Enterbung und Kontoeinsicht im Verlassenschaftsverfahren: OGH-Entscheidung aufgedeckt

Enterbung und Kontoeinsicht im Verlassenschaftsverfahren: 539.000 Euro verschwunden in 24 Stunden?
Ein Verkaufserlös von 539.000 Euro landet am Konto eines schwer kranken Vaters – und ist am nächsten Tag wieder verschwunden. Für die Witwe sollte die Verlassenschaft rasch erledigt sein. Für die fünf Kinder, darunter von Enterbung betroffen, stellte sich eine andere Frage: Gehörte dieses Geld noch zum Nachlass oder wurde es kurz vor dem Tod aus dem Vermögen herausgeschoben?
Genau an diesem Punkt wird Verlassenschaftsrecht sehr konkret. Es geht nicht um abstrakte Paragraphen, sondern um eine Buchungszeile, einen fehlenden Überweisungsbeleg und die Frage der Kontoeinsicht im Verlassenschaftsverfahren bei Enterbung. Der Oberste Gerichtshof hat dazu klargestellt: Wenn es ernsthafte Hinweise auf ungeklärte Geldbewegungen gibt, muss vor der Einantwortung weiter aufgeklärt werden – und auch das Bankgeheimnis steht dem nicht einfach im Weg.
Die Rolle der letzten Wochen vor dem Tod – und eine Überweisung ohne Empfängername
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Für Betroffene ist vor allem eines wichtig: Ein bloßer Hinweis auf das Bankgeheimnis wird offene Fragen im Verlassenschaftsverfahren meist nicht erledigen. Wer Belege hat, sollte sie sichern. Wer Unklarheiten vermutet, sollte gezielt Anträge stellen.
So unterstützt Sie Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Wien bei Enterbung und Kontoeinsicht im Verlassenschaftsverfahren
- Kontobewegungen der letzten Monate prüfen lassen, wenn größere Vermögenswerte kurz vor dem Tod bewegt wurden.
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Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Verlassenschaftsverfahren dort, wo wirtschaftliche Fragen und familiäre Konflikte unmittelbar zusammentreffen. Wenn Sie vor Fragen zu Enterbung und Kontoeinsicht im Verlassenschaftsverfahren stehen, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
FAQ: Was Angehörige zu Enterbung und Kontoeinsicht im Verlassenschaftsverfahren häufig googeln
Kann ein enterbtes Kind im Verlassenschaftsverfahren überhaupt noch etwas verlangen?
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