Unternehmertum & Scheidung: Vermögensaufteilung, wenn der Betrieb beim Ex bleibt

30 Jahre mitgearbeitet – und der Betrieb bleibt trotzdem beim Ex? Was bei der Vermögensaufteilung bei Scheidung wirklich zählt
Sie arbeiten am Hof, putzen die Gästezimmer, helfen in der Werkstatt, versorgen die Kinder und pflegen nebenbei noch die Schwiegermutter – und nach der Trennung heißt es plötzlich: Alles ist Betriebsvermögen, da gibt es nichts zu teilen.
Genau an dieser Stelle wird vielen erst klar, wie hart die Grenze zwischen „teilbarem Vermögen“ und „Unternehmen“ im österreichischen Scheidungsrecht verläuft. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle OGH-Entscheidung: Wer über Jahrzehnte im Betrieb des Ehepartners mitgearbeitet hat, geht nicht leer aus. Nur läuft die Vermögensaufteilung bei Scheidung oft anders, als Betroffene erwarten.
Eine Ehe, drei Betriebe und jahrzehntelange Mitarbeit
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Die Vorinstanzen sprachen der Frau schließlich 250.000 Euro zu. Beide Seiten waren damit nicht zufrieden und zogen vor den Obersten Gerichtshof.
Nicht alles, was viel wert ist, wird auch geteilt
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Gerade bei Familienbetrieben führt das regelmäßig zu Konflikten. Nach außen wirkt vieles wie „gemeinsam aufgebaut“. Rechtlich wird dann aber sehr genau getrennt: Was dient dem Betrieb? Was war Ehewohnung? Was wurde mit gemeinsamen Mitteln verbessert? Und was ist bloße Arbeitsleistung?
Warum jahrelange Mitarbeit nicht als „Investition“ gilt
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Bedeutung der Ehewohnung auf Betriebsgrund für Ihre Vermögensaufteilung bei Scheidung
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Auch Renovierungen und Ausbauten auf fremdem Grund können zählen
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Der OGH ließ die 250.000 Euro stehen – und warum das bemerkenswert ist
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Wann diese Entscheidung für Sie besonders wichtig wird
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Scheidung-Situation befinden, ist diese Rechtsprechung vor allem in vier Konstellationen relevant:
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Was Betroffene jetzt konkret festhalten sollten
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FAQ: Was viele zur Aufteilung bei Familienbetrieben googeln
Bekomme ich nach der Scheidung die Hälfte vom Familienbetrieb?
Meist nein. Gehört eine Sache zu einem Unternehmen, ist sie nach § 82 EheG grundsätzlich von der Aufteilung ausgenommen. Das bedeutet aber nicht, dass Ihre jahrelange Mitarbeit bedeutungslos ist. Sie kann die Aufteilungsquote und damit die Höhe einer Ausgleichszahlung deutlich beeinflussen.
Ich habe im Betrieb meines Mannes gratis mitgearbeitet – zählt das überhaupt?
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Was ist, wenn unser Wohnhaus auf dem Grundstück des Betriebs steht?
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Zählen Umbauten und Renovierungen auf einer Liegenschaft meines Ehepartners bei der Scheidung?
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Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in komplexen Aufteilungsverfahren nach der Scheidung – gerade dann, wenn Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, Vermietung und Ehewohnung rechtlich ineinandergreifen.
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