Pflichtteil trotz Privatstiftung: Was die Stiftung nach dem Tod wirklich offenlegen muss
Stellen Sie sich vor, nach dem Tod eines geliebten Menschens steht man als Erbberechtigter vor einer Wand des Schweigens. Ein großer Teil des Vermögens wurde in eine Privatstiftung transferiert, und nun stellt sich die Frage: Wie ist der Pflichtteil zu berechnen, wenn keiner alle Karten auf den Tisch legt? Hier beginnt die Diskussion um die Rechte und Auskunftspflichten bei Privatstiftung im Pflichtteilsrecht.
Der OGH hat nun klargestellt, dass eine Stiftung nicht pauschal Geheimhaltung aufrechterhalten darf. Doch welche Informationen stehen den pflichtteilsberechtigten Personen zu? Wie kann der Pflichtteil korrekt berechnet werden, wenn das Vermögen in eine Privatstiftung eingebracht wurde?
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Viele weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihr Rechtsanwalt in Wien. Privatstiftungen machen Pflichtteilsfälle nicht unmöglich, aber deutlich komplexer. Die Pichler Rechtsanwalt GmbH unterstützt sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Auskünfte zu erhalten.
Rechtsanwalt | Spezialist für Familienrecht & Scheidungsrecht in Wien
Dr. Clemens Pichler ist eingetragener Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Pichler Rechtsanwalt GmbH mit Kanzlei in 1010 Wien. Er begleitet sowohl Männer als auch Frauen durch alle Phasen einer Scheidung – von der einvernehmlichen Scheidung über streitige Scheidungsverfahren bis hin zu Obsorge, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2008 hat Dr. Pichler bereits hunderte Mandanten in Familienrechtssachen vertreten und Scheidungen vor den Bezirksgerichten abgewickelt – sowohl einvernehmlich als auch in strittigen Scheidungsverfahren.
Er ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen, unter anderem im Österreichischen Anwaltsblatt, den Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft sowie Gastautor in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard.
Seine wissenschaftlichen Aufsätze werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) zitiert, und er hat als anwaltlicher Vertreter von Parteien zahlreiche Fälle vor dem Höchstgericht erwirkt.
Seine Expertise im Familienrecht und Scheidungsrecht basiert auf langjähriger Prozesserfahrung vor österreichischen Familiengerichten sowie auf aktueller OGH-Rechtsprechung im Familienrecht.