Unterhalt trotz Arbeitslosigkeit: Wie beeinflusst das Pendeln für Saisonarbeit deinen Unterhaltsbetrag?

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Unterhalt trotz Arbeitslosigkeit: Muss ein Vater ohne Führerschein für Saisonarbeit pendeln?

Zwischen Windeln, Rückenproblemen und einem älteren Kind mit Unterhaltsanspruch kann eine einzige Frage alles entscheiden: Muss ein Vater monatelang wegpendeln, um mehr Unterhalt zahlen zu können?

Genau an dieser Stelle wird der sogenannte Anspannungsgrundsatz scharf. Wer Unterhalt schuldet, wird nicht nur nach dem beurteilt, was er tatsächlich verdient, sondern oft auch nach dem, was er bei zumutbarer Anstrengung verdienen könnte. Besonders heikel wird das, wenn Unterhalt trotz Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Einschränkungen und die Betreuung eines weiteren kleinen Kindes zusammenkommen.

Ein Vater wollte weniger zahlen – und plötzlich ging es um Wochenpendeln

Ein Vater hatte sich zunächst verpflichtet, für sein Kind monatlich 260 Euro Unterhalt zu zahlen. Später wollte er den Betrag auf 160 Euro senken. Seine Begründung: Er sei arbeitslos, verfüge nur über rund 720 Euro netto und müsse inzwischen auch für zwei Kinder sorgen.

Dazu kamen gesundheitliche Probleme. Der Mann litt an Rückenbeschwerden. Ganz arbeitsunfähig war er aber nicht. Laut Gutachten konnte er leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ganztags ausüben. Er hatte allerdings keinen Führerschein und lebte mit seiner neuen Partnerin sowie einem Kleinkind im gemeinsamen Haushalt.

Der springende Punkt war ein Sachverständigengutachten: Wenn der Vater bereit wäre, für mehrere Monate im Jahr außerhalb seines Wohnorts zu arbeiten, könnte er im Tourismus Saisonarbeit finden. Gedacht war an Wochen- oder Saisonpendeln in andere Bundesländer. Daraus ergäbe sich rechnerisch ein durchschnittliches Monatseinkommen von rund 1.230 Euro, wenn man die Arbeitsmonate und das Arbeitslosengeld in den übrigen Monaten zusammenrechnet.

Das Erstgericht rechnete ihm dieses höhere, erzielbare Einkommen an und senkte den Unterhalt nur teilweise. Das Rekursgericht ließ dagegen die deutlich stärkere Senkung auf 160 Euro zu. Damit war die Sache aber noch nicht beendet.

Kein Auto, kein Job vor Ort – reicht das als Ausrede?

Der Oberste Gerichtshof zog eine klare Linie: Fehlender Führerschein oder fehlendes Auto schützen einen unterhaltspflichtigen Elternteil nicht automatisch davor, auf ein höheres Einkommen angespannt zu werden. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln kann, muss diese Möglichkeit grundsätzlich mitbedenken.

Hinter dieser strengen Sicht steht der Anspannungsgrundsatz. Er bedeutet vereinfacht: Ein Elternteil darf sich seiner Unterhaltspflicht nicht dadurch entziehen, dass er zumutbare Erwerbsmöglichkeiten ungenutzt lässt. Maßstab ist also nicht nur das reale Einkommen, sondern auch das Einkommen, das bei ernsthafter und
vernünftiger Arbeitssuche erreichbar wäre.

Gerade bei Unterhaltsherabsetzungen spielt das oft eine zentrale Rolle. Wer weniger zahlen will, muss nicht nur niedrige Einkünfte behaupten, sondern auch zeigen, warum ein höheres Einkommen derzeit tatsächlich nicht erreichbar ist.

Wo das Recht bremst: Das jüngere Kind darf nicht „mitgedacht“ werden, sondern muss konkret betreut sein

So streng die Gerichte bei der Mobilität sind, so konkret müssen sie bei der Kinderbetreuung prüfen. Denn ein unterhaltspflichtiger Vater, der ein sehr junges Kind im eigenen Haushalt mitbetreut, kann nicht einfach so behandelt werden, als stünde er jederzeit uneingeschränkt für auswärtige Arbeit zur Verfügung.

Genau hier setzte der OGH an. Eine
Anspannung auf ein höheres Einkommen kommt nur dann in Betracht, wenn die Betreuung des jüngeren Kindes während der Abwesenheit tatsächlich gesichert ist. Es reicht nicht, bloß allgemein anzunehmen, „irgendwer wird schon aufpassen“. Das Gericht muss feststellen, wer das Kind betreut, zu welchen Zeiten, ob diese Betreuung verlässlich organisiert werden kann und ob sie auch bei einem sehr kleinen Kind realistisch ist.

Relevant sind dabei etwa Fremdbetreuung, Hilfe durch Angehörige, die konkrete Verfügbarkeit, die Kosten und die Frage, ob das Modell für ein Wickelkind überhaupt praktikabel ist. Diese Schutzüberlegung gilt nicht nur für Mütter. Der OGH macht deutlich: Auch bei Vätern ist die tatsächliche Betreuungssituation genau zu prüfen.

Was im Verfahren noch fehlte

Der OGH hob die Entscheidung des Rekursgerichts auf und verwies die Sache zurück. Der Grund war nicht, dass Wochenpendeln von vornherein unzumutbar wäre. Der Grund war, dass wesentliche Feststellungen fehlten.

Es war nämlich noch nicht ausreichend geklärt, ob der Vater die auswärtige Saisonarbeit tatsächlich antreten könnte, ohne dass die Betreuung des Kleinkinds zusammenbricht. Solange offen bleibt, wer das jüngere Kind während seiner Abwesenheit konkret versorgt, lässt sich auch nicht sauber beurteilen, ob ihm das höhere Einkommen wirklich zugerechnet werden darf.

Damit zeigt die Entscheidung zwei Seiten zugleich: hohe Anforderungen an die Erwerbsbemühungen eines unterhaltspflichtigen Elternteils, aber keine schematische Anspannung zulasten eines betreuten Kleinkinds.

Welche Regeln dahinterstehen – einfach erklärt

§ 94 ABGB regelt den Ehegattenunterhalt. Für Kinderunterhalt ist vor allem die allgemeine Unterhaltspflicht der Eltern nach dem ABGB entscheidend: Eltern müssen nach ihren Kräften zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes beitragen.

Der Anspannungsgrundsatz ist kein eigener Paragraph mit diesem Titel, sondern ein von der Rechtsprechung entwickelter Grundsatz. Er besagt, dass ein Elternteil so behandelt werden kann, als hätte er ein höheres Einkommen, wenn er dieses bei
zumutbarer Anstrengung erzielen könnte.

Wichtig ist dabei immer die Zumutbarkeit. Gesundheit, Betreuungspflichten, reale Arbeitsmarktchancen und organisatorische Grenzen spielen mit hinein. Aber pauschale Hinweise auf Arbeitslosigkeit, ländlichen Wohnort oder fehlenden Führerschein reichen oft nicht aus.

Wenn Sie gerade weniger Unterhalt zahlen wollen, wird genau auf diese Punkte geschaut

Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, sollten Sie damit rechnen, dass das Gericht sehr genau nachfragt.

  • Wenn Sie arbeitslos sind, wird Ihre Jobsuche überprüft: Bewerbungen, AMS-Termine, Kursbesuche und Absagen sollten lückenlos dokumentiert sein.
  • Wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen geltend machen, braucht es konkrete Befunde:
    Welche Tätigkeiten sind noch möglich, in welchem Ausmaß und mit welchen Belastungsgrenzen?
  • Wenn Sie ein kleines Kind betreuen, genügt ein bloßer Hinweis auf die Betreuung nicht. Entscheidend ist ein belastbarer Plan: Wer übernimmt wann, wie verlässlich ist die Betreuung und was passiert bei Ausfällen?
  • Wenn Jobs nur außerhalb Ihres Wohnorts erreichbar sind, wird auch Pendeln oder Saisonarbeit zum Thema. Öffentliche
    Verkehrsverbindungen und realistische Arbeitsmodelle sollten daher geprüft werden.

Was Betroffene jetzt sofort vorbereiten sollten

  • Bewerbungsunterlagen vollständig sammeln: E-Mails, Absagen, AMS-Korrespondenz, Stellenlisten.
  • Ärztliche Unterlagen aktualisieren und auf die konkrete Arbeitsfähigkeit abstimmen lassen.
  • Einen schriftlichen Betreuungsplan für das jüngere Kind erstellen, inklusive Ersatzlösungen.
  • Kosten und Verfügbarkeit von Kinderbetreuung dokumentieren.
  • Öffentliche Verkehrsverbindungen, Pendelzeiten und mögliche Saisonarbeitsplätze nachvollziehbar festhalten.
  • Vor einem Antrag auf Unterhaltsherabsetzung die Unterlagen rechtlich prüfen lassen.

FAQ: So wird nach diesem Thema tatsächlich gesucht

Kann ich den Unterhalt senken, wenn ich arbeitslos bin?

Nicht automatisch. Das Gericht prüft, ob Sie trotz
Arbeitslosigkeit bei zumutbarer Anstrengung mehr verdienen könnten. Wenn Ihnen ein erzielbares Einkommen angerechnet wird, fällt die Senkung geringer aus oder scheitert ganz. Entscheidend sind Ihre Bewerbungsaktivitäten, Ihre Gesundheit und die realen Jobchancen.

Ich habe keinen Führerschein – muss ich trotzdem pendeln?

Oft ja. Fehlender Führerschein oder fehlendes Auto gelten meist nicht als ausreichender Grund, eine besser bezahlte Tätigkeit nicht anzunehmen. Wenn öffentliche Verkehrsmittel nutzbar sind oder Wochenpendeln möglich ist, kann das als zumutbar angesehen werden. Nur die konkrete Belastung des Einzelfalls kann etwas anderes ergeben.

Zählt die Betreuung meines neuen Kleinkinds bei der Unterhaltsberechnung mit?

Ja, aber nicht bloß abstrakt. Das Gericht muss
prüfen, ob die Betreuung während Ihrer möglichen Arbeit tatsächlich organisiert werden kann. Bei sehr jungen Kindern ist das besonders wichtig. Ohne konkrete Feststellungen zur Betreuung darf eine Anspannung auf auswärtige Arbeit problematisch sein.

Was muss ich dem Gericht vorlegen, wenn ich weniger Unterhalt zahlen will?

Sinnvoll sind vollständige Einkommensunterlagen, Nachweise über Arbeitslosigkeit, Bewerbungslisten, medizinische Befunde und ein genauer Betreuungsplan für Kinder im Haushalt. Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto klarer lässt sich Ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit beurteilen. Gerade bei Streit über Pendeln oder Saisonarbeit kommt es auf Details an.

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten bei Unterhaltsfragen, bei Anträgen auf Herabsetzung oder Erhöhung und bei komplexen Konstellationen zwischen Erwerbspflicht und Kinderbetreuung.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.

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