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Verlassenschaftskurator in Erbstreitigkeiten: Was ist zu beachten?

Startseite  •  Aktuelles  •  02.06.2026
Verlassenschaftskurator in Erbstreitigkeiten: Was ist zu beachten?

Wenn nach dem Tod des Vaters auch das Erbe wackelt: Wer darf eine Vaterschaftsanfechtung für die Verlassenschaft führen?

Auch nach dem Tod des Vaters kann das Erbe angestoßen werden und ein Verlassenschaftskurator in Erbstreitigkeiten eine wichtige Rolle spielen. Hier kommt es oft nicht nur auf die biologische Frage an, sondern zuerst eine sehr formelle: Wer darf die Verlassenschaft überhaupt wirksam vertreten, wenn die Vaterschaft nach dem Tod angefochten werden soll?

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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Telefon: +43/1/5130700
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at

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