Veräußerungs- und Belastungsverbote in Korrelation mit Scheidungsrecht

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Veräußerungs- und Belastungsverbote im Scheidungsrecht: Interpretation durch den Obersten Gerichtshof

Ein Haus wird an die Tochter verschenkt, der Vater will Sicherheit, die Mutter unterschreibt nichts – und trotzdem kann genau sie am Ende darüber mitentscheiden, ob verkauft oder ein Kredit aufgenommen wird.

Veräußerungs- und Belastungsverbote nehmen im Scheidungsrecht und bei Vermögensaufteilungen eine entscheidende Rolle ein, insbesondere wenn es um das Familienheim geht. Eine zentrale Frage dabei ist: Wie lässt sich verhindern, dass eine Immobilie ohne Wissen oder gegen den Willen naher Angehöriger veräußert oder belastet wird?

Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine für die Praxis wichtige Linie bestätigt: Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten einer nahen Angehörigen Person kann auch dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn diese Person den Vertrag gar nicht unterschrieben hat…

Die Vermögensaufteilung in der Familienkonstellation

Die Rolle des Familienrechtsanwalts im Wiener Kontext bei Veräußerungs- und Belastungsverboten

Gesetzesinterpretation durch den OGH – ein klarer Widerspruch zu den Vorinstanzen?

Das Überraschende daran: Ablehnen kann man später noch

Die Bedeutung dieser Entscheidung für Scheidung und Familienheim

Was Betroffene im Kontext des Scheidungsrechts beachten sollten

Zur vollständigen OGH-Entscheidung.

FAQ: Was Betroffene dazu oft googeln

Kann ein Veräußerungsverbot ins Grundbuch, obwohl die begünstigte Person nicht unterschrieben hat?


Probleme im Familienrecht? Wir helfen Ihnen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
Beratungstermin vereinbaren oder anrufen:
01/513 07 00.


Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

Dieser mit KI-Unterstützung erstellte Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über das österreichische Recht. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne der RAO dar und ersetzt nicht die individuelle anwaltliche Beratung . Die Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und höchstgerichtlicher Judikatur auf einen konkreten Lebenssachverhalt erfordert stets eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Durch das Lesen, Speichern, Teilen oder Weiterleiten dieses Beitrags kommt kein Auftrags- oder Beratungsverhältnis mit der Pichler Rechtsanwalt GmbH oder einer ihrer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte zustande. Ein Mandat entsteht ausschließlich nach individueller Beauftragung. Soweit dieser Beitrag auf Entscheidungen des OGH, EuGH oder anderer Gerichte Bezug nimmt, geben wir die jeweilige Geschäftszahl und allenfalls einen Direktlink zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) an. Maßgeblich ist stets der vollständige Wortlaut der Originalentscheidung, nicht die Zusammenfassung in diesem Beitrag. Für eine auf Ihren konkreten Sachverhalt zugeschnittene Beurteilung vereinbaren Sie bitte eine Erstberatung , schreiben Sie an wien@anwaltskanzlei-pichler.at oder rufen Sie uns unter 01/5130700 an.