Wer zahlt? Unterhaltsrückstände und fehlende Sparbücher nach Todesfall

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Sparbuch weg, Unterhalt offen: Wann die Bank nach einem Todesfall Auskunft geben muss

Das Sparbuch ist verschwunden, der Unterhalt wurde monatelang nicht bezahlt, und bei der Bank heißt es plötzlich: „Ohne Büchlein keine Auskunft.“ Genau an diesem Punkt wird es für geschiedene oder getrennt lebende Familien existenziell, besonders wenn es um Unterhaltsrückstände und fehlende Sparbücher nach einem Todesfall geht.

Nach dem Tod eines Ehepartners oder Ex-Partners geht es oft nicht nur um Erbschaft. Es geht um offene Unterhaltsrückstände, um die Absicherung von Kindern und um die Frage, ob überhaupt Geld im Nachlass vorhanden ist. Besonders heikel wird es, wenn es Hinweise auf ein Sparguthaben gibt, das Sparbuch aber nicht auffindbar ist. Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine klare Linie gezogen: Bei einem identifizierten Großbetragssparbuch darf sich eine Bank nicht einfach hinter dem fehlenden Sparbuch verstecken.

Rechtsanwalt Wien klärt auf: Wenn nach dem Todesfall plötzlich niemand etwas wissen will

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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