Verschuldensscheidung Affäre beidseitig: Wer trägt Schuld?

Fremdgehen auf beiden Seiten – wer trägt bei der Scheidung wirklich die Schuld?
Verschuldensscheidung Affäre beidseitig: Er hatte sich innerlich längst verabschiedet, sie hoffte noch auf eine Rückkehr – bis auch sie später einen anderen Mann kennenlernte. Genau an diesem Punkt wird es in vielen Scheidungen heikel: Reicht eine spätere neue Beziehung aus, damit am Ende „beide gleich schuld“ sind?
Diese Frage ist für Betroffene alles andere als theoretisch. An der Verschuldensfrage hängen in Österreich oft sehr konkrete Folgen, vor allem beim Ehegattenunterhalt. Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien erlebt die Pichler Rechtsanwalt GmbH immer wieder, dass Affären, Auszüge und Versöhnungsversuche im Verfahren völlig unterschiedlich bewertet werden als von den Beteiligten selbst.
Verschuldensscheidung Affäre beidseitig: Als die Ehe schon brüchig war – und dann beide neue Wege gingen
Die Ehe dauerte viele Jahre, es gab ein gemeinsames Kind und nach außen wohl lange den Eindruck eines normalen Familienlebens. Doch im Alltag war der Mann immer weniger präsent. Er arbeitete viel, war kaum zuhause und wandte sich Schritt für Schritt aus der Ehe heraus.
Dann begann er eine Beziehung mit einer anderen Frau. Es blieb nicht bei einem einmaligen Fehltritt. Er zog sich weiter aus dem Familienleben zurück, richtete sich in der Nähe seines Arbeitsplatzes eine eigene Unterkunft ein und verließ die gemeinsame Wohnung schließlich ganz.
Die Ehefrau gab die Hoffnung zunächst nicht sofort auf. Sie dachte offenbar noch an eine Versöhnung. Später begann aber auch sie eine intime Beziehung mit einem anderen Mann. Spätestens damit war der Streit vor Gericht vorprogrammiert: Jeder warf dem anderen vor, die Ehe zerstört zu haben.
Wer zuerst gegangen ist, zählt mehr als bloß die Zahl der Affären
Bei einer Verschuldensscheidung wird nicht einfach mit Strichliste gearbeitet. Das Gericht fragt nicht nur: Wer hatte eine Affäre? Sondern vor allem: Wer hat die eheliche Gemeinschaft zuerst schwer beschädigt oder endgültig zerrüttet?
Genau hier lag der entscheidende Punkt. Der Mann hatte sich schon vor der späteren Beziehung der Frau deutlich von Ehe und Familie abgewendet. Seine außereheliche Beziehung, sein Rückzug aus dem gemeinsamen Leben und der endgültige Auszug waren nach Ansicht des Gerichts die maßgeblichen Schritte, die zum Scheitern der Ehe führten.
Die spätere Beziehung der Frau blieb rechtlich nicht folgenlos. Auch ein Ehepartner, der verletzt wurde, darf nicht automatisch alles. Wer selbst eine neue intime Beziehung beginnt, setzt ebenfalls ein ehewidriges Verhalten. Nur: Dieses spätere Verhalten wiegt nicht immer gleich schwer wie die Verfehlungen, die die Zerrüttung ursprünglich ausgelöst haben.
Warum der Mann trotzdem das überwiegende Verschulden trug – Rechtsanwalt Wien erklärt
Der Oberste Gerichtshof kam zum Ergebnis, dass den Ehemann das überwiegende Verschulden an der Scheidung trifft. Ausschlaggebend war nicht allein sein Ehebruch, sondern das Gesamtbild seines Verhaltens. Er war kaum mehr Teil des Familienlebens, hatte eine andere Beziehung und schuf mit der eigenen Unterkunft bereits Fakten.
Die Ehefrau wurde damit nicht völlig entlastet. Das Gericht hielt ausdrücklich fest, dass auch ihre spätere Beziehung bei der Schuldfrage mitzuberücksichtigen ist. Trotzdem blieb ihr Verhalten im Vergleich weniger gewichtig, weil die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits durch das frühere Verhalten des Mannes massiv erschüttert war.
Für viele überraschend: Dass beide irgendwann neue Partner hatten, führt eben nicht automatisch zu einer Art mathematischen Gleichstand. Das Familienrecht bewertet Ursachen, zeitliche Abfolge und Schwere der Eheverfehlungen. Gerade bei einer Scheidung mit beidseitigen Vorwürfen ist diese Differenzierung oft entscheidend.
Einmal noch Nähe – aber noch lange keine Verzeihung
Besonders interessant war ein weiterer Punkt: Zwischen den Ehepartnern kam es nach dem Bekanntwerden des Ehebruchs offenbar noch zu einem einmaligen sexuellen Kontakt. Der Mann wollte daraus ableiten, dass ihm sein Verhalten verziehen worden sei.
Das Gericht sah das anders. Verzeihung im Sinn des Scheidungsrechts ist keine bloße Geste und keine kurzfristige Annäherung. Sie setzt eine echte innere Aussöhnung voraus. Wer trotz Verletzung noch hofft, noch spricht oder sogar einmal körperliche Nähe zulässt, hat damit frühere schwere Eheverfehlungen nicht automatisch vergeben.
Gerade in belasteten Trennungssituationen ist das praktisch wichtig. Viele Paare schwanken zwischen Abstand, Hoffnung, Streit und kurzen Annäherungen. Rechtlich ist entscheidend, ob tatsächlich ein ernsthafter Wille bestand, den Vertrauensbruch zu verzeihen und die Ehe wiederherzustellen.
Diese Regeln stehen dahinter: EheG und Unterhalt verständlich erklärt
§ 49 Ehegesetz regelt die Scheidung aus Verschulden. Vereinfacht gesagt kann eine Ehe geschieden werden, wenn ein Ehepartner durch schwere Eheverfehlung oder ehrloses beziehungsweise unsittliches Verhalten die Ehe so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.
§ 57 Ehegesetz ist bei Fristen wichtig. Diese Bestimmung setzt Grenzen, wie lange bestimmte Eheverfehlungen für eine Verschuldensscheidung geltend gemacht werden können. Wer zu lange zuwartet, riskiert, dass frühere Vorfälle nicht mehr erfolgreich als Scheidungsgrund herangezogen werden.
Für den Unterhalt nach der Scheidung spielt die Schuldfrage häufig eine zentrale Rolle. Nach dem österreichischen Verschuldensprinzip kann der überwiegend oder allein schuldige Ehepartner unterhaltspflichtig sein. Darum wird vor Gericht oft so intensiv darüber gestritten, ob ein späteres Verhalten des anderen die Ausgangslage verändert hat. Genau hier zeigt sich, warum das Thema Verschuldensscheidung Affäre beidseitig in der Praxis so relevant ist.
Wenn Sie gerade in so einer Lage sind: Vier typische Brennpunkte
Wenn Ihr Partner zuerst fremdgegangen ist und Ihnen nun vorhält, dass Sie später ebenfalls jemanden kennengelernt haben, ist die zeitliche Reihenfolge entscheidend. Nicht jede spätere Beziehung macht aus dem ursprünglich verletzten Ehepartner automatisch einen gleich schweren Mitverursacher.
Wenn es nach einer Affäre noch einmal Gespräche, Treffen oder intime Momente gab, stellt sich rasch die Frage nach einer möglichen Verzeihung. Genau hier entstehen in Verfahren oft Missverständnisse, weil persönliches Verhalten und rechtliche Bewertung auseinanderfallen.
Wenn ein Ehepartner bereits ausgezogen ist oder sich faktisch ein zweites Leben aufgebaut hat, kann das nicht nur für die Schuldfrage, sondern auch für Fristen bedeutsam sein. Der Zeitpunkt, an dem die häusliche Gemeinschaft endet, ist oft später streitentscheidend.
Wenn zusätzlich Ehegattenunterhalt im Raum steht, wird die Verschuldensfrage besonders relevant. Dann geht es nicht bloß um moralische Vorwürfe, sondern um spürbare finanzielle Folgen nach der Scheidung. Gerade bei Konstellationen wie Verschuldensscheidung Affäre beidseitig sollte der Sachverhalt früh sauber aufgearbeitet werden.
Was Betroffene jetzt sichern sollten
- Notieren Sie wichtige Daten: Beginn der Affäre, Auszug, Versöhnungsversuche, Ende der Wohngemeinschaft.
- Sichern Sie Nachrichten, E-Mails oder sonstige Unterlagen, die den Verlauf der Trennung dokumentieren.
- Treffen Sie keine vorschnellen Annahmen über „Verzeihung“, nur weil es nochmals Kontakt oder Nähe gab.
- Prüfen Sie vor einer eigenen neuen Beziehung die möglichen Folgen für ein laufendes oder bevorstehendes Scheidungsverfahren.
- Lassen Sie Fristen frühzeitig prüfen, wenn Sie eine Scheidung aus Verschulden anstreben.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien unterstützt die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten dabei, solche Entwicklungen rechtlich sauber aufzuarbeiten – gerade dann, wenn Emotion und Aktenlage nicht dasselbe erzählen.
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FAQ: So wird rund um Affäre, Schuld und Scheidungsunterhalt oft gegoogelt
„Mein Mann ist zuerst fremdgegangen, ich hatte später auch jemand anderen – bin ich jetzt gleich schuld?“
Nicht automatisch. Das Gericht prüft, wer die Ehe zuerst und in welchem Ausmaß zerrüttet hat. Eine spätere Beziehung des anderen Ehepartners kann zwar mitberücksichtigt werden, führt aber nicht zwingend zu gleichteiligem Verschulden. Entscheidend sind zeitliche Abfolge, Intensität des Fehlverhaltens und der Zustand der Ehe zu diesem Zeitpunkt.
„Gilt ein einmaliger intimer Kontakt nach der Affäre schon als Verzeihung?“
Nein, nicht zwingend. Rechtlich braucht Verzeihung eine echte innere Aussöhnung. Ein einzelnes Treffen, Hoffnung auf eine Rettung der Ehe oder sogar einmalige körperliche Nähe reichen dafür oft nicht aus. Es kommt immer auf die Gesamtumstände an.
„Wenn mein Partner auszieht, ab wann wird das für die Scheidung wichtig?“
Der Auszug kann ein starkes Zeichen dafür sein, dass die häusliche Gemeinschaft beendet ist. Das kann für die Beurteilung der Zerrüttung und auch für bestimmte Fristen im Scheidungsverfahren wichtig werden. Relevant ist nicht nur die polizeiliche Meldung, sondern die tatsächliche Lebenssituation. Deshalb sollte der genaue Zeitpunkt möglichst gut dokumentiert werden.
„Warum ist die Schuldfrage bei der Scheidung überhaupt noch so wichtig?“
Weil sie in Österreich oft Auswirkungen auf den Ehegattenunterhalt hat. Wer überwiegend oder allein schuld am Scheitern der Ehe ist, kann finanziell stärker belastet werden. Außerdem spielt die Schuldfrage für viele Betroffene auch bei der gerichtlichen Aufarbeitung des Eheverlaufs eine große Rolle. Gerade bei wechselseitigen Vorwürfen ist eine präzise rechtliche Einordnung besonders wichtig.
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