sondern nur noch Arbeitslosengeld.
Arbeitslosigkeit und die Herausforderungen für den
Unterhaltspflichtigen
Nach österreichischem Unterhaltsrecht zählt nicht bloß, was jemand aktuell verdient. Entscheidend ist oft auch, was bei zumutbarer Anstrengung verdient werden könnte. Genau hier greift der sogenannte Anspannungsgrundsatz.
Wann ein Jobverlust unterhaltsrechtlich wirklich schadet
Nicht jeder Verlust des Arbeitsplatzes ist dem unterhaltspflichtigen Elternteil vorwerfbar. Wer seinen Job durch Kündigung des Arbeitgebers verliert, steht rechtlich anders da als jemand, der ohne Not selbst kündigt oder eine zumutbare Beschäftigung ausschlägt.
Die eigentliche Streitfrage: Muss die „Abfertigung neu“ ausbezahlt werden?
Die „Abfertigung neu“ ist keine gewöhnliche Ersparnis, über die man jederzeit ohne weiteres verfügen muss. Es gibt ein Wahlrecht: Das Geld kann ausbezahlt oder als Altersvorsorge in der betrieblichen Vorsorgekasse belassen werden.
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Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sind vor allem vier Punkte entscheidend.
FAQ: Was Eltern nach Jobverlust oft googeln
Muss ich bei Arbeitslosigkeit trotzdem den alten Kindesunterhalt weiterzahlen?
Nicht automatisch. Ein bloßer Einkommensverlust führt aber auch nicht von selbst zu einer niedrigeren Unterhaltspflicht. Solange keine gerichtliche oder einvernehmliche Anpassung vorliegt, bleibt der bisherige Titel maßgeblich. Genau deshalb sollte die Änderung rasch rechtlich aufgearbeitet werden.
Kann mir das Gericht ein höheres Einkommen anrechnen, obwohl ich arbeitslos bin?
Ja, das ist über den Anspannungsgrundsatz möglich. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Erwerbsmöglichkeiten nicht ausreichend nutzen, also etwa zu wenig Bewerbungen schreiben oder zumutbare Jobs nicht annehmen. Wer seine Arbeitssuche sauber dokumentiert, hat hier eine deutlich bessere Ausgangsposition.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Eltern in Unterhaltsverfahren, bei Herabsetzungsanträgen und bei Streitfragen rund um Arbeitslosigkeit, Anspannung und die „Abfertigung neu“.
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