So wirkt sich eine Vermögensaufteilung bei Scheidung auf Ihr Haus aus

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104.000 Euro in 14 Tagen? Warum der OGH bei der Vermögensaufteilung bei Scheidung und der Fragen des Hauses die Notbremse zog

Zwei Wochen, um mehr als 100.000 Euro aufzubringen – obwohl auf dem Haus noch die Rechte des Ex-Partners im Grundbuch stehen und gerade das jede Finanzierung blockiert. Genau an diesem Punkt zeigt sich, wie hart Scheidungsfolgen bei der Vermögensaufteilung werden können. Und wie entscheidend nicht nur die Höhe einer Ausgleichszahlung ist, sondern auch die Frage: Bis wann muss überhaupt bezahlt werden?

Das Haus stand auf ihrem Grund – und trotzdem wurde es zum Streitfall

Vermögensaufteilung bei Scheidung: Warum ein vor der Ehe gekaufter Grund nicht einfach „halbiert“ wird

Auch Elternbeiträge können bei der Aufteilung den Unterschied machen

Wohnrecht im Grundbuch: Warum das Gericht solche Rechte löschen lassen kann

14 Tage waren zu kurz – und genau deshalb griff der OGH ein

Was viele übersehen: Ihre Anträge binden das Gericht nicht vollständig

Wann diese Entscheidung für Sie wichtig wird

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sind vor allem diese Konstellationen heikel:

Die Rolle des Rechtsanwalts in Wien bei der Vermögensaufteilung bei Scheidung

Was Sie jetzt konkret vorbereiten sollten

FAQ: Was Betroffene dazu oft googeln

„Wird ein Haus auf meinem Grundstück bei der Scheidung trotzdem aufgeteilt?“

„Kann das Gericht das Wohnrecht meines Ex im Grundbuch löschen?“

„Muss ich eine Ausgleichszahlung sofort nach dem Urteil zahlen?“

„Zählen Geldleistungen meiner Eltern bei der Scheidung überhaupt?“

Zur vollständigen OGH-Entscheidung


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.