Adoption, Unterhalt, Obsorge: Wann das Gericht Ihr Familienverfahren plötzlich stoppt
Eine Unterbrechung von Familiengerichtsverfahren bedeutet noch lange nicht, dass das Verfahren auch weiterläuft. Gerade in Familiensachen reicht manchmal schon ein ernster Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit einer beteiligten Person – und das Gericht drückt auf Pause. Für Betroffene ist das oft überraschend, weil bereits ein Anwalt eingeschaltet wurde, Unterlagen vorbereitet sind und man mit einer raschen Entscheidung rechnet.
Genau diese Situation kann in ganz unterschiedlichen Verfahren auftreten: bei Erwachsenenadoptionen, bei Obsorge, Kontaktrecht, Ehegattenunterhalt oder bei der Aufteilung nach der Scheidung. Besonders häufig wird es heikel, wenn eine Partei hochbetagt ist, an Demenz leidet, nach einem Schlaganfall eingeschränkt ist oder eine psychische Erkrankung im Raum steht. Dann geht es nicht nur um den Inhalt des Verfahrens, sondern zunächst um eine vorgelagerte Frage: Kann diese Person die Tragweite ihrer Erklärungen überhaupt noch wirksam erfassen?
Eine 80-Jährige wollte adoptieren – dann tauchten Zweifel auf
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Warum selbst ein Anwalt die Unterbrechung nicht verhindert
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Was das Gericht in Familiensachen von Amts wegen prüfen muss
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Unrichtige Angaben machen die Sache meist noch schwieriger
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Praxisbeispiele: Folgen einer Unterbrechung für Unterhalt, Obsorge oder Aufteilung
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Was Sie jetzt konkret tun sollten
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Mit langjähriger Erfahrung begleitet Ihre Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien Mandantinnen und Mandanten in familienrechtlichen Verfahren, in denen neben Obsorge, Unterhalt oder Aufteilung plötzlich auch Fragen der Verfahrensfähigkeit und des Erwachsenenschutzes eine Rolle spielen.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.