Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Firmenbezug: Wie wird ein Gemeinsames Depot bewertet?

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Gemeinsames Depot fürs Unternehmen verpfändet? Warum das bei der Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Firmenbezug teuer werden kann

Sie kocht am Wochenende für die Bauarbeiter des künftigen Familienheims, er steckt Geld und Sicherheiten in sein Unternehmen – und Jahre später steht die Frage im Raum, ob das alles bei der Scheidung einfach „Betriebsvermögen“ sein soll.

Genau an dieser Schnittstelle wird die Vermögensaufteilung nach der Scheidung heikel: Einerseits bleibt reines Betriebsvermögen grundsätzlich außen vor. Andererseits verschwinden eheliche Ersparnisse nicht automatisch aus der Aufteilung, nur weil sie im Unternehmen gelandet sind oder dort als Kreditsicherheit dienten. Bei der Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Firmenbezug ist das der entscheidende Punkt.

Wenn Wohnen, Betrieb und Erspartes plötzlich untrennbar wirken

Ein Ehepaar lebte fast zehn Jahre zusammen. Das Haus, in dem beide wohnten, wurde während der Ehe errichtet. Es stand allerdings auf einem Grundstück, das dem Mann allein gehörte und überwiegend betrieblich genutzt wurde. Die Frau half an Wochenenden mit, versorgte Arbeiter und trug damit ihren Teil zum Aufbau des gemeinsamen Lebensmittelpunkts bei. Der Mann kümmerte sich um Umwidmung, Organisation und Bauabwicklung über sein Unternehmen.

Werden gemeinsame Depots und Unternehmen bei Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Firmenbezug berücksichtigt?

Parallel dazu kaufte er mehrere Grundstücke für geschäftliche Zwecke. Zusätzlich gab es ein Wertpapierdepot, das nicht bloß „angespart“ wurde, sondern als Sicherheit für einen Unternehmenskredit diente. Später sollte dieses Depot auch für eine Sondertilgung herangezogen werden. Nach der Trennung verlangte die Frau eine höhere Ausgleichszahlung. Ihr Argument: Wenn eheliches Geld in den Betrieb geflossen ist oder diesen abgesichert hat, darf dieser Wert bei der Aufteilung nicht ignoriert werden.

Der Mann hielt dagegen, dass es sich großteils um Betriebsvermögen handle. Und Betriebsvermögen ist im Aufteilungsverfahren nach der Scheidung eben nicht einfach zwischen den Ehegatten zu teilen.

Fragen, die Betroffene zur Vermögensaufteilung bei Scheidung mit Firmenbezug oft stellen

„Mein Mann sagt, sein Unternehmen wird bei der Scheidung gar nicht berücksichtigt – stimmt das so?“

Nicht vollständig. Das Unternehmen selbst gehört grundsätzlich nicht zur Aufteilungsmasse. Wenn aber eheliche Ersparnisse in den Betrieb geflossen sind oder diesen abgesichert haben, kann dieser Wert sehr wohl bei der Ausgleichszahlung eine Rolle spielen. Genau hier muss sauber zwischen Betriebsvermögen und eingebrachtem Privatvermögen unterschieden werden.

„Zählt ein Wertpapierdepot bei der Scheidung, wenn es nur als Sicherheit für einen Firmenkredit gedient hat?“

Ja, das kann zählen. Entscheidend ist, ob das Depot aus ehelichen Ersparnissen stammt. Dann ist die betriebliche Verwendung oder Verpfändung nicht automatisch ein Grund, den Wert aus der Aufteilung auszuklammern. Maßgeblich sind Herkunft, Zweck und wirtschaftliche Einbindung.

Für weitere Informationen zur Vermögensaufteilung bei Scheidung, können Sie sich auf unserer Seite Vermögensaufteilung informieren oder direkt bei einem unserer Rechtsanwälte in Wien melden.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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