Ausgleichszahlung nach Scheidung: Warum eine erfundene Immobiliensteuer nicht zählt
Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung, speziell wenn ein Haus im Spiel ist, soll fair sein – doch genau dort beginnt oft der Streit. Besonders dann, wenn eine Immobilie Teil des ehelichen Vermögens war und plötzlich mit Kosten gerechnet wird, die es noch gar nicht gibt. Kann ein Ex-Partner die Zahlung wirklich kleiner rechnen, nur weil irgendwann vielleicht einmal Immobilienertragsteuer anfallen könnte? Der OGH hat dazu eine klare Linie gezogen.
Wenn bei der Vermögensaufteilung Scheidung Haus die Rechnung mit einer Steuer „geschönt“ werden soll
Nach einer Scheidung geht es nicht nur um Emotionen, sondern oft auch um Zahlen. Wer bekommt was? Wie wird gemeinsames Vermögen aufgeteilt? Und wie hoch muss eine Ausgleichszahlung sein, wenn ein Partner wirtschaftlich mehr erhält als der andere?
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Rechtsanwalt Wien erklärt das Urteil: OGH zieht eine klare Grenze
Der OGH hielt fest, dass eine bloß hypothetische Immobilienertragsteuer die Ausgleichszahlung nicht mindern darf, wenn im Aufteilungsverfahren gar keine Immobilie übertragen wird. Mit anderen Worten: Was nicht passiert, darf auch nicht als Kostenfaktor behandelt werden.
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FAQ: Was Betroffene zur Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Haus häufig googeln
Kann mein Ex bei der Scheidung einfach zukünftige Steuer abziehen?
Nein, nicht ohne konkreten Anlass. Eine zukünftige Steuer darf nicht bloß deshalb abgezogen werden, weil sie irgendwann einmal anfallen könnte. Entscheidend ist, ob im Zusammenhang mit der Aufteilung tatsächlich ein steuerpflichtiger Vorgang stattfindet. Fehlt ein solcher Vorgang, fehlt auch die reale Steuerlast.
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Bei der Pichler Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien arbeiten Experten für Scheidungsrecht, die bereits viele Mandanten bei Fragen zur Vermögensaufteilung bei Scheidung, insbesondere wenn ein Haus involviert war, beraten haben.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.