Vermögensaufteilung nach Scheidung trotz Schenkung und Verlusten

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400.000 Euro weg, Hausanteil an die Tochter verschenkt: Bleibt bei der Scheidung trotzdem ein Anspruch in Sachen Vermögensaufteilung?

Ein neues Lokal, ein riskanter Traum, ein paar Unterschriften zugunsten der Tochter – und plötzlich steht die Frage im Raum, ob von den gemeinsamen Eheersparnissen überhaupt noch etwas übrig ist.

Genau an diesem Punkt wird das Aufteilungsrecht nach der Scheidung besonders scharf. Denn wer in der Krise der Ehe allein große Vermögenswerte verschiebt, spekulativ einsetzt oder noch rasch „in Sicherheit“ bringt, kann sich nicht einfach darauf berufen, dass das Geld eben weg sei. Für viele Betroffene ist das eine entscheidende Nachricht: Nicht jede Vermögensverschiebung kurz vor oder nach der Trennung zerstört den Anspruch des anderen Ehepartners.

Die Vermögensaufteilung nach Scheidung – Wenn gemeinsame Ersparnisse plötzlich ein Alleingang wurden

In der Ehe waren erhebliche Vermögenswerte vorhanden. Der Mann investierte rund 400.000 Euro aus den vorhandenen Mitteln in ein neues Lokal – ohne Zustimmung der Ehefrau. Kurz danach war die eheliche Gemeinschaft beendet. Später argumentierte er, dieses Geld sei gar nicht wirklich „ehelich“ gewesen, sondern Unternehmenskapital oder aus früheren Geschäften stammend.

Damit nicht genug: Während das Aufteilungsverfahren bereits lief, übertrug der Mann auch noch seinen Hälfteanteil an einer Wohnimmobilie in Griechenland an die Tochter. Ganz loslassen wollte er die Sache aber offenbar nicht, denn er behielt sich die lebenslange Nutzung vor. Parallel wurde über einzelne Vermögenswerte wie Boot und Motorrad gestritten, teils mit unterschiedlichen Wertvorstellungen, teils später außer Streit gestellt.

Am Ende stand nicht nur die Frage, was zur Aufteilungsmasse gehört. Es ging auch darum, ob riskant „verbrauchte“ Eheersparnisse so behandelt werden, als wären sie noch vorhanden – und ob eine Schenkung an ein Kind den Zugriff des anderen Ehepartners tatsächlich vereiteln kann.

Die heikle Zweijahreszone vor der Trennung bei der Vermögensaufteilung

Im österreichischen Aufteilungsrecht spielt die Zeit kurz vor dem endgültigen Auseinandergehen eine besonders wichtige Rolle. Nach Paragraph 81 Ehegesetz (EheG) werden eheliche Ersparnisse grundsätzlich in die Aufteilung einbezogen. Das sind Vermögenswerte, die die Ehegatten während aufrechter Ehe angesammelt haben und die ihrer Art nach für die gemeinsame Lebensführung oder als Rücklage gedacht waren.

Paragraph 91 EheG ist in solchen Fällen oft der springende Punkt. Diese Bestimmung verhindert, dass ein Ehepartner Vermögen beiseiteschafft, verschleudert oder einseitig vermindert und der andere dann leer ausgeht. Vereinfacht gesagt: Wird eheliches Vermögen ohne Zustimmung des anderen in einer kritischen Phase spürbar reduziert und passt das nicht mehr zu den bisherigen Lebensverhältnissen, kann der fehlende Wert in die Aufteilung eingerechnet werden.

Gerade die letzten zwei Jahre vor der Trennung gelten dabei als besonders sensibel. Wer in dieser Zeit noch schnell hohe Summen aus gemeinsamen Ersparnissen abzieht, muss sehr gut erklären können, warum das im gemeinsamen Interesse geschah. Ein riskantes Investment in ein neues Geschäft fällt regelmäßig nicht in dieselbe Kategorie wie laufende Ausgaben für Wohnen, Familie oder einen seit Jahren abgestimmten Lebensstandard.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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