Wer zahlt? Unterhaltsrückstände und fehlende Sparbücher nach Todesfall

Sparbuch weg, Unterhalt offen: Wann die Bank nach einem Todesfall Auskunft geben muss
Das Sparbuch ist verschwunden, der Unterhalt wurde monatelang nicht bezahlt, und bei der Bank heißt es plötzlich: „Ohne Büchlein keine Auskunft.“ Genau an diesem Punkt wird es für geschiedene oder getrennt lebende Familien existenziell, besonders wenn es um Unterhaltsrückstände und fehlende Sparbücher nach einem Todesfall geht.
Nach dem Tod eines Ehepartners oder Ex-Partners geht es oft nicht nur um Erbschaft. Es geht um offene Unterhaltsrückstände, um die Absicherung von Kindern und um die Frage, ob überhaupt Geld im Nachlass vorhanden ist. Besonders heikel wird es, wenn es Hinweise auf ein Sparguthaben gibt, das Sparbuch aber nicht auffindbar ist. Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine klare Linie gezogen: Bei einem identifizierten Großbetragssparbuch darf sich eine Bank nicht einfach hinter dem fehlenden Sparbuch verstecken.
Rechtsanwalt Wien klärt auf: Wenn nach dem Todesfall plötzlich niemand etwas wissen will
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