Falscher RIS-Link zum Scheidungsurteil? So prüfen Sie Rechtsentscheidungen

Falscher RIS-Link zum Scheidungsurteil? So prüfen Sie, ob die Entscheidung wirklich zählt
Stellen Sie sich vor, Sie klicken auf eine vermeintlich wichtige Gerichtsentscheidung zum Scheidungsrecht und landen bei einer Fehlermeldung. Genau das passiert häufiger, als viele Mandantinnen und Mandanten denken. Der Link führt ins RIS, aber statt eines Urteils erscheint nur eine technische Startseite oder ein unbrauchbarer Verweis. Wer sich gerade mit Scheidung, Unterhalt, Obsorge oder Vermögensaufteilung beschäftigt, verliert damit nicht nur Zeit, sondern oft auch den Blick dafür, was rechtlich tatsächlich relevant ist.
Wenn es bei dem „Entscheidungstext“ gar keine wirkliche Entscheidung gibt
Nicht jeder Link zum Rechtsinformationssystem des Bundes ist automatisch ein gewinnbringender Entscheidungstext. Manchmal wurde lediglich die RIS-Startseite kopiert. Manchmal fehlt die Geschäftszahl. Und manchmal ist nur ein interner Verweis vorhanden, jedoch kein abrufbares Urteil. Für juristische Laien mag das oft nach einer verlässlichen Quelle aussehen – leider lässt sich daraus jedoch kein solider rechtlicher Schluss ziehen.
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