Falscher RIS-Link zum Scheidungsurteil? So prüfen Sie, ob die Entscheidung wirklich zählt
Stellen Sie sich vor, Sie klicken auf eine vermeintlich wichtige Gerichtsentscheidung zum Scheidungsrecht und landen bei einer Fehlermeldung. Genau das passiert häufiger, als viele Mandantinnen und Mandanten denken. Der Link führt ins RIS, aber statt eines Urteils erscheint nur eine technische Startseite oder ein unbrauchbarer Verweis. Wer sich gerade mit Scheidung, Unterhalt, Obsorge oder Vermögensaufteilung beschäftigt, verliert damit nicht nur Zeit, sondern oft auch den Blick dafür, was rechtlich tatsächlich relevant ist.
Wenn es bei dem „Entscheidungstext“ gar keine wirkliche Entscheidung gibt
Nicht jeder Link zum Rechtsinformationssystem des Bundes ist automatisch ein gewinnbringender Entscheidungstext. Manchmal wurde lediglich die RIS-Startseite kopiert. Manchmal fehlt die Geschäftszahl. Und manchmal ist nur ein interner Verweis vorhanden, jedoch kein abrufbares Urteil. Für juristische Laien mag das oft nach einer verlässlichen Quelle aussehen – leider lässt sich daraus jedoch kein solider rechtlicher Schluss ziehen.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.