Warum Testament-Änderungen bei Scheidung und Unterhalt Risiken bergen

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Erbe in Aussicht? Warum Sie bei Scheidung und Unterhalt niemals auf Testament-Änderungen bauen sollten

Ein paar handschriftliche Worte, eine Unterschrift, ein kurzer Termin beim Anwalt – und trotzdem bleibt am Ende alles beim Alten. Genau das passiert häufiger, als viele glauben. Gerade in Trennungs- und Scheidungssituationen wird mit künftigen Erbschaften gerechnet: „Wenn meine Mutter das Testament ändert, geht sich das später schon aus.“ Rechtlich ist das ein gefährlicher Irrtum.

Für Scheidungsbetroffene ist das Thema Scheidung und Testament-Änderungen brisanter, als es auf den ersten Blick wirkt. Wer bei Aufteilung, Unterhalt oder finanziellen Zusagen auf ein erwartetes Erbe setzt, plant oft mit etwas, das rechtlich noch gar nicht existiert. Und wenn eine Testamentsänderung schlampig vorbereitet oder bloß halb fertig gemacht wird, kann das für die eigentlich bedachte Person folgenlos verpuffen.

Ein Vater wollte umkehren – doch es blieb beim ersten Testament

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Die Form ist kein Detail, sondern der ganze Fall

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Was das mit Scheidung, Aufteilung und Unterhalt zu tun hat

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Diese Schritte schützen vor teuren Illusionen

Planen Sie keinen Scheidungsvergleich auf Basis eines bloß erwarteten Erbes. Was heute angekündigt wird, kann morgen geändert oder rechtlich unwirksam sein.

Was sagt das Gesetz dazu – einfach erklärt?

Das österreichische Erbrecht geht davon aus, dass Rechte am Nachlass grundsätzlich erst mit dem Tod des Erblassers entstehen. Vorher gibt es für potenzielle Erben regelmäßig keine gesicherte Rechtsposition. Wer also nur auf Testament-Änderungen bei Scheidung und Unterhalt hofft, kann daraus zunächst keinen eigenen Anspruch ableiten.

FAQ: So wird in der Praxis wirklich gesucht

Kann ich mich bei der Scheidung auf ein künftiges Erbe berufen?

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Reicht es, wenn mein Vater handschriftlich auf das Testament schreibt, dass es nicht mehr gelten soll?

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Kann ich den Anwalt klagen, wenn ich wegen eines fehlerhaften Testaments weniger bekomme?

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Ihr Rechtsanwalt in Wien für Fragen rund um Testament-Änderungen bei Scheidung und Unterhalt

Mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt in Wien begleitet die Pichler Rechtsanwalt GmbH Mandanten bei Scheidung, Unterhalt, Aufteilung und den vermögensrechtlichen Fragen rund um familiäre Übergaben und letztwillige Verfügungen. Gerade wenn Erbe, Scheidungsvergleich und familiäre Absicherung ineinandergreifen, entscheidet oft nicht die Absicht, sondern die saubere rechtliche Umsetzung.

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.
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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.