Rechte und Auskunftspflichten bei Privatstiftung im Pflichtteilsrecht

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Pflichtteil trotz Privatstiftung: Was die Stiftung nach dem Tod wirklich offenlegen muss

Stellen Sie sich vor, nach dem Tod eines geliebten Menschens steht man als Erbberechtigter vor einer Wand des Schweigens. Ein großer Teil des Vermögens wurde in eine Privatstiftung transferiert, und nun stellt sich die Frage: Wie ist der Pflichtteil zu berechnen, wenn keiner alle Karten auf den Tisch legt? Hier beginnt die Diskussion um die Rechte und Auskunftspflichten bei Privatstiftung im Pflichtteilsrecht.

Der OGH hat nun klargestellt, dass eine Stiftung nicht pauschal Geheimhaltung aufrechterhalten darf. Doch welche Informationen stehen den pflichtteilsberechtigten Personen zu? Wie kann der Pflichtteil korrekt berechnet werden, wenn das Vermögen in eine Privatstiftung eingebracht wurde?

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FAQ: Fragen zu den Rechten und Auskunftspflichten bei Privatstiftung im Pflichtteilsrecht

Viele weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihr Rechtsanwalt in Wien. Privatstiftungen machen Pflichtteilsfälle nicht unmöglich, aber deutlich komplexer. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH unterstützt sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Auskünfte zu erhalten.

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Dr. Clemens Pichler

Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien

Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der
Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien.
Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung –
von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu
Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten
in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten
abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.

Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im
Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften
ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den
Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.

Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert,
und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem
Höchstgericht erwirkt.

Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger
Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller
OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.