Rechte und Auskunftspflichten bei Privatstiftung im Pflichtteilsrecht

Pflichtteil trotz Privatstiftung: Was die Stiftung nach dem Tod wirklich offenlegen muss
Stellen Sie sich vor, nach dem Tod eines geliebten Menschens steht man als Erbberechtigter vor einer Wand des Schweigens. Ein großer Teil des Vermögens wurde in eine Privatstiftung transferiert, und nun stellt sich die Frage: Wie ist der Pflichtteil zu berechnen, wenn keiner alle Karten auf den Tisch legt? Hier beginnt die Diskussion um die Rechte und Auskunftspflichten bei Privatstiftung im Pflichtteilsrecht.
Der OGH hat nun klargestellt, dass eine Stiftung nicht pauschal Geheimhaltung aufrechterhalten darf. Doch welche Informationen stehen den pflichtteilsberechtigten Personen zu? Wie kann der Pflichtteil korrekt berechnet werden, wenn das Vermögen in eine Privatstiftung eingebracht wurde?
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Viele weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihr Rechtsanwalt in Wien. Privatstiftungen machen Pflichtteilsfälle nicht unmöglich, aber deutlich komplexer. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH unterstützt sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Auskünfte zu erhalten.
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