Schenkung auf den Todesfall: Rechte und Ansprüche im Patchwork-Familien

Wohnung zuerst der Ehefrau versprochen, dann der neuen Partnerin geschenkt: Was eine Schenkung auf den Todesfall wirklich schützt
Ein alter Notariatsakt, eine neue Ehe und dieselbe Wohnung zweimal im Spiel: Genau in solchen Patchwork-Konstellationen zeigt sich, ob ein früheres Vermögensversprechen tatsächlich hält oder am Ende nur auf dem Papier steht.
Für viele Familien wirkt eine Schenkung auf den Todesfall wie eine saubere Lösung: Die Wohnung bleibt bis zum Tod beim Eigentümer, danach soll sie an den vorgesehenen Menschen gehen. In der Praxis wird es heikel, sobald nach einer Trennung oder nach dem Tod des zuerst Bedachten ein neuer Partner dazukommt und Vermögen neu verteilt wird. Dann stellt sich eine unangenehme Frage: Kann der Schenker dieselbe Immobilie später einfach jemand anderem übertragen?
Eine Wohnung, zwei Ehefrauen und ein Sohn dazwischen
Die Geschichte begann Jahrzehnte zuvor. Ein Mann schenkte seiner damaligen Ehefrau schon in den 1980er-Jahren seine Eigentumswohnung auf den Todesfall. Gemeint war: Eigentümer blieb er zu Lebzeiten, mit seinem Tod sollte die Wohnung aber an die Ehefrau gehen.
Die Ehefrau starb 2012. Ihr Alleinerbe war der gemeinsame Sohn. Kurz nach ihrem Tod übertrug der Mann genau diese Wohnung seiner neuen Ehefrau und ließ sie als Eigentümerin ins Grundbuch eintragen. Für sich selbst sicherte er sich ein Wohnrecht sowie ein Veräußerungs- und Belastungsverbot.
Der Sohn wollte das nicht hinnehmen. Er argumentierte, dass er die rechtliche Position seiner verstorbenen Mutter geerbt habe. Wenn der Vater die Wohnung nun an die Stiefmutter verschenkt, werde sein späterer Erwerb vereitelt. Das Erstgericht sah dafür zunächst keine Grundlage. Das Berufungsgericht bejahte dann einen zentralen Anspruch des Sohnes und hielt eine Wiederherstellung seiner Anwartschaft für möglich. Der Oberste Gerichtshof hob diese Entscheidung jedoch auf und verlangte eine genauere Prüfung.
Was bei einer Schenkung auf den Todesfall oft missverstanden wird
Eine Schenkung auf den Todesfall ist keine bloße Absichtserklärung. Sie verschafft dem Bedachten ein sogenanntes Anwartschaftsrecht. Das bedeutet: Der Anspruch auf Eigentumsübertragung wird zwar erst mit dem Tod des Schenkers fällig, die Rechtsposition entsteht aber schon vorher und ist rechtlich geschützt.
Entscheidend ist dabei ein Punkt, den viele übersehen: Diese Anwartschaft kann vererblich sein. Stirbt also die ursprünglich bedachte Person vor dem Schenker, kann ihre Rechtsposition auf ihre Erben übergehen. Genau daran knüpfte der Sohn in diesem Verfahren an.
Gerade in Familien nach Trennung, Wiederverheiratung oder mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen ist das hochrelevant. Was früher der ersten Ehefrau zugesagt wurde, verschwindet nicht automatisch, nur weil später ein neuer Ehepartner in das Leben tritt.
Welche Regeln dahinterstehen – ohne Juristendeutsch
§ 956 ABGB regelt die Schenkung auf den Todesfall. Vereinfacht gesagt: Es handelt sich um eine Schenkung, die erst mit dem Tod des Schenkers erfüllt werden soll und bestimmte Formvorschriften einhalten muss.
§ 531 ABGB ist für die Vererblichkeit von Rechten wichtig. Er erklärt den Grundsatz, dass vermögenswerte Rechte grundsätzlich auf Erben übergehen können, wenn sie nicht höchstpersönlich sind.
Bei Schadenersatzansprüchen spielt das allgemeine Deliktsrecht des ABGB eine Rolle. Wer wissentlich in ein fremdes Forderungs- oder Anwartschaftsrecht eingreift und dessen Erfüllung vereitelt, kann haften. Das ist vor allem dann relevant, wenn ein Zweiterwerber eine Sache übernimmt, obwohl er von einem älteren Recht weiß.
Anders liegt es beim Veräußerungs- und Belastungsverbot. Ein solches Verbot zugunsten einer bestimmten Person ist regelmäßig höchstpersönlich. Stirbt diese Person, endet das Verbot. Kinder oder Erben können daraus nicht automatisch eigene Rechte ableiten.
Der spannende Punkt: Nicht jede neue Ehefrau haftet automatisch
Der OGH hat die Sache nicht einfach mit einem Ja oder Nein beendet. Er stellte klar: Wer trotz Kenntnis einer früheren Schenkung auf den Todesfall dieselbe Liegenschaft übernimmt, kann dem zuerst Berechtigten auf Schadenersatz haften. Dieser Schadenersatz kann sogar in der Wiederherstellung der früheren Anwartschaft bestehen.
Gleichzeitig zog das Gericht eine wichtige Grenze. Es reicht nicht, dass irgendwo einmal ein älteres Recht bestanden hat. Es muss geprüft werden, ob die neue Ehefrau das ältere Recht tatsächlich kannte oder ob sich ihr der Eingriff geradezu aufdrängen musste.
Hier lag die Besonderheit darin, dass der Sohn nicht in der Wohnung wohnte. Es gab also kein nach außen sichtbares Besitzzeichen, das eine nähere Nachforschung fast zwingend gemacht hätte. Dazu kam ein weiterer bemerkenswerter Gedanke des OGH: Es gehört nicht zum Allgemeinwissen, dass die Rechtsposition aus einer Schenkung auf den Todesfall auf die Erben des zuerst Bedachten übergehen kann.
Wenn die neue Ehefrau daher glaubte, das alte Recht sei mit dem Tod der ersten Ehefrau erloschen, fehlt möglicherweise das bewusste Vereiteln. Genau das muss nun in einem weiteren Verfahren aufgeklärt werden.
Der Schaden kann schon entstehen, obwohl der Schenker noch lebt
Viele denken bei solchen Konstruktionen nur an den Zeitpunkt des Todes. Juristisch beginnt das Problem oft früher. Wird die Wohnung schon jetzt an einen anderen übertragen, entsteht bereits eine gefährliche Lage. Noch heikler wird es, wenn dieser Zweiterwerber die Liegenschaft später an einen gutgläubigen Dritten weiterverkauft.
Dann kann das ursprüngliche Versprechen praktisch leer laufen, obwohl der Todesfall noch gar nicht eingetreten ist. Genau deshalb kann ein Anspruch schon zu Lebzeiten des Schenkers relevant werden. Wer zuwartet, riskiert, dass sich die Position immer weiter verschlechtert.
Scheidungsrecht nach Trennung und Wiederverheiratung: Das Interesse von Patchwork-Familien in Wien
Wenn Sie sich gerade in einer ähnlichen Situation befinden, betrifft Sie dieses Thema häufig in einer von vier Konstellationen:
- Ein Elternteil hat Ihnen oder Ihrer Mutter beziehungsweise Ihrem Vater eine Wohnung auf den Todesfall zugesagt, überträgt sie nun aber an einen neuen Partner.
- Nach einer [Scheidung] soll Vermögen für Kinder abgesichert werden, ohne dass sofort Eigentum übertragen wird.
- Sie sind neuer Ehepartner und sollen eine Immobilie geschenkt bekommen, obwohl es aus der früheren Familie alte Zusagen gibt.
- Eine Patchwork-Familie möchte regeln, wer eine Wohnung später erhalten soll, ohne neue Konflikte unter den Erben auszulösen.
Als Rechtsanwalt in Wien mit langjähriger Erfahrung im Scheidungs- und Familienrecht sieht Dr. Pichler gerade bei Immobilien nach Trennung oder Wiederverheiratung immer wieder denselben Fehler: Familien verlassen sich auf alte Versprechen, ohne die Rechtslage später noch einmal sauber abzusichern.
Was Betroffene jetzt konkret prüfen sollten
- Notariatsakt suchen und vollständig prüfen: Ohne genaue Formulierung lässt sich die Reichweite des Rechts nicht seriös beurteilen.
- Grundbuchstand sofort kontrollieren: Wurde bereits an jemand anderen übertragen, zählt oft jeder Schritt.
- Kenntnis des Zweiterwerbers dokumentieren: Schriftliche Hinweise können später entscheidend sein, wenn es um bewusstes Vereiteln geht.
- Rasche Sicherungsmaßnahmen prüfen: Droht ein Weiterverkauf, müssen oft sehr schnell gerichtliche Schritte überlegt werden.
- Gestaltung für die Zukunft überdenken: Häufig ist eine sofortige Übertragung mit Wohnrecht rechtssicherer als eine lange schwebende Lösung.
FAQ: So suchen Betroffene tatsächlich nach diesem Problem
Kann mein Vater eine Wohnung trotz alter Schenkung auf den Todesfall an seine neue Frau verschenken?
Er kann eine spätere Übertragung zwar vornehmen, rechtlich folgenlos ist das aber nicht unbedingt. Besteht aus der früheren Schenkung auf den Todesfall ein geschütztes Anwartschaftsrecht, kann der zuerst Berechtigte oder dessen Erbe Ansprüche haben. Entscheidend ist unter anderem, ob der neue Erwerber vom älteren Recht wusste.
Erbt ein Kind die Rechte aus einer Schenkung auf den Todesfall der verstorbenen Mutter?
Das kann möglich sein. Nach der Entscheidung des OGH ist gerade nicht ausgeschlossen, dass die Rechtsposition des zuerst Bedachten auf dessen Erben übergeht. Ob das im Einzelfall tatsächlich so ist, hängt von der konkreten Gestaltung und vom Inhalt des Notariatsakts ab.
Ist ein Veräußerungsverbot zugunsten meiner Mutter auch für mich wirksam?
Meist nein. Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten einer bestimmten Person ist in der Regel höchstpersönlich. Mit dem Tod dieser Person endet es normalerweise und geht nicht automatisch auf Kinder oder andere Erben über.
Was mache ich, wenn die versprochene Wohnung schon im Grundbuch auf die neue Partnerin eingetragen ist?
Dann sollte der Fall sofort rechtlich geprüft werden. Auch wenn die Eintragung bereits erfolgt ist, können Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Wiederherstellung einer Anwartschaft in Betracht kommen. Besonders wichtig ist die Frage, was die neue Partnerin wusste und ob weitere Verfügungen über die Wohnung drohen.
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