Verwirkung von Unterhalt: Berechnung & Fallstricke bei gedankenlosem Eigentumsverkauf

Verkauf des Partnervermögens kann zu Verwirkung von Unterhalt führen
Vor der Verwirkung von Unterhalt durch den gedankenlosen Verkauf von Eigentum des Partners sollten Ehepartner besonders aufpassen. Ein Beispiel dafür ist ein Fall aus Österreich, in dem eine getrennt lebende Ehefrau ein wertvolles Bild ihres Mannes ohne dessen Wissen verkaufte – und damit nicht nur einen Vermögensstreit provozierte, sondern auch ihren Antrag auf einstweiligen Unterhalt und Prozesskostenvorschuss scheiterte.
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Für den Umgang mit Vermögen während der Trennungszeit rät der Rechtsanwalt aus Wien:
- Nichts verkaufen, was nicht eindeutig Ihnen gehört.
- Auf Herausgabeverlangen nicht mit Schweigen reagieren.
- Zahlungen, Ausgaben und Nachrichten sorgfältig dokumentieren.
- Bei finanzieller Not sofort einstweiligen Unterhalt oder Prozesskostenvorschuss prüfen lassen.
- Vor jedem Schritt mit wertvollen Gegenständen klären, wem diese tatsächlich gehören.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien sieht die Pichler Rechtsanwalt GmbH in Trennungsfällen immer wieder, dass aus kurzfristiger Selbsthilfe langfristige Schäden entstehen. Wer früh sauber vorgeht, verbessert die eigene Position meist deutlich.
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Wann liegt eine strafbare Unterschlagung vor?
Wichtige Hinweise zur Verwirkung von Unterhalt und möglichen strafbaren Unterschlagung im Falle eines unerlaubten Vermögensverkaufs gibt unser Rechtsanwalt in Wien.
Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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