Wechselmodell ohne Unterhalt? Warum 50:50 beim Kind oft trotzdem Geld kostet
Unterhalt im Wechselmodell: Eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim Vater – und trotzdem soll einer zahlen? Genau an dieser Frage entzündet sich nach Trennungen erstaunlich oft der Streit. Viele Eltern gehen davon aus, dass sich bei einer annähernd hälftigen Betreuung jeder Haushalt „selbst trägt“. So einfach ist es aber nicht.
Gerade im Wechselmodell zeigt sich, dass Betreuungszeit und finanzielle Leistungsfähigkeit zwei verschiedene Dinge sind. Das Kind soll nicht deshalb im einen Haushalt spürbar weniger Möglichkeiten haben, nur weil dort das Einkommen niedriger ist. Der Oberste Gerichtshof hat diese Linie erneut bestätigt und die bisherige Rechtsprechung bekräftigt: Unterhalt im Wechselmodell bedeutet nicht automatisch 0 Euro Unterhalt.
Unterhalt im Wechselmodell: Wenn beide gleich viel betreuen, aber nicht gleich viel verdienen
Getrennte Eltern organisieren den Alltag oft erstaunlich partnerschaftlich: Kleidung liegt in beiden Wohnungen bereit, das Kind hat in beiden Haushalten ein eigenes Zimmer, Essen, Schulweg, Freizeit und Betreuung werden aufgeteilt. Nach außen wirkt das fair. Im Hintergrund bleibt aber eine heikle Frage offen: Wer trägt welchen finanziellen Anteil?
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.