Unterhalt nach Scheidung berechnen: Pension & Nebenjob

Unterhalt nach Scheidung berechnen
Nebenjob, Zweitwohnung, Pension: Wann Ex-Partner beim Unterhalt wirklich weniger zahlen dürfen
Drei Taxischichten pro Woche klingen nach einem kleinen Zuverdienst. Bei der Unterhaltsberechnung kann genau dieses „kleine Extra“ aber den entscheidenden Unterschied machen.
Nach einer Scheidung ist die Lage oft nicht so klar, wie viele glauben: Einer bezieht Pension, daneben kommt noch Geld aus einem Nebenjob herein, gleichzeitig werden Fahrtkosten, Nächtigungen oder sogar eine zweite Wohnung ins Treffen geführt. Für die unterhaltsberechtigte Ex-Frau oder den unterhaltsberechtigten Ex-Mann stellt sich dann sofort die Frage: Muss dieses Zusatzeinkommen mitgezählt werden – oder darf der andere vorher noch allerlei Kosten abziehen?
Der Oberste Gerichtshof hat dazu eine für die Praxis sehr deutliche Linie gezogen. Besonders relevant ist die Entscheidung für geschiedene Ehegatten, wenn neben der Pension noch Nebeneinkünfte erzielt werden und wenn ein Unterhaltstitel auch deshalb gebraucht wird, um spätere Ansprüche gegenüber der Pensionsversicherung abzusichern.
Die Geschichte hinter dem Streit: Pension da, Taxilenken auch da
Ein geschiedener Mann erhielt eine höhere Pension als seine Ex-Frau. Zusätzlich arbeitete er zwei- bis dreimal pro Woche als Taxifahrer und verdiente damit etwas dazu. Nach außen wirkte das zunächst überschaubar. Im Unterhaltsrecht ist ein solcher Nebenverdienst aber selten belanglos.
Kompliziert wurde die Sache durch seine Wohnsituation: Der Mann lebte überwiegend bei seiner Lebensgefährtin in einer anderen Gemeinde. Gleichzeitig behielt er eine Mietwohnung in der Nähe seines Taxi-Einsatzortes und übernachtete dort fallweise. Genau diese Konstellation wurde zum Streitpunkt.
Die Ex-Frau wollte, dass das Taxieinkommen voll in die Berechnung ihres Ehegattenunterhalts einfließt. Der Mann hielt dagegen: Er habe beruflich bedingte Kosten, nämlich Fahrtkosten, Übernachtungen und die Miete für die zusätzliche Wohnung. Diese Aufwendungen müssten vom Einkommen abgezogen werden, sodass für den Unterhalt weniger übrig bleibe.
Warum ein Nebenverdienst nicht einfach „privat“ bleibt
Beim Ehegattenunterhalt zählt grundsätzlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Wer neben seiner Pension noch Geld verdient, erhöht damit in aller Regel auch die Bemessungsgrundlage. Das gilt nicht nur für klassische Gehälter, sondern auch für Einkünfte aus Nebenjobs, etwa als Taxifahrer, Kurierfahrer oder aus kleineren selbständigen Tätigkeiten.
Entscheidend ist: Zusatzeinkünfte verschwinden nicht deshalb aus der Unterhaltsberechnung, weil sie unregelmäßig sind oder nur einige Male pro Woche erzielt werden. Wenn sie tatsächlich zufließen, sind sie grundsätzlich zu berücksichtigen.
Abzüge sind zwar möglich. Sie müssen aber wirklich beruflich notwendig, konkret dargelegt und nachvollziehbar belegt sein. Genau daran scheitern Einwendungen in der Praxis oft.
Fahrtkosten und Zweitwohnung: Nicht jede Ausgabe mindert den Unterhalt
Der Mann wollte seine PKW-Kosten sowie die Miet- und Nächtigungskosten für die zweite Wohnung abziehen. Das klingt auf den ersten Blick plausibel: Wer arbeiten fährt und nahe am Einsatzort übernachtet, hat Ausgaben. Unterhaltsrechtlich reicht Plausibilität allein jedoch nicht aus.
Gerichte prüfen bei solchen Positionen sehr genau, ob die Kosten tatsächlich notwendig sind. Bei Fahrtkosten stellt sich etwa die Frage, ob öffentliche Verkehrsmittel vorhanden und zumutbar wären. Wenn Bus oder Bahn genutzt werden könnten, werden PKW-Kosten nicht automatisch anerkannt.
Auch bei einer zweiten Wohnung gilt: Nicht jede selbst gewählte Wohnlösung ist unterhaltsmindernd. Wer vorbringt, dass eine zusätzliche Mietwohnung aus beruflichen Gründen erforderlich sei, muss zeigen, warum das so ist, wie oft dort tatsächlich genächtigt wird und weshalb andere, günstigere Möglichkeiten ausscheiden.
Der entscheidende Punkt im Verfahren: Zu spät ist zu spät
Besonders streng war der OGH bei der Frage, wann solche Kosten behauptet und bewiesen werden müssen. Der Unterhaltspflichtige kann nicht abwarten und erst später detailliert mit Ausgaben argumentieren, wenn das erste Urteil ungünstig ausgefallen ist.
Wer Abzüge geltend machen will, muss das bereits im Verfahren erster Instanz substantiiert tun. Das bedeutet: konkret vorbringen, wofür Kosten angefallen sind, warum sie notwendig waren und welche Belege es dafür gibt. Reine Schlagworte wie „Fahrtkosten“ oder „Wohnkosten“ reichen nicht.
In dem Verfahren hatte das Erstgericht der Frau recht gegeben. Das Berufungsgericht wies die Berufung des Mannes zunächst ab, berücksichtigte später aber doch Wohn- und Übernachtungskosten, die erst in der Berufung näher thematisiert worden waren, und wies die Klage ab. Genau hier griff der OGH ein: Solche neuen Einwendungen dürfen in der Berufung nicht einfach nachgeschoben und dann verwertet werden.
Der Oberste Gerichtshof stellte daher das erstinstanzliche Urteil wieder her.
Was das Gesetz dazu sagt – kurz und verständlich
Für den nachehelichen Unterhalt spielen im österreichischen Recht vor allem die Regelungen des Ehegesetzes eine Rolle.
- § 66 EheG: Diese Bestimmung betrifft den Unterhaltsanspruch nach der Scheidung bei Verschulden. Wer an der Scheidung kein oder das geringere Verschulden trägt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt verlangen.
- § 94 ABGB: Die Vorschrift regelt den Unterhalt während aufrechter Ehe und prägt auch das grundsätzliche Verständnis, dass sich Unterhalt an den Lebensverhältnissen und der Leistungsfähigkeit orientiert.
- Verfahrensrechtlich gilt: Tatsachen und Beweise müssen rechtzeitig vorgebracht werden. In der Berufung dürfen neue Behauptungen nicht beliebig nachgeschoben werden.
Für Betroffene ist vor allem ein Punkt wichtig: Das Gericht schätzt nicht frei ins Blaue hinein, welche Kosten schon irgendwie angefallen sein könnten. Wer Abzüge will, muss sie greifbar machen.
Unterhaltstitel heute – Schutz für die Witwenpension morgen?
Der vielleicht spannendste Teil der Entscheidung betrifft gar nicht nur die laufende Zahlung. Der OGH hat klargestellt, dass ein Unterhaltstitel auch dann sinnvoll und zulässig sein kann, wenn damit künftige sozialversicherungsrechtliche Ansprüche gesichert werden sollen.
Warum ist das wichtig? Weil ein rechtskräftig festgestellter Unterhaltsanspruch später für Ansprüche auf Witwen- oder Witwerpension von Bedeutung sein kann. Es geht also nicht bloß um Geld im nächsten Monat, sondern mitunter um die Absicherung für Jahre später.
Das Gericht anerkennt damit eine ganz praktische Schutzfunktion des Unterhaltstitels: Er dient nicht nur der Exekution offener Beträge, sondern kann auch gegenüber der Pensionsversicherung rechtlich entscheidend werden.
Wann diese Entscheidung für Sie besonders relevant ist
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, ist das Urteil vor allem in diesen Konstellationen wichtig:
- Ihr Ex-Partner bezieht Pension und hat zusätzlich ein Nebeneinkommen, etwa aus Taxifahrten, Vermietung oder einem Kleingewerbe.
- Es werden hohe Abzüge behauptet, zum Beispiel für Auto, Pendeln, Zweitwohnung oder Übernachtungen.
- Sie brauchen einen gerichtlichen Unterhaltstitel, um spätere Ansprüche auf Witwen- oder Witwerpension nicht zu gefährden.
- Die Gegenseite bringt neue Argumente erst spät im Verfahren und versucht, damit die Unterhaltspflicht nachträglich zu reduzieren.
Was Betroffene jetzt konkret vorbereiten sollten
- Erheben Sie sämtliche Einkünfte der Gegenseite, also Pension, Nebenjob, Sonderzahlungen und sonstige regelmäßige Zuflüsse.
- Verlangen Sie Nachweise für behauptete Abzüge: Fahrtenbuch, Fahrpläne, Ticketkosten, Mietvertrag, Zahlungsbelege, Nachweise über tatsächliche Nächtigungen.
- Bringen Sie eigene Anträge frühzeitig und vollständig vor, besonders wenn ein Unterhaltstitel auch sozialversicherungsrechtlich relevant sein kann.
- Reagieren Sie sofort, wenn die Gegenseite erst in der Berufung neue Kostenpositionen aufbaut.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien sieht die Pichler Rechtsanwalt GmbH in Unterhaltsverfahren immer wieder, dass nicht das materielle Recht das größte Problem ist, sondern versäumter Vortrag im falschen Verfahrensstadium.
FAQ: So wird nach dem Thema wirklich gesucht
Muss ein Nebenjob meines Ex beim Unterhalt mitgerechnet werden?
Ja, grundsätzlich schon. Wenn Ihr Ex neben der Pension oder neben einem anderen Haupteinkommen noch regelmäßig Geld verdient, zählt dieses Zusatzeinkommen im Normalfall zur Unterhaltsbemessung dazu. Nur nachgewiesene, berufsnotwendige Abzüge können die Bemessungsgrundlage verringern.
Kann mein Ex einfach Auto- und Wohnungskosten vom Unterhalt abziehen?
Nein. Solche Kosten werden nicht automatisch anerkannt. Die Gegenseite muss genau erklären und belegen, warum die Ausgaben beruflich notwendig waren und warum etwa öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar gewesen wären.
Was passiert, wenn Kosten erst in der Berufung vorgebracht werden?
Das ist meist zu spät. Neue Tatsachen und Beweise dürfen im Rechtsmittelverfahren nicht beliebig nachgereicht werden. Gerade bei Unterhaltsabzügen kann das dazu führen, dass diese Argumente unberücksichtigt bleiben.
Warum brauche ich einen Unterhaltstitel, wenn aktuell vielleicht noch gezahlt wird?
Ein Unterhaltstitel dient nicht nur dazu, laufende Zahlungen durchzusetzen. Er kann auch wichtig sein, um spätere Ansprüche gegenüber der Pensionsversicherung, etwa auf Witwenpension, rechtlich abzusichern. Gerade deshalb kann ein Titel auch ohne akuten Zahlungsrückstand sinnvoll sein.
Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandantinnen und Mandanten in Unterhalts- und Scheidungsverfahren mit Blick auf das, was in der Praxis wirklich zählt: vollständiger Sachvortrag, saubere Belege und eine Strategie, die nicht erst in der Berufung entstehen muss.
Unterhalt nach Scheidung berechnen – Was Sie jetzt tun sollten
Beim Unterhalt nach Scheidung berechnen zählt vor allem: lückenlose Belege und rechtzeitiger Vortrag. Stellen Sie sicher, dass alle Einkünfte und mögliche Abzüge dokumentiert sind.
Rechtsanwalt Wien: Unterstützung bei Unterhalt
Eine spezialisierte Rechtsvertretung hilft dabei, den Vortrag sauber und vollständig zu gestalten. Beim Unterhalt nach Scheidung berechnen unterstützt die Kanzlei beim Sammeln von Beweisen und bei der Durchsetzung eines sicheren Unterhaltstitels.
Weiterführende Links: Scheidung, Unterhalt
Zur vollständigen OGH-Entscheidung
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